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Finanzen
12.05.2015

Steuererklärung 2015: So zahlt sich der Papierkram am Ende doch aus

Die Steuererklärung bedeutet viel Rechenaufwand – und jede Menge Papierkram. Doch der Aufwand lohnt sich.
2 Bilder
Die Steuererklärung bedeutet viel Rechenaufwand – und jede Menge Papierkram. Doch der Aufwand lohnt sich.
Foto: Gina Sanders - Fotolia

Die Steuererklärung bedeutet viel Mühe, zahlt sich aber häufig aus. Unsere Experten erklären, wie der Staat bei der Renovierung mithilft und wie Studienkosten sich absetzen lassen.

Sie ist lästig, kostet Zeit und häufig Nerven. Die Steuererklärung machen nur wenige Bürger gern. Dabei lohnt sich der Aufwand. Neun von zehn Arbeitnehmern bekommen Geld zurück, im Schnitt rund 900 Euro. Doch was lässt sich überhaupt von der Steuer absetzen? Und was hat sich seit dem vergangenen Jahr geändert? Antworten darauf gaben die Steuerberater Hartmut Schwab, Peter Geirhos und Reiner Kappler am aktuellen Lesertelefon unserer Zeitung.

Ab welcher Einkommenshöhe muss ich überhaupt Steuern zahlen?

Für das Jahr 2014 gilt: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 8354 Euro werden bei einem Alleinstehenden Steuern festgesetzt. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 16708 Euro. Das zu versteuernde Einkommen ist aber das Einkommen nach Abzug aller Freibeträge, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnlicher Belastungen und anderer Abzugsbeträge. Der Lohn oder die Rente kann also viel höher sein.

Ich habe den Arbeitsplatz gewechselt und pendle jetzt mit der Bahn nach München. Wie viele Fahrtkosten kann ich absetzen?

Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer Fahrtkosten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte als Werbungskosten geltend machen. Pro Kilometer dürfen 30 Cent angesetzt werden, allerdings nur für die einfache Strecke. Dieser Satz gilt unabhängig davon, ob Sie das Auto, die Bahn oder eine Fahrgemeinschaft nutzen. Dabei gilt eine Obergrenze von 4500 Euro. Nur wer mit dem eigenen Auto fährt, kann mehr absetzen. In diesem Fall sollte man dem Finanzamt glaubhaft machen, dass diese Wegstrecke tatsächlich täglich zurückgelegt wird. Dazu genügen in der Regel die Kilometerstände über Reparaturnachweise.

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Wir lassen gerade neue Fenster und eine neue Haustür einsetzen. Welche Kosten können wir geltend machen?

Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Heim lassen sich von der Steuerschuld abziehen. Das gilt für 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten des Handwerkers. Materialkosten zählen nicht dazu. Wichtig: Der Handwerker muss beide Posten auf der Rechnung gesondert ausweisen. Und: Das Finanzamt akzeptiert nur Zahlungen, die per Überweisung erfolgt sind. Insgesamt kann jeder Haushalt maximal 1200 Euro im Jahr geltend machen. Daher kann es sich lohnen, größere Investitionen – wenn möglich – auf zwei Jahre zu verteilen

Wir bauen ein neues Haus. Gilt das auch in diesem Fall?

Für Neubaumaßnahmen gewährt das Finanzamt keinen Handwerkerbonus, da es sich hier um Herstellungskosten handelt. Erst wenn das Haus fertiggestellt ist, lassen sich Handwerkerleistungen absetzen – etwa, wenn nach Einzug der Garten angelegt, ein Wintergarten angebaut oder die Terrasse gemacht wird.

Ich habe vor zwei Jahre eine Photovoltaikanlage installiert. Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich diese versteuern muss ...

Sobald Privatleute eine Photovoltaikanlage besitzen, laufen sie als Gewerbebetrieb. In diesem Fall ist die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) auszufüllen. Darin müssen sie die Einspeisevergütung, die sie vom Stromversorger erhalten, angeben, können aber Wartungs- und Finanzierungskosten sowie die Abschreibung abziehen.

Ich bin Rentner. Muss ich in diesem Fall eine Steuererklärung abgeben?

