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Schmiergeldaffäre
03.12.2019

Verurteilter Ex-Siemens-Chef von Pierer: "Ich bleibe gelassen"

Von Pierer ist über die Siemens-Korruptionsaffäre gestürzt.
Foto: Frank Leonhardt, dpa

Exklusiv Obwohl Heinrich von Pierer in Athen zu einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde, bleibt er optimistisch. Nun will der 78-Jährige in Berufung gehen.

Heinrich von Pierer wirkt wie eh und je. Der frühere Vorstandschef des Siemens-Konzerns ruft auf eine entsprechende E-Mail zuverlässig zurück. So hat es der 78-Jährige immer gehalten. Der Erlanger gibt sich gefasst und sagt ruhig gegenüber unserer Redaktion: „Ich bleibe gelassen.“ Und das, nachdem ihm eine Horrornachricht aus Athen serviert wurde. Ein dortiges Gericht hat in einer mehr als 20 Jahre zurückliegenden Schmiergeldaffäre in Griechenland frühere Siemens-Manager zu hohen Haftstrafen zwischen sechs und 15 Jahren verurteilt, darunter auch von Pierer. In höflichem Ton, ganz ohne innere Aufregung zu verraten, meint der einstige Siemens-Boss: „Ich gehe in Berufung.“

Bei dem Verfahren ging es um Korruption und Geldwäsche

Dabei wirkt von Pierer optimistisch, dass die Sache für ihn doch gut ausgeht. Bei dem Verfahren in Griechenland ging es um Korruptions- und Geldwäschevorwürfe aus den Jahren 1997 bis 2004. Siemens-Mitarbeiter sollen Angestellte des griechischen Telekom-Konzerns OTE bestochen haben, um so den Großauftrag zur Umstellung des Telefonnetzes von analoger auf digitale Technik zu ergattern. Von Pierer legt Wert darauf, dass sich die Untersuchungen in Athen zu einem großen Teil auf Unterlagen aus dem umfangreicheren und zeitnäheren Ermittlungsverfahren in Deutschland gestützt hätten. Warum ist das für ihn derart wichtig? Das lässt sich leicht erklären, schließlich hatten Ermittlungen in Deutschland, insbesondere der Staatsanwaltschaft München I, keine strafrechtlichen Vorwürfe gegen von Pierer ergeben.

Was der frühere Siemens-Patriarch aber nicht von sich aus erwähnt: Er musste zumindest finanziell massiv für die Schmiergeldaffäre, bei der es um zweifelhafte Zahlungen von mehr als 1,3 Milliarden Euro ging, bluten: Von Pierer akzeptierte einen Bußgeldbescheid über wohl 250.000 Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und zahlte an Siemens fünf Millionen Euro Schadenersatz. Doch der Ausgang des Verfahrens in Athen ist für ihn erstaunlich. Von Pierer enthält sich zwar einer Wertung des Richterspruchs, sagt dann aber doch: „Das Verfahren endete mit einer völlig überraschenden Verurteilung wegen angeblicher Geldwäsche.“

Heinrich von Pierer hat Rechtswissenschaften studiert

Der Manager versucht die Vorgänge in Athen, die sich wie eine griechische Tragödie anhören, sachlich zu analysieren. Von Pierer hat einst Rechtswissenschaften studiert. So berichtet er, im Laufe des Verfahrens zu zwei Vernehmungen in Athen gewesen zu sein. Und bei seinen Besuchen in Griechenland hat er nicht den Eindruck gewonnen, dass ihm Übel droht. Eine Richterin, welche die Untersuchungen in einem vorgeschalteten Ermittlungsverfahren führte, habe ihm „während der Vernehmung ungefragt erklärt, dass gegen mich nichts Belastendes vorliege“. Trotz der für von Pierer erleichternden Einschätzung wurde aber dann doch das eigentliche Strafverfahren gegen ihn eröffnet.

Der Beschuldigte aus Deutschland wahrte dennoch seinen Optimismus. Er erschien wiederum zur Vernehmung vor Gericht. Von Pierer erinnert sich: „Ich wurde vom Vorsitzenden des Gerichts und der Staatsanwältin höflich behandelt und im Laufe der Vernehmung mit keinem einzigen strafrechtlich relevanten Vorwurf konfrontiert, gegen den ich mich verteidigen musste oder hätte verteidigen können.“

Von Pierer geht gegen das Athener Urteil in Berufung

Von Pierers Zuversicht erhielt dann neue Nahrung: Denn die Staatsanwältin habe im April dieses Jahres für ihn Freispruch beantragt und das bei einem erneuten Plädoyer im Juli wiederholt. Kein Wunder, dass der Manager nichts von einer griechischen Tragödie witterte. Als dann die Plädoyers der Verteidiger anstanden, wurde von Pierers griechischer Rechtsanwalt vom Vorsitzenden des Gerichts gebeten, seinen Beitrag vorzuziehen, weil die Staatsanwältin ja auf Freispruch plädiert hat. So fiel der Angeklagte dann aus allen Wolken, als er wie andere frühere Siemens-Manager verurteilt wurde – und das „ohne mündliche Begründung“, wie von Pierer feststellt. Er geht davon aus, dass die schriftliche Begründung noch mehrere Monate auf sich warten lasse.

Eine unangenehme Situation für den Bayern. Kann er jetzt, ohne sich der Gefahr einer Verhaftung auszusetzen, ins Ausland reisen? Von Pierer hat ja verwandtschaftliche Bande nach Österreich. Die Lage ist für ihn noch völlig unklar. Erst einmal wolle er mit seinem griechischen Anwalt darüber sprechen, sagt er unserer Redaktion. Sein Optimismus bleibt jedoch intakt: Von Pierer geht gegen das Athener Urteil in Berufung. In Griechenland wird in der zweiten Instanz der Fall abweichend zu anderen Ländern noch einmal völlig neu aufgerollt. Außerdem will von Pierer beantragen, dass das Urteil in Deutschland nicht vollzogen wird, „weil es gegen elementare rechtsstaatliche Prinzipien verstößt“.

Hintergrund: Der Ex-Siemens-Chef wurde ja wegen der gleichen Vorwürfe wie in Athen in Deutschland nicht strafrechtlich verurteilt. Daher lässt sich von Pierer zumindest nach außen hin seine gute Laune nicht verderben: „Ich hoffe, dass ich nächstes Jahr meine 70. Saison als Verbands-Tennisspieler bestreiten kann.“ Die Schulter tue ihm zwar mal weh. „Aber“, sagt er fröhlich, „wenn der liebe Gott will, werde ich 79.“ Er hat am 26. Januar Geburtstag.

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