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Einzelhandel
13.12.2018

Warum Bayern die strengsten Öffnungszeiten im Land hat

Kommunen dürfen in Bayern vier Sonntage für den Handel freigeben. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür zuletzt strenger geworden.
Foto: Bernd Wüstneck, dpa (Archiv)

Ein oberbayerischer Bäcker steht vor Gericht, weil er am Pfingstmontag Semmeln verkauft hat. Das befeuert die alte Debatte um die Öffnungszeiten im Freistaat.

Wer einmal sonntags einen Bäcker aufgesucht hat, weiß, wie es dort zugeht: Schon von weitem sieht man lange Schlangen, manchmal drängen die Kunden bis auf die Straße, um frische Semmeln, Croissants oder Brezen zu kaufen. Langschläfer können aber schon mal vor einem verschlossenen Geschäft stehen. Denn Bäcker dürfen am Sonntag nur drei Stunden lang ihre Waren verkaufen, das schreibt das Ladenschlussgesetz vor. An einigen Feiertagen – zum Beispiel Ostermontag oder Pfingstmontag – müssen die Läden ganz zu bleiben.

Immer mal wieder gibt es allerdings Bäcker, die sich nicht daran halten. So wie der oberbayerische Betrieb, der deswegen am Donnerstag vor dem Münchner Oberlandesgericht steht. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wirft dem Filialbetrieb vor, seine Läden mehrmals zu lange am Sonntag geöffnet und noch dazu am Pfingstmontag seine Waren verkauft zu haben. Das Münchner Landgericht hatte die Klage in der ersten Instanz abgewiesen, weil der Bäcker seine Filialen als Gaststätten angemeldet hat. Die wiederum dürfen deutlich länger geöffnet sein, auch an Sonn- und Feiertagen.

Für Verbraucher ist das bayerische Ladenschlussgesetz oft schwer zu durchschauen – sowohl unter der Woche als auch am Wochenende: Tankstellen dürfen rund um die Uhr Aufbacksemmeln verkaufen, auch an Bahnhöfen sind die Öffnungszeiten weniger streng als in der Innenstadt. In Großstädten wie München oder Nürnberg versorgen Supermärkte in den Bahnhofshallen die Kunden auch spät abends oder am Sonntag mit Lebensmitteln. Für alle anderen gilt jedoch: Der Laden muss zu bleiben.

Geschäfte in Bayern dürfen zwischen 6 und 20 Uhr öffnen

Bayern ist dabei deutlich strenger als die meisten Bundesländer. Der Freistaat hat 2006 einen Sonderweg gewählt: Während fast alle Länder die Öffnungszeiten freigegeben haben, hält Bayern weiterhin am traditionellen Ladenschlussgesetz fest. Montags bis samstags dürfen Geschäfte von 6 bis 20 Uhr öffnen, bis auf einige Ausnahmen bleiben an Sonn- und Feiertagen alle Läden geschlossen. Ähnlich rigoros ist die Gesetzgebung nur im Saarland.

Die strikte Regelung hängt vor allem damit zusammen, dass sich im Freistaat zwei Lager gegenüberstehen: Die großen Einzelhändler auf der einen Seite, Kirche und Gewerkschaften auf der anderen. Vor allem Handelsketten und Lebensmittelgeschäfte würden gern länger öffnen. Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern wünscht sich, dass Händler mehr Flexibilität bekommen. Er hält Bedenken für überzogen, dass mit einer Liberalisierung plötzlich jeder Laden rund um die Uhr geöffnet wäre. „Kein Geschäft wird jeden Tag bis 0 Uhr aufmachen“, betont er. „Das spielt sich von selbst ein.“ Am Sonntag will Ohlmann gar nicht rütteln – er ist zufrieden mit den vier verkaufsoffenen Sonntagen, die das Gesetz den Händlern gewährt.

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Geht es nach Thomas Gürlebeck, dann müsste der Sonntag noch besser geschützt werden. Gürlebeck ist Gewerkschafter und Mitglied der „Allianz für den freien Sonntag“. „Der Sonntag ist zur geistigen Erholung da“, betont der Verdi-Mann. Würde der Sonntag immer öfter und ohne Anlass zum Einkaufen freigegeben, drohe die Gefahr einer „Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft“. Gürlebeck ist deswegen auch gegen eine Lockerung der Öffnungszeiten unter der Woche. Denn die würden auf Kosten der Angestellten gehen, die bis in die Nacht hinein noch an der Kasse oder im Lager stehen müssten.

Einst wollte Bayern die Öffnungszeiten lockern

Fast gerät bei all der Diskussion in Vergessenheit, dass auch der Freistaat einst kurz davor war, die Öffnungszeiten zu liberalisieren. Der damalige Ministerpräsident Edmund Stoiber hatte im November 2006 offen für eine Verlängerung der Zeiten bis 22 Uhr geworben. Bei einer Abstimmung in der CSU-Landtagsfraktion kam es allerdings zu einem peinlichen Patt: 51 Abgeordnete stimmten dafür, 51 dagegen. Stoiber hätte mit seiner Stimme die Entscheidung herbeiführen können, fehlte aber bei der Abstimmung. In einer schriftlichen Mitteilung erklärte er im Anschluss, vielleicht sei der Zeitpunkt für eine „Entscheidung der Fraktion mit breiter Mehrheit noch nicht da“.

Stoibers Nach-Nachfolger Horst Seehofer war stets ein Verfechter des strikten Ladenschlussgesetzes, auch Markus Söder hat sich hinter die aktuelle Regelung gestellt. Eine Reform der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen lehnt er ab. „Brave Familienväter wie ich besorgen ihr Gebäck am Sonntag zwischen 8 und 11 Uhr“, sagte er erst vor Kurzem in einem Interview.

Bei den Freien Wählern herrschte bisher dagegen weniger Einigkeit als in der CSU. Während sich Hubert Aiwanger in der Vergangenheit gegen längere Öffnungszeiten und für einen freien Sonntag ausgesprochen hat, war Michael Piazolo, Vizechef der Freien Wähler und Kultusminister, gar Mitgründer des Münchner „Vereins für maßvolle Ausweitung der Öffnungszeiten“. Der Zusammenschluss mit dem sperrigen Namen fordert eine Lockerung der Öffnungszeiten unter der Woche. Auf Anfrage wollte sich Piazolo dazu allerdings nicht äußern.

Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Landtag, lässt dafür etwas nebulös mitteilen, „die Ladenöffnungszeiten müssen so gestaltet sein, dass sie die Interessen von Beschäftigten, Familien und der bayerischen Wirtschaft in einen guten und fairen Ausgleich bringen“. Der Sonntag sei in jedem Fall „unantastbar“. Ob das Münchner Oberlandesgericht das ähnlich sieht, wird sich am Donnerstag zeigen.

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