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26.08.2009

SPD-Minister legen Modell zur Bankenrettung vor

SPD-Minister legen Modell zur Bankenrettung vor
Foto: DPA

Berlin (dpa) - Justizministerin Brigitte Zypries und Finanzminister Peer Steinbrück (beide SPD) haben ein neues Modell zur Rettung angeschlagener Banken vorgelegt. Es grenzt sich klar ab von den Plänen des CSU-Wirtschaftsministers Karl-Theodor zu Guttenberg.

Dieser hatte mit seinem Vorstoß für Verärgerung im Justiz- und Finanzressort gesorgt. Nach den Vorschlägen der SPD-geführten Ministerien sollen in Schieflage geratene Institute mit besonderer Bedeutung für den Finanzmarkt außerhalb des üblichen Insolvenzrechts und unterhalb der Schwelle einer Enteignung frühzeitig saniert werden können.

Ziel sei es, Risiken besser begegnen zu können, die von einem Zusammenbruch sogenannter systemrelevanter Banken ausgehen, sagte Zypries am Mittwoch in Berlin. Steinbrück zufolge können in Not geratene Institute rechtzeitig ein Verfahren zur eigenen Sanierung einleiten. Umgesetzt werden die Pläne in der Ende September endenden Wahlperiode allerdings nicht mehr.

Der "Diskussionsentwurf" der SPD-Minister zur "Krisenbewältigung bei systemrelevanten Banken" - also Instituten mit großer Bedeutung für den nationalen und internationalen Bankenmarkt und die Wirtschaft - ist ein Gegenentwurf zu den Plänen Guttenbergs zur staatlichen Zwangsverwaltung maroder Banken. Zypries und Steinbrück hatten diese bereits mehrfach als ungeeignet zurückgewiesen. Guttenberg war auch in Kritik geraten, weil sein Gesetzestext maßgeblich von der britischen Anwaltskanzlei Linklaters geschrieben worden war.

Der CSU-Politiker zeigte sich "außerordentlich erfreut", dass das zweite federführende Ministerium etwas vorgelegt habe. "Es hat ein bisschen gedauert", sagte er nach einer Anhörung im Haushaltsausschuss zur Einbindung der Kanzlei. Es bestehe die Chance, die Vorstellungen zusammenzufügen und eine Lücke zu schließen.

Der Entwurf von Zypries und Steinbrück sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst soll eine Krisenbank in einem frühen Stadium - lange vor der Insolvenz - einen Sanierungsplan aufstellen können. Das Bank-Management könnte selbst die Schieflage beseitigen. Staatliche Eingriffe würden bei dem "Reorganisations-Planverfahren" erst erforderlich, wenn private Lösungen scheitern. "Es gibt in Deutschland auch verantwortungsvolle Manager", sagte Zypries auf die Frage, ob Banker selbst Probleme früh anzeigen.

Sollten diese Schritte nicht geeignet oder erfolglos sein, soll die Finanzaufsicht BaFin ermächtigt werden, wichtige, zu sanierende Unternehmensteile auf eine "Good Bank" (englisch für "gute Bank") zu übertragen. Im Gegenzug erhält die betroffene Bank eine angemessene Beteiligung an der "Good Bank". Mit beiden Verfahren sollen Gefahren für die Finanzmarktstabilität und Dominoeffekte abgewehrt werden. Sollten sich Vorstände oder Anteilseigner weigern, könne der Staat zeitnah Maßnahmen gegen die Krise ergreifen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte das neue Modell zur Bankenrettung. Damit würden die positiven Sanierungselemente des seit zehn Jahren existierenden Insolvenzplanverfahrens aufgegriffen und um weitere sinnvolle Maßnahmen ergänzt. Nach Ansicht des DAV sollten diese Maßnahmen nicht auf die Bankenrettung beschränkt bleiben.

Die Bundesregierung hatte mit Verabschiedung des umstrittenen Banken-Enteignungsgesetzes Zypries und Guttenberg Mitte Februar beauftragt, ein "Restrukturierungs-Modell" zu entwerfen. Beide Häuser hatten daraufhin unterschiedliche Modelle und Vorschläge vorgelegt, sich aber nicht auf einen Kompromiss verständigen können.

Zypries und Steinbrück kritisierten Guttenbergs Pläne erneut als nicht tragfähig, untauglich sowie unvereinbar mit EU-Recht. Ihren eigenen Entwurf werteten sie als "schlicht und einfach besser geeignet". Es gehe darum, auf Arbeitsebene einen Konsens mit dem Wirtschaftsministerium herzustellen, sagte Zypries.

Auslöser der Überlegungen ist die Sanierung der Krisenbank Hypo Real Estate (HRE), die inzwischen fast verstaatlicht ist. Nach den Worten Steinbrücks sieht es so aus, dass bei der HRE keine Enteignung der Aktionäre nötig werde. Dieser Teil des Gesetzes, der als letzte Möglichkeit vorgesehen war, komme nicht zum Zuge. Auch mit den neuen Gesetzesplänen für eine Banken-Sanierung hätte die HRE nicht gerettet werden können, betonte Steinbrück.

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