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  3. Ryanair: Streik bei Ryanair im Sommer 2018: wichtige Fragen und Antworten

Ryanair
19.07.2018

Streik bei Ryanair im Sommer 2018: wichtige Fragen und Antworten

Bei Ryanair ist bald Streik. Kann ich meinen Flug umbuchen oder stornieren? Bekomme ich Entschädigung? Hier die Antworten.
Foto: Niall Carson/PA Wire (dpa)

Im Sommer 2018 werden zehntausende Passagiere vom Streik betroffen sein. Kann ich bei Streik stornieren oder umbuchen? Hier gibt es Tipps für Flugreisende.

Wegen Streik bei Ryanair fallen im Sommer 2018 hunderte Flüge aus. Betroffen sind nach Angaben der Fluggesellschaft zehntausende Passagiere europaweit. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Betroffene.

Wann wird der Streik bei Ryanair stattfinden?

Einem ersten Piloten-Warnstreik zu Weihnachten in Deutschland und einem mehrtägigen Ausstand der Kabinencrews zu Ostern in Portugal folgen nun weitere Arbeitskämpfe im weiten Ryanair-Reich. Für diesen Freitag (20.7.) hat Ryanair bereits 24 Flüge zwischen Irland und Großbritannien abgesagt, weil die irischen Piloten bereits ein zweites Mal die Arbeit niederlegen.

In der kommenden Woche wollen sie das auch noch einmal am Dienstag (24.7.) tun, bevor die Flugbegleiter in Italien, Spanien, Portugal und Belgien am Mittwoch und Donnerstag (25./26.7) folgen. An beiden Tagen hat Ryanair jeweils 300 von mehr als 2400 geplanten Flügen abgesagt. Betroffen sind je rund 50.000 Passagiere.

Sind auch deutsche Flughäfen vom Streik bei Ryanair betroffen?

Ob deutsche Flughäfen von den Ausfällen im Sommer 2018 betroffen sind, konnte die Airline nicht sagen. Betroffene Passagiere würden informiert, hieß es. Im august könnte es dann aber auf jeden Fall eng werden: In Deutschland stimmen die Ryanair-Piloten in der Vereinigung Cockpit bis zum Ende dieses Monats über einen unbefristeten Streik ab.

Wo bekomme ich Informationen, ob mein Flug ausfallen wird?

Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft selbst (hier geht es zur Webseite von Ryanair), bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.

Kann ich bei Streik meinen Flug stornieren - bekomme ich mein Geld zurück?

Einen streikbedingt gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann. Bei langen Ausständen muss die Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung organisieren, zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen.

Was ist, wenn sich mein Ryanair-Flug wegen Streiks verspätet?

Verspätet sich der Flug wegen des Streiks, stehen Betroffenen bestimmte Leistungen zu. Bei einer kürzeren Flugstrecke von maximal 1500 Kilometern haben die Passagiere ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke und Mahlzeiten. Ist der Flug zwischen 1500 und 3500 Kilometer lang, greift die Vorschrift ab einer Verspätung von drei Stunden, bei Langstreckenflügen von 3500 und mehr Kilometern liegt die Grenze bei vier Stunden. Gegebenenfalls muss auch eine Übernachtung im Hotel bezahlt werden.

Kann ich später zum Flughafen kommen, wenn ich weiß, dass mein Flug verspätet geht?

Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.

Bekomme ich bei Flug-Annullierung, Überbuchung oder Verspätung wegen Streik eine Entschädigung?

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks - wie zum Beispiel auch miserables Wetter - als außergewöhnlichen Umstand. Entschädigung gibt es daher nicht. (AZ, afp)

 

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