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  3. Verfahren: Uber-Dienste in Deutschland werden zum Fall für den EuGH

Verfahren
18.05.2017

Uber-Dienste in Deutschland werden zum Fall für den EuGH

Die neue Konkurrenz für deutsche Taxis durch den umstrittenen Fahrdienste-Vermittler Uber wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolfoto)

Uber löst Unruhe bei Taxifahrern aus. Sie sehen ihr Geschäft bedroht. In Deutschland genießt das Gewerbe besonderen Schutz - der EuGH soll nun klären, ob zu Recht.

Die neue Konkurrenz für deutsche Taxis durch den umstrittenen Fahrdienstvermittler Uber wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte am Donnerstag ein Verfahren aus, um zentrale Fragen zunächst in Luxemburg klären zu lassen.

Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe haben zu entscheiden, ob Uber Mietwagen mit Fahrer per Smartphone-App direkt an Kunden vermitteln darf. Nach deutschem Recht wäre das verboten. Denn es erlegt Mietwagenfirmen Beschränkungen auf, weil sie anders als Taxis zum Beispiel nicht auf feste Tarife verpflichtet sind. Offen ist allerdings, ob diese Vorschrift mit EU-Recht vereinbar ist. Das soll jetzt geklärt werden (Az.: I ZR 3/16).

Den Dienst, um den gestritten wird - einen Limousinen-Service namens "Uber Black" -, gibt es in der beanstandeten Form nicht mehr. Nach Niederlagen in den Vorinstanzen hatte Uber sein Angebot angepasst. Um eine Grundsatz-Entscheidung herbeizuführen, brachte das Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden den Streit trotzdem vor den BGH. Es kritisiert die deutsche Rechtslage als nicht mehr zeitgemäß.

Zum Schutz von Taxis ist es Mietwagen verboten, an Straßen oder Plätzen auf Fahrgäste zu warten oder sich im Vorbeifahren heranwinken zu lassen. Sie dürfen ihre Aufträge nur in der Zentrale oder auf dem Weg dorthin entgegennehmen. Über die umstrittene Smartphone-App hatte Uber den Fahrern unterwegs neue Kundschaft vermittelt. Dagegen hatte sich ein Berliner Taxiunternehmer erfolgreich vor Gericht gewehrt.

Der EuGH soll nun klären, ob die deutschen Vorschriften womöglich gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoßen. Der BGH glaubt nicht, dass dem so ist. Der Senat stuft die Uber-Services als Verkehrsdienstleistungen ein, die eine Ausnahme bilden. Für den Fall, dass Luxemburg das anders sieht, wollen die Karlsruher Richter außerdem wissen, ob ein Verbot der Uber-App womöglich trotzdem "aus Gründen der öffentlichen Ordnung" gerechtfertigt sein könnte.

Am EuGH läuft bereits ein anderes Uber-Verfahren aus Spanien. Dort geht es aber um den Dienst "Uber Pop", bei dem Fahrer ohne behördliche Genehmigung Kunden in ihren Privatautos befördern.  dpa

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