Verbraucherzentrale: Allianz-Rente ist "Mogelpackung"
Die Hamburger Verbraucherzentrale klagt wegen irreführender Werbung gegen den Versicherer Allianz.
Wegen irreführender Werbung für eine Rentenversicherung hat die Verbraucherzentrale Hamburg eine Unterlassungsklage gegen den Versicherer Allianz eingereicht. "Das vermeintliche Wunderprodukt Index Select ist eine Mogelpackung", erklärte die Verbraucherzentrale am Dienstag. Anders als herkömmliche Rentenversicherungen mit fester Verzinsung orientiert sich das Produkt - zumindest teilweise - an der Wertentwicklung des Aktienindexes EuroStoxx 50. Wie Anleger daran tatsächlich partizipierten, sei unklar, bemängelten die Verbraucherschützer.
Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen Versicherer Allianz
Laut Verbraucherzentrale erfolgt die beworbene Indexbeteiligung nicht über die eingezahlten Beiträge, sondern nur über die "von der Allianz erwirtschaftete und jährlich zu ermittelnde Überschussbeteiligung". Damit sei die Rendite des Finanzproduktes "nicht primär" von der tatsächlichen Entwicklung des EuroStoxx 50 abhängig, sondern von den Überschusserträgen des Versicherers. Diese "wesentliche Information" verschweige die Allianz ihren Kunden aber.
Außerdem begrenze das Unternehmen die Wertentwicklung der Rente durch eine Obergrenze, kritisierten die Verbraucherschützer. Dieser sogenannte Cap wird demnach jährlich neu bestimmt, abhängig von den Überschusserträgen. Die Gewinne würden begrenzt, wenn das Index-Plus in einem Monat höher liege als der Cap, "während monatliche Verluste voll in die Renditebetrachtung einfließen".
Hamburger Verbraucherzentrale: "Rentenprodukt nur schwer zu durchschauen"
Eine Gutschrift auf den Versicherungswert erzielen Verbraucher demnach nur, wenn sich am Jahresende bei der Verrechnung von begrenzten Gewinnen mit "unbegrenzten Verlusten" ein positiver Wert ergebe. Falle dieser negativ aus, bleibe der Versicherungswert auf dem bisherigen Niveau.
Inwiefern Verbraucher von einem solchen Produkt profitieren könnten, sei "selbst für Experten nur schwer zu durchschauen", erklärten die Verbraucherschützer. Gerade bei einem wichtigen Thema wie der Altersvorsorge seien die Unternehmen im Hinblick auf die Transparenz aber in der Pflicht, begründeten sie ihre Klage, die beim Landgericht Hamburg eingereicht wurde. afp
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