Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Diesel-Skandal: Schlechte Luft in Städten: Was Deutschland aus Brüssel nun droht

Diesel-Skandal
17.05.2018

Schlechte Luft in Städten: Was Deutschland aus Brüssel nun droht

Vergangenes Jahr überschritten 66 deutsche Städte die Stickoxid-Grenzwerte für Atemluft. Das muss sich schneller ändern, findet die EU-Kommission.
Foto: Bernd Weissbrod, dpa

Die EU-Kommission entscheidet, Deutschland und fünf andere Mitgliedstaaten wegen überschrittener Grenzwerte zu verklagen. Eine Verurteilung könnte teuer werden.

Zusammen mit fünf weiteren Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission Deutschland an den Pranger gestellt: Sie erhob Klage beim Europäischen Gerichtshof, weil die Bundesregierung zu wenig gegen die verdreckte Luft in Ballungsräumen tut. Gleichzeitig mahnte sie Deutschland und andere Länder wegen der aus Brüsseler Sicht unzureichenden Reaktionen auf den VW-Diesel-Skandal ab. Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht Deutschland auf gutem Weg und verweist auf viele Verbesserungen. Doch EU-Umweltkommissar Karmenu Vella argumentiert mit dem Gesundheitsschutz und fordert rasche Abhilfe. Damit werden die Befürchtungen vieler Dieselfahrer neu befeuert: Drohen jetzt Fahrverbote?

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Klage aus Brüssel:

Warum verklagt Brüssel Deutschland und andere?

Seit genau zehn Jahren drängt die Brüsseler EU-Kommission die Mitgliedstaaten, für saubere Atemluft in den Städten zu sorgen. Vor drei Jahren wurde Deutschland zum ersten Mal ermahnt, weil die Grenzwerte von 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter Luft ständig überschritten wurden. Noch im Jahr 2017 lag die Belastung der Atemluft in 66 Städten höher als erlaubt, in 20 Kommunen sogar drastisch über den Höchstgrenzen. 400000 Menschen in der EU sterben jährlich an den Folgen. Da will die Kommission nicht länger zusehen.

Aber Deutschland hat doch zugesagt, konkrete Maßnahmen einzuleiten?

Die Bundesregierung verabschiedete zwar 2017 das „Sofortprogramm reine Luft“. Und außerdem stellten die Autobauer in Aussicht, Dieselautos mit neuer Software um 25 bis 30 Prozent sauberer zu machen. Doch bisher ist davon nichts zu spüren. Beide Maßnahmen dauern zu lange. Und deshalb erhöht Brüssel den Druck.

Was bewirkt die Klage?

Zunächst werden Stellungnahmen und Gutachten eingeholt. Bis zu einem Verfahren kann es Monate dauern. Sollte Deutschland tatsächlich verurteilt werden, könnte es teuer werden. Die Rede ist von mehreren hunderttausend Euro Strafe – pro Tag.

Könnte es sein, dass nun Fahrverbote für Dieselfahrzeuge kommen?

Die EU-Kommission sagt nicht, wie die Luft sauberer werden soll. Aber Fahrverbote in besonders betroffenen städtischen Bereichen könnten ein Weg sein. Das Problem ist jedoch: Auch diese Maßnahme wirkt nur dann schnell, wenn sie von weiteren Schritten begleitet wird. Dazu gehören moderne Motoren. Es geht nämlich keineswegs nur um Dieselautos. Auch Turbo-Benziner stoßen deutlich mehr Stickstoffoxide aus als erlaubt. Die Entscheidung, mit welchen Mitteln die Atemluft sauberer werden soll, ist Sache der Mitgliedstaaten und dort der Kommunen.

Aber die Autobauer, die geschummelt haben, tragen doch eine erhebliche Mitschuld?

Das ist richtig. Brüssel fährt gegen die Bundesregierung besonders schwere Geschütze auf. Die Kommission warf ihr vor, betrügerische Hersteller nicht bestraft zu haben. Außerdem haben die zuständigen Prüfbehörden nicht genug getan, um die Verstöße gegen EU-Recht festzustellen. Denn bei der Erteilung der sogenannten Typengenehmigung hätte auffallen müssen, dass das EU-Recht nicht eingehalten wurde. In einem zweiten Verfahren hat die EU-Behörde deshalb ebenfalls gestern von der Bundesrepublik Auskunft über die jüngsten Enthüllungen gefordert. Sie betreffen Dieselfahrzeuge der Marken Porsche Cayenne, VW Touareg sowie Audi A6 und A7. Sollte die EU feststellen, dass auch da geschummelt wurde, ohne dass die Kontrolleure eingeschritten sind, steht Deutschland weiterer Ärger ins Haus.

Wie reagiert die deutsche Politik auf die Klage aus Brüssel?

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte, die Regierung habe beispiellose Förderprogramme für Kommunen aufgelegt. „Wir haben im letzten Jahr weniger Städte gehabt, in denen diese Verletzungen vorgekommen sind“, sagt sie. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte: „Kein anderer Mitgliedstaat hat so umfassende und strenge Maßnahmen ergriffen wie Deutschland.“ Er fügte an: „Für die Strafverfolgung ist in Deutschland die Justiz zuständig, und das ist gut so. Es ist befremdlich, dass die EU-Kommission das offensichtlich nicht weiß.“ Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) forderte hingegen eine größere Anstrengung der Autoindustrie. Sie verlangte etwa technische Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller. (mit dpa)

Wir möchten wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.05.2018

... weggekommen wäre. Die Frage ist: Kennt man in Berlin Adam Riese?
Wer weiß! Spitzenpolitiker kennen aber eigentlich immer die politischen Kosten ihrer Entscheidungen. Dann sollten sie auch wissen, was am Ende drohen könnte: ein Ordnungsruf der Besitzer älterer Dieselautos!

18.05.2018

Hat schon jemand die relevanten Szenarien nachgerechnet? Mögliche Strafzahlungen und die Kosten einer Nachrüstung älterer Diesel, die solche Nachzahlungen wohl verhindern würden? Vieles deutet darauf hin, dass Deutschland mit einer Nachrüstung besser