Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Wolodymyr Selenskyj besucht Polen und Irland
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. US-Rentnerpaar bringt Bayer in Bedrängnis

14.05.2019

US-Rentnerpaar bringt Bayer in Bedrängnis

Alva Pilliod, Rechtsanwalt Brent Wisner, Alberta Pilliod und Rechtsanwalt Michael Miller (von links nach rechts) haben vor Gericht fast zwei Milliarden Dollar Schadenersatz gegen Bayer erstritten.
Foto: Paul Elias, dpa

Agrarchemie Die beiden Senioren erkrankten nach der Nutzung des Unkrautvernichters Glyphosat von Monsanto an Krebs. Dafür soll der Konzern jetzt büßen, findet eine US-Jury. Die Strafe: Zwei Milliarden Dollar

Oakland Ein amerikanisches Rentnerpaar bringt Bayer in Bedrängnis: Denn eine US-Jury sprach Alva und Alberta Pilliod Schadenersatz in Höhe von umgerechnet fast 1,8 Milliarden Euro zu. Das Paar war nach der Verwendung des Unkrautvernichters der Bayer-Tochter Monsanto an Krebs erkrankt. Es ist bereits die dritte Niederlage für Bayer und Monsanto in US-Verfahren im Zusammenhang mit dem Präparat. Zwar kündigte Bayer noch in der Nacht zum Dienstag Berufung an. Doch an der Börse ging die Talfahrt der Bayer-Aktie weiter.

Die Pilliods hatten den Monsanto-Unkrautvernichter Roundup über Jahrzehnte auf ihren Grundstücken verwendet. Bei Alva wurde 2011 ein Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert, eine bösartige Erkrankung des lymphatischen Systems. Seine Frau bekam dieselbe Diagnose vier Jahre später. Aufgrund der Werbung des Unternehmens hätten sie den Eindruck bekommen, dass das Mittel sicher sei, beklagte sich Alberta Pilliod auf einer Pressekonferenz. Sie wünschten sich, dass Monsanto über die Gefahren des Mittels aufgeklärt hätte.

„Es hat unser Leben für immer verändert. Wir können nicht mehr die Dinge machen, die wir früher konnten, und das nehmen wir Monsanto wirklich übel“, erklärte die 74-Jährige. Bayer hatte vor Gericht vergeblich darauf verwiesen, dass beide Kläger eine lange Historie von Vorerkrankungen hätten, die bekanntermaßen erhebliche Risikofaktoren für eine Erkrankung am Non-Hodgkin-Lymphom seien. Es gebe keine wissenschaftlichen Beweise, dass es ohne den Einsatz von Glyphosat nicht zu der Krebserkrankung gekommen wäre, argumentierte Bayer. Doch die Jury überzeugte das nicht.

Das Gericht machte das Monsanto-Präparat für die Krebserkrankung verantwortlich. Der größte Teil der verhängten Milliardensumme entfiel dabei auf den sogenannten Strafschadenersatz, wofür es im deutschen Recht keine Entsprechung gibt. Ein Juror wurde in US-Medien mit dem Satz zitiert, das Urteil solle dem Konzern eine Lehre erteilen. Es ist bereits die dritte derartige Niederlage für Bayer.

Im ersten Prozess hatte eine Jury den Konzern vergangenen August zunächst zu 289 Millionen Dollar an Schmerzensgeld und Entschädigung verdonnert. Die Richterin reduzierte die Summe später auf rund 78 Millionen Dollar. Im Ende März verlorenen zweiten Prozess steht eine ähnlich hohe Summe im Raum.

Damals wie heute betonte Bayer, die Urteile stünden in direktem Widerspruch zu vielen Studien zur Sicherheit von Glyphosat. In der Tat hatte die US-Umweltbehörde EPA den Unkrautvernichter Glyphosat erst Anfang Mai als nicht krebserregend eingestuft. Die Klagewelle in den USA fußt im Grunde auf einer Einschätzung der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die den Unkrautvernichter 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen einstufte.

Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz sieht Bayer nach der Verhängung der Milliardenstrafe in einer gefährlichen Lage. „Das Schicksal von Bayer liegt jetzt in der Hand des US-Richters, der als Nächster die Höhe der Strafe prüft“, sagte Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Er betonte, das Urteil zeige, dass Bayer das mit der Monsanto-Übernahme verbundene Reputationsrisiko unterschätzt habe. Bayer hatte Monsanto im Juni 2018 für 63 Milliarden US-Dollar übernommen. Seitdem hat sich der Wert der Bayer-Aktie fast halbiert. Erich Reimann, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.