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Deutschland
04.02.2020

Seit 100 Jahren gibt es Betriebsräte

Seit 100 Jahren können Arbeitnehmer in Deutschland in ihren Betrieben mitbestimmen.
Foto: Klaus Rose, Imago

Vor 100 Jahren trat das Betriebsrätegesetz in Kraft, ein „Meilenstein“ in der Geschichte der Arbeit. Trotzdem bleibt in Sachen Mitbestimmung einiges zu tun.

Bis das Betriebsrätegesetz beschlossen war, musste Blut fließen. Denn das, was damals im Reichstag beschlossen wurde und wovon seither und noch heute Millionen Arbeitnehmer in Deutschland profitieren, ging damals den Demonstranten nicht weit genug. Die Kommunistische Partei (KPD) und die Unabhängigen Sozialdemokraten wollten die vollständige Kontrolle der Arbeiter über die Betriebsführung. Mehr als das, was in der Nationalversammlung in der fraglichen Sitzung am 13. Januar 1920 zur Debatte stand. Schüsse fielen, dutzende Menschen starben. Dem inneren Frieden der Weimarer Republik haben die Geschehnisse nicht geholfen. Für die deutschen Arbeiter und Angestellten wurde in diesem Januar dennoch viel erreicht.

Denn mit seiner Verkündung im Reichsgesetzblatt trat vor 100 Jahren das Betriebsrätegesetz am 4. Februar 1920 in Kraft. Thomas Klebe, früherer Leiter des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI), erklärt die Bedeutung dieses Tages so: „Es begann damals auch die Demokratisierung der Arbeitswelt. Das Gesetz ist ein Meilenstein. Zum ersten Mal wurde substanziell anerkannt, dass die Arbeiter in ihren Betrieben tatsächlich mitreden können. Ein Paradigmenwechsel.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Ausdruck der Demokratie in den Betrieben“

Es gibt also Gründe, sich zu erinnern. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagt auf Anfrage unserer Redaktion: „Den Grundstein für die Betriebsverfassung, wie wir sie heute kennen, legte das Betriebsrätegesetz. Unterbrochen durch die Zeit des Nationalsozialismus, setzte sich die Beteiligung der Beschäftigten im Betriebsverfassungsgesetz von 1952 fort.“ Die betriebliche Mitbestimmung sei „eine Säule unserer sozialen Marktwirtschaft“. Sie, so der Minister weiter, sei „Ausdruck der Demokratie in den Betrieben und bietet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, die sie betreffenden Entscheidungen mitzugestalten“. Gerade in Zeiten rasanter Veränderungen durch die Digitalisierung biete die Betriebsverfassung mit ihren verbrieften Arbeitnehmerrechten Verlässlichkeit und Sicherheit.

Was allerdings nicht heißt, dass nichts mehr zu erledigen wäre. Laut jüngster Zahlen (aus 2018) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit sank der Anteil der Beschäftigten, die in ihren Firmen mitbestimmen können, in Westdeutschland seit Mitte der 1990er Jahre von 51 auf heute 42 Prozent, im Osten von 43 auf 35 Prozent. Die Werte für 2018 hätten zwar wieder etwas über denen des Vorjahres (40 Prozent im Westen, 33 Prozent im Osten) gelegen. Ob eine Trendwende erreicht sei, stehe aber nicht fest.

Gewerkschaft: „Arbeitgeber üben nicht selten Druck aus“

Sebastian Wiedemann ist in Bayern Landesbezirkssekretär bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Er sagt: „Betriebsräte helfen, dass geltende Tarifverträge und Gesetze umgesetzt und eingehalten werden. Und sie helfen, wenn es Missstände gibt.“ Er weiß, dass Mitbestimmung etwas ist, auf das man immer wieder achten muss. Etwa dann, wenn die Leute zu viel arbeiten müssen. Sprich: bei Verstößen gegen die Arbeitszeitobergrenzen. „Gerade in der Systemgastronomie haben wir viel Schindluder“, sagt Wiedemann. Wenn der Chef anordnet, dass man länger bleiben muss und es keine Planungssicherheit für die Angestellten gibt. Der Bedarf für mehr Betriebsräte ist da, denn so Wiedemann: „Oft kommen Leute auf uns zu, weil sie dermaßen die Schnauze voll haben.“ Soll dann eine Arbeitnehmervertretung gegründet werden, käme es zum Schwur, wenn es an die Wahlversammlung gehe. Dann nämlich müssten über 50 Prozent der Belegschaft sagen: Wir wollen einen Wahlvorstand. Und „an der Stelle“, so Wiedemann weiter, „üben Arbeitgeber nicht selten Druck aus, weil sie genau das nicht wollen“.

Arbeitsrechtler Thomas Klebe fordert „Initiativrecht zur Weiterbildung der Beschäftigten“

Arbeitsrechtler Klebe vom Hugo Sinzheimer Institut und auch IG-Metaller plädiert für eine „gründliche Renovierung der Betriebsverfassung“. In Zeiten von Dekarbonisierung, Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und den damit verbundenen Veränderungen im Arbeitsleben wäre es wichtig, den Betriebsräten bei Weiterbildung, Beschäftigungssicherheit und der Personalplanung mehr Mitbestimmung einzuräumen. Zum Beispiel bei den Zulieferern in der besonders stark vom Wandel betroffenen Automobilindustrie. Klebe fordert: „Betriebsräte müssen ein umfassendes Initiativrecht zur Weiterbildung der Beschäftigten bekommen.“ Ferner sollte die Arbeitnehmervertretung auch mehr Rechte in Sachen Personalplanung und Personalbemessung bekommen.

Bundesarbeitsminister Heil will das Betriebsverfassungsgesetz noch dieses Jahr reformieren. Laut Koalitionsvertrag soll Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtert werden. Das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll verpflichtend werden. Zudem beabsichtigt Heil, die Möglichkeiten zu verbessern, gegen die bereits strafbare Behinderung von Betriebsratswahlen vorzugehen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: 100 Jahre Betriebsräte: Die Mitbestimmung macht Deutschland stark

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