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  3. Deutsche Bahn: Streik bei der Bahn: Diese Rechte haben Bahnfahrer jetzt

Deutsche Bahn
14.10.2014

Streik bei der Bahn: Diese Rechte haben Bahnfahrer jetzt

Streik bei der Bahn: Bei großen Verspätungen gibt es von der Bahn unter Umständen Geld zurück.
Foto: Annette Zoepf

Die Lokführer wollen ab Mittwoch den Zugverkehr in Deutschland lahmlegen. Was Sie jetzt zum Streik bei der Bahn wissen müssen.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat für Mittwoch zu einem erneuten, diesmal 14-stündigen bundesweiten Bahnstreik aufgerufen. Gestreikt wird von 14 Uhr bis zum Donnerstagfrüh um 4 Uhr. Wir haben zusammengestellt, was Passagiere jetzt beachten müssen – und welche Rechte sie haben.

Fahren bis zum Streikbeginn um 14 Uhr alle Züge wie geplant?

Nicht unbedingt. Bei der Bahn gilt im Fernverkehr wegen des angekündigten Lokführerstreiks bereits ab null Uhr ein Ersatzfahrplan. Damit sollen so viele Reisende wie möglich noch ans Ziel gebracht werden, teilte das Unternehmen am Dienstagabend mit.

Wo kann ich mich als Bahnreisender informieren, ob mein Zug betroffen ist?

Die Bahn schaltet eine kostenlose Servicenummer frei: 08000 996633. Aktuelle Informationen gibt es auch unter www.bahn.de/aktuell.

Falls mein Zug ausfällt, kann ich dann in einen anderen Zug einsteigen, auch wenn er teurer und schneller ist?

Nach Auskunft der Bahn dürfen Reisende einen höherwertigen Zug nutzen, wenn der ursprünglich gebuchte Zug nicht fährt. Bei zuggebundenen Tickets werde die Zugbindung aufgehoben, erklärte die Bahn zuletzt. Ausgenommen seien Länder-Tickets, manche regionale Angebote sowie reservierungspflichtige Züge, hieß es bei dem vergangenen Streik.

Ich habe es mir anders überlegt und will angesichts des Streiks nicht mit der Bahn fahren. Kann ich mein Ticket zurückgeben?

Die Bahn hat hier bestimmte Kulanzregelungen getroffen. Sie gelten nach aktueller Auskunft des Unternehmens nach wie vor. Kunden, die von streikbedingten Zugausfällen oder Verspätungen betroffen sind, können sich ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen. Das geht etwa in den DB-Reisezentren. Online-Tickets können über ein Formular im Internet erstattet werden.

Mein Zug hat sich wegen des Streiks verspätet. Bekomme ich Geld zurück?

Bahnreisende bekommen einen Teil ihres Ticketpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks bei der Deutschen Bahn um mehr als 60 Minuten verspätet. Die Bahn kann in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof im September 2013 (Rechtssache C-509/11). Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten werden demnach sogar 50 Prozent des Preises erstattet. (dpa, afp, mke)

 

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