Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Handwerk: Werden bald Ablösesummen für Lehrlinge gezahlt?

Handwerk
04.06.2019

Werden bald Ablösesummen für Lehrlinge gezahlt?

Weil viele Auszubildende nach ihrer Lehre in anderen Wirtschaftsbereichen tätig sind, hat der deutsche Handwerkspräsident die Idee einer Entschädigung ins Spiel gebracht.
Foto: Kahnert, dpa (Symbol)

Handwerkspräsident Wollseifer will Betriebe entschädigen, wenn diese ihre Azubis an andere Wirtschaftsbereiche verlieren. Die HWK Schwaben nutzt andere Methoden.

Die Ablösesumme – ein Begriff, der die Grenzen der Sportwelt längst überwunden hat. Spezialisten und Manager kosten in der Wirtschaftswelt seit vielen Jahren oft hohe Ablösen. Was in diesen Bereichen also Usus ist, soll sich nun auch im Handwerk für Azubis durchsetzen. Zumindest wenn es nach Hans Peter Wollseifer geht, Präsident der Deutschen Handwerkskammer.

Zwei von drei Fachkräften, die im Handwerk qualifiziert würden, arbeiteten im Laufe ihres Berufslebens in anderen Wirtschaftsbereichen, klagt der Handwerkspräsident. „Unsere gut ausgebildeten jungen Leute werden abgeworben“, sagt er. Er denke deshalb über eine Entschädigung für Ausbildungsbetriebe nach, die Nachwuchskräfte direkt nach der Lehre verlieren. Konkret könnte man regeln, erklärte Wollseifer, dass Auszubildende in den ersten Jahren nach ihrer Lehre nur dann den Betrieb wechseln dürfen, wenn der neue Arbeitgeber einen Teil der Ausbildungskosten übernimmt.

Ein schwäbischer Handwerksvertreter verweist auf den Markt

Unternehmen liege viel daran, junge Mitarbeiter über ihre Ausbildung hinaus im Betrieb zu halten, erklärt Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Schwaben. Denn die Konjunktur befinde sich im Handwerk noch immer auf einem hohen Niveau. Um die vollen Auftragsbücher abzuarbeiten, brauche es Mitarbeiter. Da müsste die Idee Wollseifers, Betrieben für abgeworbene Fachkräfte eine Entschädigung zu zahlen, doch auf fruchtbaren Boden fallen? Wagner widerspricht. „Dass gut ausgebildete Fachkräfte nach ihrer Lehre zu anderen Wirtschaftszweigen wechseln, ist bekannt und nicht neu“, erklärt er. „Doch in unserem Wirtschaftssystem regelt das der Markt mit den entsprechenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen.“

Die HWK Schwaben empfehle Unternehmen, sich rechtzeitig um die Auszubildenden zu bemühen, die sie weiterbeschäftigen möchten. Dazu gehöre es, den jungen Nachwuchskräften Perspektiven aufzuzeigen und Verträge mit guten Konditionen bereits während der Ausbildung anzubieten. Zahlen zu den Abgängern vom Handwerk in die Industrie hat die Handwerkskammer keine, aber, sagt Wagner, jeder einzelne Wechsel sei aber für die Handwerksbetriebe ärgerlich.

Die Anzahl der Lehrlinge in Schwaben hat sich in den vergangenen Jahren auf rund 4000 eingependelt, was der Hauptgeschäftsführer auf vielerlei Gründe zurückführt: der demografische Wandel, gestiegene Berufsanforderungen und eine zunehmende Akademisierung. Das Handwerk in Bayerisch-Schwaben kann den Herausforderungen aber einige Erfolgsgeschichten gegenüberstellen. So hat sich der Anteil der Auszubildenden mit Abitur in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht – von drei auf neun Prozent. Laut Wagner sucht die Handwerkskammer immer wieder neue Wege, um Nachwuchs zu gewinnen. Kampagnen in den sozialen Medien sind ein fester Bestandteil davon. Noch immer lernen 28 Prozent aller Lehrlinge Schwabens im Handwerk – die Fachkräfte von morgen, sie werden auch nach ihrer Lehre im Handwerk gebraucht.

Lesen Sie dazu auch

Einen Azubi-Mindestlohn sieht Wagner kritisch

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) brachte jüngst sogar den Vorschlag eines Azubi-Mindestlohns in den öffentlichen Diskurs ein. Alle Auszubildenden sollen vom kommenden Jahr an im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro im Monat verdienen, im zweiten und dritten Lehrjahr noch mehr. Schwabens Hauptgeschäftsführer Wagner ist hier skeptisch: „Wir sehen eine staatlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung kritisch. Es handelt sich um einen schweren Eingriff in die Betriebs- und Tarifautonomie“, sagt er. Bundesweit sind davon auch 80 Prozent der Unternehmen nicht betroffen, denn diese Firmen zahlen laut Wagner bereits Ausbildungsvergütungen über 500 Euro – entweder, weil dies tariflich so festgelegt ist, oder freiwillig.

Im schwäbischen Handwerk zahlen sogar nur zwei Prozent der Ausbildungsbetriebe weniger als 500 Euro im Monat, berichtet Wagner. „Meist geschieht dies in sogenannten Nischenberufen, die sehr wenige Azubis in der Ausbildung haben.“ Aufgrund des hohen Nachwuchsbedarfs und des Fachkräftemangels hätten die Betriebe ein erhebliches Interesse daran, eine attraktive Vergütung zu zahlen. (mit dpa)

Lesen Sie auch den Kommentar: Ablöse für Handwerks-Lehrlinge? Es braucht andere Mittel als eine Entschädigung

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier .

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.