Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Streit mit Modellbauer: Porsche unterliegt im Streit um 911er-Design

Streit mit Modellbauer
06.06.2019

Porsche unterliegt im Streit um 911er-Design

Der Vorstand des Modellautoherstellers Autec, Kurt Hesse, kämpft gegen Lizenzen von Autobauern, um deren Fahrzeuge nachbauen zu dürfen. Porsche hat gegen ihn geklagt und verloren.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Zwei Modellauto-Hersteller ringen mit den Autokonzernen VW und Porsche um Designrechte und Lizenzen. Das EU-Gericht urteilte in beiden Fällen unterschiedlich.

Im Streit um die Designrechte an seinem Sportwagenklassiker 911 muss der Autobauer Porsche vor dem EU-Gericht eine Niederlage einstecken. In ihrem Urteil vom Donnerstag kommen die Richter in Luxemburg zu dem Schluss, dass sich verschiedene Versionen des 911ers nicht deutlich genug voneinander unterscheiden und ihr Design deshalb zu Unrecht geschützt war. Für die VW-Modelle Caddy und T5, über die am Donnerstag ebenfalls entschieden wurde, kann der Schutz hingegen bestehen bleiben. Die Entscheidungen können aber noch angefochten werden.

Im Fall VW urteilte das EU-Amt zugunsten des Autoherstellers

Was Porsche angeht, teilen die Richter mit ihrem Urteil die Auffassung der Nürnberger Modellbaufirma Autec. Deren Chef Kurt Hesse setzt sich seit Jahrzehnten dafür ein, dass die Hersteller von Spielzeug- und Modellautos keine Lizenzen von den Autobauern brauchen, um deren Fahrzeuge nachzubauen.

Hesse hatte den Fall angestoßen, indem er sogenannte eingetragene Geschmacksmuster von zwei 911er-Varianten löschen ließ. Mit solchen Eintragungen können Hersteller das Erscheinungsbild ihrer Produkte beim EU-Amt für geistiges Eigentum schützen lassen. Porsche reichte erst Beschwerde gegen die Löschung ein, dann Klage - ohne Erfolg.

Im Fall VW hatte der Modellbauer Rietze aus Altdorf bei Nürnberg die Geschmacksmuster für zwei Caddy-Versionen und den T5-Bus löschen lassen, damit auch dafür keine Lizenzen mehr notwendig sind. Nach einer Beschwerde von VW revidierte das EU-Amt die Entscheidung. Rietzes Klagen dagegen wiesen die Luxemburger Richter am Donnerstag ab. Anders als beim Porsche 911 sahen sie hier genug Unterschiede zu den Vorgängermodellen.

Porsche prüft mögliche Beschwerde bei Europäischem Gerichtshof

Hesse zeigte sich am Donnerstag sehr zufrieden mit der Entscheidung. Sie zeige: "Meine Rechtsauffassung ist richtig, auch wenn der Gegner Porsche heißt", sagte er. Der Autobauer habe - wie andere auch - lange Zeit auf brachiale Art versucht, seine Rechtsauffassung durchzusetzen. Hesse streitet seit Jahrzehnten immer wieder mit der Autobranche - "aber nicht aus eigenem Antrieb", wie er betont, sondern weil stets er verklagt werde. Diverse Urteile im Sinne der Spielzeug- und Modellbaubranche, etwa dass Logos von Automarken auf Modellen verwendet werden dürfen, gehen auf ihn zurück.

Porsche will die Entscheidung der EU-Richter prüfen und dann über mögliche weitere Schritte beim Europäischen Gerichtshof entscheiden. "Porsche hält die beiden angegriffenen EU-Geschmacksmuster zu den zwei Modellvarianten des 911er für korrekt, da sich diese von den jeweiligen Vorgängermodellen in ausreichendem Maße unterscheiden", hieß es in einer Stellungnahme. Eine Beschwerde beim EuGH ist allerdings nur möglich, wenn es um eine "für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage" geht, wie das Gericht erläuterte. Das müsste Porsche vorher belegen.

VW-Modelle: Hersteller überlegt Beschwerde gegen Urteil

VW begrüßte die Urteile, betonte aber auch, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handle. "Volkswagen wird auch in Zukunft immer um eine faire und außergerichtliche Lösung bemüht sein", teilte der Konzern mit. "Das Unternehmen hält Lizenzverträge grundsätzlich für notwendig, auch um den Markt vor Plagiaten zu schützen und somit auch die Position unserer Lizenznehmer zu stärken."

Der mit seinen Klagen gescheiterte Firmenchef Lothar Rietze hingegen zeigte sich enttäuscht. Anders als andere Konzerne habe sich VW nicht als fairer Partner gezeigt, kritisierte er. Zwar sei es auch für seine Firma wichtig, ob sie Lizenzgebühren bezahlen müsse oder nicht. Er kämpfe aber auch dafür, dass die Kunden - vor allem Kinder - keine höheren Preise bezahlen müssten aufgrund von Lizenzen, die zu Unrecht bestünden. Auch er will überlegen, ob er vor den Europäischen Gerichtshof zieht. "Mir geht es ums Prinzip", sagte Rietze. "Wenn jeder alles hinnimmt, was haben wir denn dann für eine Welt?" (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier .

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.