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Justiz
31.07.2018

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Winterkorn

Medienberichten zufolge soll der Ex-VW-Chef Martin Winterkorn Steuern hinterzogen haben.
Foto: Andreas Gebert, dpa

Die Braunschweiger Behörde reagiert verärgert darauf, dass Informationen zu einem Verfahren gegen den Ex-VW-Chef durchgesickert sind

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt kein Ermittlungsverfahren gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. Das teilte die Behörde mit und dementierte damit einen Bericht der Bild am Sonntag. Die Staatsanwaltschaft habe Erkenntnisse über ein mögliches Steuervergehen an die zuständige Steuerbehörde weitergeleitet, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Klaus Ziehe nun. Inzwischen sei sie mit der Angelegenheit nicht mehr befasst, teilte die Behörde mit.

Die Bild am Sonntag hatte am Wochenende aus Ermittlungsakten zitiert und geschrieben, dass der Verdacht auf Steuerhinterziehung unter anderem wegen Überweisungen von insgesamt rund zehn Millionen Euro auf Schweizer Konten in den Jahren 2017 und 2018 bestehe. Das Steuerverfahren begann nach einem routinemäßigen Hinweis von Winterkorns Bank. Wenn hohe Summen überwiesen werden, sind Banken dazu verpflichtet, dies zu melden. Also stellte zunächst die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen an. Die Ermittler hegten den Verdacht, dass ein Teil der Summe eine Schenkung gewesen sei, für die mehr als eine halbe Million Euro Steuer angefallen wäre. Winterkorns Anwalt Felix Dörr hatte dagegen betont, der Geldtransfer von einer deutschen Bank in die Schweiz sei rechtlich völlig in Ordnung. Er ging am Wochenende sogar noch weiter und drohte mit juristischen Schritten gegen die Staatsanwaltschaft Braunschweig, weil sie Dienstgeheimnisse verraten habe. Nun scheint es so, als hätte jemand anderes Winterkorns Kontobewegungen ausgeplaudert.

Staatsanwaltssprecher Ziehe betonte, seine Behörde führe „wegen der etwaigen Verschiebung von Vermögen kein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Herrn Winterkorn wegen Steuerhinterziehung“. In dem Zusammenhang erlangte Erkenntnisse gehörten aber in die Akten. Denn die möglichen Transferierungen von Vermögen könnten eine Rolle spielen, wenn es etwa um die Frage gehe, ob und wann der Beschuldigte Kenntnis von den Diesel-Manipulationen erhalten und eventuell darauf reagiert habe.

Ein Unding sei es aber, wenn die persönlichen Rechte der Beteiligten missachtet würden und Aktenbestandteile ganz oder in wesentlichen Teilen an die Medien weitergereicht würden – „wie es jetzt offenbar im Zuge der gewährten Akteneinsicht durch bislang unbekannte Dritte geschehen ist“, beklagte Ziehe. Insofern teile er das „Missfallen“ von Winterkorns Verteidiger Dörr.

Angesichts der Diesel-Affäre drohen Winterkorn Schadenersatzansprüche von VW, sollten ihm Pflichtverletzungen nachgewiesen werden. Im eigentlichen Verfahren, dem Abgas-Skandal, wird gegen ihn wie auch gegen den neuen VW-Konzernchef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wegen möglicher Marktmanipulation ermittelt. Gegen Winterkorn wird zusätzlich auch wegen Betrugs ermittelt. Er war am 23.September 2015 von seinem Amt zurückgetreten, kurz nachdem US-Behörden Manipulationen bei Dieselautos aufgedeckt hatten. (dpa)

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