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Reiseanbieter
11.12.2019

Thomas-Cook-Pleite: Bundesregierung will Kunden komplett entschädigen

Der britische Reiseanbeiter Thomas Cook ist pleite gegangen. Nun will die Bundesregierung die Kunden vollständig entschädigen.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

Die Pleite von Thomas Cook hatte weitreichende Folgen für deutsche Urlauber. Viele fürchteten, auf ihren Kosten sitzen zu bleiben. Inzwischen ist eine vorläufige Schadenssumme bekannt.

Die Pleite der deutschen Thomas Cook kommt den Fiskus teuer zu stehen. Die Schadenssumme liegt nach vorläufigen Berechnungen mit 287,4 Millionen Euro deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro, wie der Versicherer Zurich am Mittwoch mitteilte.

Von der Haftungssumme von 110 Millionen Euro hätten bereits 59,6 Millionen Euro für die Heimholung von Urlaubern aufgewendet werden müssen, hieß es weiter. Somit blieben 50,4 Millionen Euro übrig. Für Kunden bedeutet das, dass weniger als ein Fünftel der Schäden noch gedeckt ist. "Daraus ergibt sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Thomas-Cook-Kunden." "Wir werden in den nächsten Tagen mit der Regulierung entsprechend der Quote beginnen", erklärte Horst Nussbaumer, Vorstand bei der Zurich Gruppe. Dieser Prozess werde einige Wochen dauern.

Thomas-Cook-Pleite: Kunden dürfen auf komplette Entschädigung hoffen

Die Bundesregierung hatte zuvor angekündigt, Pauschalurlaubern helfen zu wollen. "Die Differenz zwischen dem, was von der Kundenversicherung erstattet wird und dem, was offen bleibt, übernimmt der Staat", sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Wie die Verbraucher an ihr Geld kommen sollen und um welche Summen es sich handelt, ist noch unklar. Über das genaue Vorgehen werde noch mit dem Insolvenzverwalter und der Versicherung gesprochen, sagte Lambrecht. Die Bundesregierung kündigte ein "möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren" an. "Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren", hieß es. Die Regierung werde Anfang 2020 "über die weiteren Schritte informieren".

Pauschalurlauber sind bei Pleite des Reiseanbieters versichert

Anders als Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter pleite geht und die gebuchten Ferien ausfallen. Doch im Fall des Branchenriesen Thomas Cook zeigten sich die Grenzen der gesetzlichen Sicherung, die in Deutschland auf 110 Millionen Euro pro Versicherer gedeckelt ist.

Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt und anschließend schrittweise alle gebuchten Reisen abgesagt, zuletzt Trips mit Abreisedatum vom 1. Januar 2020 an. Auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt worden waren. Nach jüngsten Angaben der Insolvenzverwalter sind 525.000 Urlauber von dem Reisestopp betroffen. Es handelt sich dabei allerdings nicht ausschließlich um Pauschalurlauber.

Der Kemptener Reiserechtler Ernst Führich hält die versprochene finanzielle Hilfe der Bundesregierung nicht für ein "Weihnachtsgeschenk". Die Zusage, die Differenz der Summe, die Thomas-Cook-Kunden vom Versicherer Zurich "oder von anderer Seite zurückerhalten haben" auszugleichen, sei vielmehr ein vorweggenommenes Eingeständnis, dass "der Deutsche Gesetzgeber aber auch der europäische Gesetzgeber eine zu großzügige Deckelung zugelassen hat". Allerdings, so Führich, sei die Pauschalreiserichtlinie etwas widersprüchlich. Einerseits lege sie fest, das der Reiseveranstalter "in vollem Umfang" die Kundengelder absichern müsse. Andererseits stehe da aber auch: Ein wirksamer Insolvenzschutz heißt nicht, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen. Und "sehr unwahrscheinlich" sei eben die Insolvenz eines oder mehrerer Großveranstalter. "Too big to fail" habe es da immer geheißen – zu groß, um zu scheitern. Insofern lasse die Richtlinie also sehr wohl eine Deckelung zu, argumentiert der Reiserechtler. Allerdings seien 110 Millionen zu wenig, schließlich versichere Zurich zwei Drittel der deutschen Veranstalter. In Zukunft müsse die Deckelung deutlich erhöht werden, womöglich auf 500 Millionen, um solche Schadensfälle zu verhindern.

Die Bundesregierung kommt mit ihrem Schritt möglichen Klagen zuvor

Dabei sei auch zu bedenken, dass "wir ein Oligopol haben" von drei bis vier großen Veranstaltern und ebenso ein Oligopol von zwei großen Versicherern. "Wenn so ein Versicherer mit 110 Millionen haftet, ist das eindeutig zu wenig", kritisiert Führich. Seiner Meinung nach könnte sich die Bundesregierung an der österreichischen Lösung orientieren, die den Umsatz des Veranstalters berücksichtigt. Wer hohe Umsätze hat und vom Kunden hohe Vorauszahlungen kassiert, müsse demnach auch höhere Versicherungsprämien zahlen.

Mit ihrem Schritt, so Führich, käme die Bundesregierung möglichen Klagen zuvor. Erste Anwälte haben sich bereits in Stellung gebracht. Sie werfen dem Gesetzgeber vor, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben. Führich erinnert an die Pleite von MP Travel, damals der größte Konkurs der Tourismusgeschichte. 1990 habe der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik zur Zahlung von 24 Millionen D-Mark verpflichtet, weil sie die Reiserichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt habe. Würde die Regierung jetzt die Thomas-Cook-Kunden im Regen stehen lassen, gäbe es mit Sicherheit einen Shitstorm und es wäre das Ende der Pauschalreise, die ja immer mit dem Argument verkauft werde, sicher zu sein. "Vor Weihnachten wäre eine solche Entscheidung der GAU", so Führich. (mit dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

13.12.2019

>> Die Bundesregierung kommt mit ihrem Schritt möglichen Klagen zuvor <<

Nun wird Steuergeld eingesetzt, weil die SPD geführten Ministerien Verbraucher und Justiz die EU Richtlinie nicht korrekt umgesetzt hatten. Aber die Sozis werden es sich schon von den arbeitenden Menschen in diesem Land holen...

12.12.2019

Es tut mir ja leid, aber warum muss man immer wieder lesen, dass die Bundesregierung irgend etwas nicht richtig beurteilt hat. Dass dann, wie in diesem Fall, die Entschädigungen aus Steuergeldern geleistet werden müssen? Die verschiedenen Ministerien haben sicher Abteilungen, die sich um Rechtsfragen kümmern. Fragt man die nicht, sind diese unfähig oder waren damals zu viele Lobbyisten bei den zuständigen Ministern?