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Steuerhinterziehung
28.07.2021

BGH bestätigt erstes Strafurteil wegen Cum-Ex-Geschäften

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte. Diese heißen so, weil Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch rund um den Stichtag für die Ausschüttung in rascher Folge hin- und hergeschoben wurden.
Foto: Uli Deck, dpa

Es ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zur Strafbarkeit der "Cum-Ex"-Geschäfte. Der Staat hat dadurch viele Milliarden Euro Steuergeld verloren.

Das bundesweit erste Strafurteil wegen Cum-Ex-Geschäften zulasten der Steuerkasse ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Mittwoch die Revisionen der beiden angeklagten Ex-Börsenhändler aus London sowie der Staatsanwaltschaft. Außerdem bestätigten die Richterinnen und Richter, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen ist.

Beteiligte erhielten Steuern zurück, die sie nie gezahlt hatten

Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Mit dem BGH-Urteil steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde. Das Landgericht Bonn hatte die Briten im März 2020 wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt. (dpa)

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