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  3. Online-Bewertungen: Streit zwischen Fitnessstudio-Betreiberin und Yelp geht vor den BGH

Online-Bewertungen
12.01.2020

Streit zwischen Fitnessstudio-Betreiberin und Yelp geht vor den BGH

Fitnessstudio-Betreiberin Renate Holland mit der App des Onlineportals Yelp: Die 67-Jährige zweifelt an der Bewertung ihres Studios auf der Seite. Am Dienstag entscheidet der BGH.
Foto: Lino Mirgeler, dpa

Seit sechs Jahren kämpft eine Fitnessstudio-Betreiberin gegen das Bewertungsportal Yelp. Der BGH soll nun klären, ob die Filterung von Bewertungen rechtmäßig ist.

Die Fitnessstudio-Betreiberin Renate Holland (67) fordert mehr Transparenz von der Bewertungs-Plattform Yelp. "Die kennen doch ihren eigenen Algorithmus nicht", sagte die ehemalige Bodybuilding-Weltmeisterin der Deutschen Presse-Agentur in Brunnthal bei München - kurz bevor ihr Rechtsstreit gegen das Online-Portal in die letzte Runde geht. Am kommenden Dienstag entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darüber, ob Yelp gute Bewertungen von Hollands Fitnessstudios für die Gesamtbewertung einfach ignorieren durfte.

Klägerin wirft Bewertungsplattform Yelp mangelhafte Filtertechnik vor

Auf Yelp können die Nutzer Restaurants, Dienstleister und Geschäfte bewerten - und eben auch Fitnessstudios. Zu vergeben sind ein Stern ("Boah, das geht ja mal gar nicht!") bis fünf Sterne ("Wow! Besser geht's nicht!"), außerdem kann man etwas schreiben. In die Gesamtbewertung fließen allerdings nicht alle Beurteilungen ein. Eine automatisierte Software identifiziert dafür die "empfohlenen Beiträge", die Yelp für besonders hilfreich oder authentisch hält. 

Yelp betont, dass alle Bewertungsplattformen so arbeiten, um Fake-Bewertungen herauszufiltern und kündigte eine Stellungnahme nach dem Urteil am Dienstag an. Zu den Auswahlkriterien gehören laut Yelp beispielsweise die Qualität, die Vertrauenswürdigkeit und die bisherige Aktivität des Nutzers. 

Fitnessstudio-Bewertung: 74 positive Beiträge blieben unberücksichtigt

Im Durchschnitt würden ungefähr drei Viertel aller Beiträge als empfohlen eingestuft, erklärt Yelp. Nicht so bei Renate Holland: Eines ihrer Studios stand im Februar 2014 mit 2,5 Sternen da. Grundlage waren lediglich zwei Bewertungen. 74 überwiegend sehr positive Beiträge blieben unberücksichtigt. "Ich hätte normalerweise circa 4 bis 4,5 Sterne."

"Das ist doch seltsam, dass man die einfach streicht", sagt die 67-Jährige, die gegen diese Praxis klagte, in erster Instanz vor dem Landgericht scheiterte, in zweiter vor dem Oberlandesgericht (OLG) München aber Recht bekam. "Schlechte Bewertungen können ja auch gefälscht sein - von der Konkurrenz zum Beispiel", sagt sie. Außerdem wundere es sie, dass Nutzer, die schon mehr als 1000 Bewertungen abgegeben haben, als besonders zuverlässig gelten. "Wer geht denn so oft in ein Restaurant und bewertet so oft?" 

BGH-Entscheid: Studio-Besitzerin sieht sich als Vorkämpferin für kleine Unternehmen

Für Holland ist es ein Kampf David gegen Goliath. "Man ist denen ja ausgeliefert. Heute wird ja alles bewertet und jeder orientiert sich daran - ich ja auch, wenn ich mal essen gehe." Sie kämpfe nicht nur für sich und ihre Fitnessstudios - "sondern auch für andere, kleine Unternehmen, die vielleicht nicht die Mittel haben, sich zu wehren". Wenn sie an Dienstag denke, werde sie schon ein bisschen nervös, sagt sie. "Das geht ja nun schon seit sechs Jahren. Entweder freue ich mich nach dem Urteil - oder ich bin traurig." (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Eine Fitnessstudio-Betreiberin kämpft gegen Internetbewertungen.

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