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  3. Augsburg: Warum es noch kein Urteil im Weltbild-Prozess gibt

Augsburg
19.11.2018

Warum es noch kein Urteil im Weltbild-Prozess gibt

Nach der Insolvenz im Januar 2014 hat die Düsseldorfer Droege Gruppe den Augsburger Verlag übernommen. Die Logistik wurde ausgegliedert und befindet sich in Tschechien.
Foto: Ulrich Wagner

Das Augsburger Unternehmen Weltbild will vor dem Arbeitsgericht eine Kündigung seines Betriebsratsvorsitzenden durchsetzen. Der wehrt sich.

Unzählige Bilder haben Mitglieder der Gewerkschaft Verdi vor dem Augsburger Arbeitsgericht aufgehängt. Sie zeigen Betriebsräte aus ganz Deutschland, die Plakate mit der Aufschrift „Fair bleiben“ in die Kamera halten. Über den Bildern hängt ein Banner, darauf ist zu lesen: „Betriebsrats-Mobbing passt nicht in mein Weltbild.“ Die Menschen haben sich vor dem Arbeitsgericht versammelt, um sich mit dem Betriebsratschef des Versandhändlers zu solidarisieren.

2017 wurde die ehemalige Weltbild-Logistik nach Tschechien verlagert

Weltbild will vor Gericht eine Kündigung des Mannes durchsetzen. Der Vorwurf: Er soll einem gekündigten Mitarbeiter im tschechischen Logistik-Werk des Unternehmens geraten haben, sich für seine verbleibende Arbeitszeit krankzumelden. Die Weltbild-Spitze will durch den betroffenen Beschäftigten von dem angeblichen Tipp erfahren haben, der Mitarbeiter habe den Vorfall schriftlich bestätigt. Der Anwalt des Arbeitnehmervertreters bestreitet jedoch, dass sich der Fall so abgespielt hat. An ein solches Gespräch könne sich der Betriebsratschef nicht erinnern.

In Mitarbeiterkreisen wird vermutet, dass es einen anderen Grund für den Schritt gibt: Sie glauben, dass der Betriebsratschef der Weltbild-Spitze zu unbequem ist. Die Stimmung im Unternehmen ist nicht gut, unter den Beschäftigten geht seit der Insolvenz immer wieder die Sorge um, dass noch mehr Stellen wegfallen könnten. Erst im vergangenen Jahr war die ehemalige Weltbild-Logistik geschlossen und nach Tschechien verlagert worden, 260 Mitarbeiter verloren damals ihren Job.

Am Montagmorgen haben ehemalige Mitarbeiter von Weltbild vor dem Gericht demonstriert.
Foto: Hubert Thiermeyer

Ende Juli hatten sich beide Parteien schon mal vor Gericht getroffen

Die Kündigung hat Weltbild dem Betriebsratschef bereits im Juni zugestellt. Betriebsräte können allerdings nicht einfach so entlassen werden, Arbeitnehmervertreter genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Einen solch schwerwiegenden Schritt muss der Betriebsrat absegnen. Der sprach sich damals allerdings einstimmig gegen eine Entlassung aus. Als Konsequenz hat die Weltbild-Geschäftsführung den Antrag beim Augsburger Arbeitsgericht gestellt, die Kündigung über den Betriebsrat hinweg zu erlauben. Ende Juli hatten sich beide Parteien schon einmal zu einer Anhörung vor Gericht getroffen.

Beim Fortsetzungstermin am Montag bekräftigte Richter Markus Nieberle-Schreiegg wie auch in der vorangegangenen Anhörung, dass „eine Aufforderung zum Blaumachen nicht in Ordnung ist“ – die Vorwürfe aus Sicht des Gerichts aber nicht genügen würden, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. „Es hätte auch ausgereicht, wenn man den Betriebsratsvorsitzenden anders sanktioniert hätte“, sagte der Richter – zumal dieser in seinen 21 Jahren bei Weltbild nie eine Abmahnung bekommen habe.

Nieberle-Schreiegg betonte auch, dass das Telefongespräch, um das es in dem Fall geht, nicht von dem Arbeitnehmervertreter, sondern vom Mitarbeiter ausgegangen sei. Man könne also nicht davon reden, dass der Betriebsratschef den Kontakt vorsätzlich gesucht hätte, um dem Beschäftigten einen fragwürdigen Rat zu geben. Darüber hinaus habe der Arbeitnehmervertreter davon ausgehen müssen, dass der Inhalt des Gesprächs vertraulich ist und „nicht sofort verpetzt wird“.

Der Richter hält im Fall des Weltbild-Betriebsrats einen Vergleich für sinnvoll

Der Richter ließ durchblicken, dass er einen Vergleich für sinnvoll hält und fügte hinzu: „Manchmal ist es besser, nicht alles auf die Spitze zu treiben.“ Wolfgang Siry, der die Firma Weltbild vertritt, erbat Bedenkzeit, um sich mit dem Unternehmen zu beraten. In zehn Tagen sollen sich beide Parteien wieder vor Gericht treffen. Rechtsanwalt Rüdiger Helm, der den Betriebsratschef vertritt, ist zuversichtlich: „Die Gegenseite hat jetzt noch weniger in der Hand.“

Erwin Helmer sieht die Entwicklung dennoch mit Sorge. Der langjährige Leiter der Katholischen Betriebsseelsorge der Diözese Augsburg verfolgt den Prozess von Beginn an. In den vergangenen Jahren gab es mehrere Fälle, in denen Unternehmen ihre Betriebsratschefs vor Gericht gebracht haben, um eine Kündigung zu erwirken. Im vergangenen Jahr erklärte das Augsburger Gericht die außerordentliche Kündigung eines Lidl-Betriebsrats für unwirksam, vor vier Jahren gab es einen ähnlichen Fall bei Legoland. „Das zehrt an den Menschen“, betont Helmer.

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