Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. New Space: Warum das Weltall rechtlich vermessen werden muss

New Space
31.03.2021

Warum das Weltall rechtlich vermessen werden muss

Der Weltraum braucht Gesetze.
Foto: Nasa

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht es auf der To-do-Liste, fertig ist das Weltraumgesetz aber noch immer nicht. Warum wäre das so dringend nötig?

Die Rocket Factory Augsburg ist umgezogen, der neue Standort, dort wo früher Osram war, ist bereit und am Dienstag eröffnet worden. Die Rocket Factory will hoch hinaus, der New Space soll erschlossen werden. Nicht nur von den Augsburger Raketenbauern, sondern auch von der Konkurrenz, von Isar Aerospace oder High Impulse, von anderen Unternehmen, die am neuen Weltraum-Boom teilhaben wollen.

So faszinierend dieser Boom ist, so erstaunlich ist auch, dass die Bundesregierung in einer dafür wesentlichen Sache nicht weiterkommt. Die Rede ist vom Weltraumgesetz, das zwar im Koalitionsvertrag der Bundesregierung auf der To-do-Liste steht, die diesen Punkt aber nach wie vor nicht abgearbeitet hat. Ein Weltraumgesetz wäre wichtig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wenn die privaten, nicht-staatlichen Unternehmen künftig Richtung Orbit und darüber hinaus unterwegs sind. Ohne gesetzliche Grundlage kann der Staat privat im All tätigen Firmen keine Haftung auferlegen.

Ingo Baumann sagt zum Weltraumgesetz: "Da ist nicht genügend Druck auf dem Kessel"

Im Augenblick gibt es nur den „Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper“. Dieser stammt aus dem Jahr 1967. Und dann gibt es das Weltraumhaftungsübereinkommen von 1972, das den internationalen Weltraumvertrag konkreter macht. Aber, sagen Experten: Das reicht nicht mehr. Das reichte für die alte Bundesrepublik – in der Raumfahrt bislang überwiegend staatlich organisiert war – vielleicht irgendwie, aber inzwischen hat sich viel getan. Die Kommerzialisierung des Weltraums schafft neue Notwendigkeiten.

Das sagt Ingo Baumann. Der Jurist ist Gründungspartner von BHO Legal, die öffentliche Auftraggeber im Technologierecht beraten, unter anderem in den Bereichen Luft- und Raumfahrt. Bisher, so erklärt es der Jurist, gilt – ohne eigenes deutsches Weltraumgesetz – das, was 1967 und 1972 völkerrechtlich vereinbart wurde. Und das bedeutet, sehr verkürzt: Für Schäden, die deutsche Unternehmen im All anrichten, die entstehen, weil vielleicht ein Satellit oder eine Rakete irgendwo runter kommen, haftet im Augenblick der Staat.

Die Bundesregierung weiß das, aber ein dieses Problem lösendes Gesetz gibt es noch immer nicht. Auf Anfrage heißt es aus dem damit befassten Wirtschaftsministerium (CDU): Das „Gesetz zur Stärkung nicht staatlicher Weltraumaktivitäten“ sei erarbeitet und „die Abstimmung mit den Ressorts“ habe begonnen. Ziel des Entwurfs sei es, sicherzustellen, dass die „nicht staatlichen Raumfahrtaktivitäten nach Maßgabe der Vorgaben des Weltraumvertrages erfolgen. Außerdem sollen Haftungsrisiken, die bei einer erwarteten Kommerzialisierung an Bedeutung gewinnen, adressiert werden.“

Die Bundesregierung will bis Ende der Legislaturperiode Einigkeit für ein Weltraumgesetz erzielen

Weiter teilt das Ministerium mit, dass nach „Erreichen der Ressorteinigkeit“ die Verbände einbezogen würden. Der Zeitplan des Vorhabens hänge maßgeblich vom „Fortgang der derzeit noch laufenden Ressortberatungen ab“. Das klingt nicht so, als würde es schnell gehen. Dabei neigt sich die Legislaturperiode bereits dem Ende zu, eine Sommerpause gibt es auch noch. Aus dem ebenfalls zuständigen Finanzministerium (SPD) heißt es ferner, man habe das „gemeinsame Ziel, das neue Weltraumgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen“. Zur Frage nach den finanziellen Auswirkungen stünden beide Ministerien in Gesprächen.

Der Raumfahrtjurist Baumann sieht allerdings baldigen Umsetzungsbedarf. „Da ist nicht genügend Druck auf dem Kessel.“ Es gebe inzwischen rund 90 New-Space-Unternehmen. Für die sei die derzeitige Situation einerseits „paradiesisch“, weil sie ihre Produkte weitestgehend unreglementiert entwickeln könnten, ohne Gebühren etwa, oder Pflichtversicherungen. Andererseits aber wollten gerade Investoren Rechtssicherheit, klare Rahmenbedingungen. Und auch die Unternehmen bräuchten Planungssicherheit. Sie wollten wissen, was ist erlaubt, was nicht?

Baumann betont: „Es muss im Unglücksfall klar sein, inwieweit Deutschland, das völkerrechtlich haftet, die Unternehmen in Rückruf nehmen kann.“ In manchen Ländern erstreckten sich – geregelt durch nationale Weltraumgesetze – die Haftungsgrenzen auch auf zivilrechtliche Belange. 60 Millionen Euro als Haftungsobergrenze sei im Augenblick ein europäischer Standardwert. Ob der nun – vor dem Hintergrund der neuen Space-Entwicklungen – angemessen sei, müsse diskutiert werden.

Lesen Die dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.