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, lässt sich pauschal schwer sagen. Das hängt davon ab, wie viel Rente Sie bekommen, seit wann Sie diese beziehen und welche Einkünfte Sie darüber hinaus haben. Wer etwa 2014 in Ruhestand gegangen ist, muss 68 Prozent der gesetzlichen Bruttorente versteuern, wer später in Rente geht, zahlt mehr. Künftige Rentenerhöhungen müssen voll versteuert werden – ebenso wie Einkünfte aus einer privaten Rentenversicherung, allerdings in der Regel zu einem wesentlich geringeren Anteil. Auch hier spielt das Alter des Versicherten eine Rolle. Auch für Rentner, die unter der Freigrenze bleiben, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Wer etwa auf Spareinlagen Kapitalertragsteuer gezahlt hat, kann diese teilweise oder voll vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

Unsere Tochter studiert. Welche Kosten kann sie absetzen?

Handelt es sich um ein Erststudium, gibt es kaum Möglichkeiten.

Und wenn es sich um ein Zweitstudium handelt?

In diesem Fall können Studenten ihre Aufwendungen für die Berufsausbildung – dazu zählen Fahrtkosten, Bewerbungsunterlagen, Fotokopien, Fachbücher und vieles mehr – als Werbungskosten ansetzen und zugleich eine Verlustfeststellung beantragen. Das Finanzamt bescheinigt ihnen dann Verluste, die ins Folgejahr vorgetragen und verrechnet werden, sobald der Berufsanfänger eine Anstellung hat und sein eigenes Geld verdient. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist das bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich. Allerdings wird der Effekt dieses Verlustvortrags häufig überschätzt.

Mein Sohn ist Student. Er erhält jeden Monat 500 Euro von mir. Kann ich das geltend machen?

Ja, sofern Ihr Sohn älter als 25 Jahre ist, keine eigenen Einkünfte und kaum Vermögen hat, können Sie den Unterhalt in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen, ebenso Kosten für Versicherungen, die Sie für ihn übernehmen.

Das Finanzamt hat mir einen Teil der Werbungskosten gestrichen. Worauf sollte ich künftig achten?

Die Ausgaben rund um den Beruf sind für viele Arbeitnehmer immer noch die beste Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Sobald die Aufwendungen den Pauschbetrag von 1000 Euro übersteigen, macht auch Kleinvieh Mist. Also: nicht nur den Weg zur Arbeit ansetzen, sondern Belege sammeln, auch wenn es lästig ist – für Passbilder und Porto bei Bewerbungen, für Fachbücher und Fortbildungen. Generell gilt aber: Im Steuerrecht muss man nichts beweisen, sondern glaubhaft machen, dass die eigenen Kosten der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechen. Je genauer die Glaubhaftmachung gelingt, umso größer ist die Chance auf Anerkennung. Und: Oft kann es sich auch lohnen, Einspruch zu erheben oder die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Mein Mann ist schwerbehindert. Wir mussten das Bad umbauen lassen und einen Treppenlift installieren. Wie hilft uns der Fiskus dabei?

Den Badumbau können Sie komplett als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das gilt auch für den Treppenlift, wobei hier der Zuschuss von der Krankenkasse abgezogen werden muss.

Meine Frau und ich haben uns im vergangenen Jahr neue Brillen gekauft. Ist es möglich, diese über die Steuererklärung abzusetzen?

Grundsätzlich ja. Allerdings zählt nur der medizinische Anteil der Brille, also die Gläser, als Krankheitskosten, ebenso wie Zuzahlungen zur Physiotherapie, eine Kur, Zahnbehandlungen, eine Zahnspange oder Zuzahlungen zu Medikamenten, die der Arzt verordnet hat. Allerdings ist nicht jeder einzelne Euro absetzbar, sondern nur der Betrag, der über der persönlich zumutbaren Eigenbelastung liegt. Wie hoch diese Grenze ist, hängt von Einkommen und Familienstand ab. Zwischen einem und sieben Prozent des Jahreseinkommens muss jeder für seine Krankheitskosten selbst übernehmen. Daher kann es sich lohnen, solche Ausgaben zu bündeln: Je mehr außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr anfallen – dazu zählen auch Krankenhaus, Scheidung oder Beerdigung –, desto eher wird die Zumutbarkeitsgrenze überschritten. Der Bundesfinanzhof dürfte jedoch noch in diesem Jahr entscheiden, ob alle Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Für alle, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung für 2014 abzugeben, endet die Frist am 31. Mai. Wer auf Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater setzt, hat Zeit bis Jahresende. Ist das erstmals der Fall, sollte der Steuerpflichtige seinem Finanzamt Bescheid geben, um eine Mahnung zu umgehen. Wer die Steuererklärung freiwillig macht, hat übrigens vier Jahre Zeit.

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