Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Musterfeststellungsklage: Wie VW-Kunden von einer neuen Sammelklage profitieren können

Musterfeststellungsklage
11.05.2018

Wie VW-Kunden von einer neuen Sammelklage profitieren können

Ein neuer Klageweg für Verbraucher lässt Geschädigte im VW-Skandal hoffen.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Illustration)

Die neue Musterfeststellungsklage soll Kunden schneller zu ihrem Recht verhelfen. Die Zeit drängt - gerade für Betroffene des VW-Diesel-Skandals.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Verbraucher sollen demnach künftig mehr Rechte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Unternehmen haben. Hunderttausende Volkswagen-Kunden, die vom Diesel-Skandal um manipulierte Schadstoffwerte betroffen sind, können nun auf eine Entschädigung hoffen. Doch gerade für sie ist es nun entscheidend, dass das Gesetz zügig vom Bundestag verabschiedet wird. Denn Ende des Jahres verjähren die Ansprüche zahlreicher Geschädigter der VW-Affäre.

Mit der sogenannten Musterfeststellungsklage sollen Verbraucher in Fällen, in denen viele Betroffene auf gleiche Weise einen Schaden erlitten haben, einfacher an Schadenersatz kommen – ohne selbst klagen zu müssen. Bislang muss jeder Kunde selbst gegen ein Unternehmen klagen, doch das ist teuer, aufwendig und riskant. Im Erfolgsfall gilt das Urteil nur für den Klagenden, weitere Betroffene müssen jeweils selbst vor Gericht ziehen. Anders als in der Volkswagen-Affäre geht es zudem oft um vergleichsweise geringe Beträge – etwa um unzulässige Bankgebühren, fehlerhafte Strompreisabrechnungen oder rechtswidrige Vertragsklauseln. Die Bereitschaft, den Klageweg zu bestreiten, ist entsprechend gering.

Eine neue Klagemöglichkeit für Verbraucherzentralen   

Künftig gibt es nun eine Klagemöglichkeit von Verbänden – etwa Verbraucherschutzorganisationen – gegen Unternehmen. Für eine Klage müssen zunächst mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit darlegen. Ist die Klage eingereicht, können sich weitere Betroffene in ein Klageregister eintragen. Der Verjährung ist vorgebeugt und das Musterfeststellungsverfahren wird zwischen dem Verband und dem Unternehmen geführt. Das Risiko und die Kosten trägt nicht der einzelne Verbraucher, sondern der Verband.

Bekommt der klagende Verband recht, orientiert sich auch die Entschädigung der weiteren Betroffenen an diesem Urteil. Justizministerin Katarina Barley von der SPD kündigte an, die „Einer-für-alle-Klage“ werde rechtzeitig zum 1. November kommen, damit auch die Betroffenen des VW-Skandals davon profitieren könnten.

Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Ulrich Lange sagte gegenüber unserer Redaktion: „Das ist natürlich eine Folge des Volkswagen-Skandals, die Rechte betroffener Dieselfahrer werden dadurch entscheidend gestärkt.“ Zahlreiche teure Gerichtsprozesse in derselben Sache würden dadurch verhindert und die Geschädigten entlastet, so Lange. In der parlamentarischen Debatte müssen jetzt das Augenmerk auf die Ausgestaltung gelegt werden. „Eine Klageindustrie wie in den USA wollen wir verhindern“, so der CSU-Politiker.

Lesen Sie dazu auch

ADAC-Chefjurist Schäpe: Wichtiges Instrument im Diesel-Skandal

Auch ADAC-Chefjurist Markus Schäpe begrüßt die Entscheidung: Auf Anfrage unserer Redaktion sagte er: „Die Musterfeststellungsklage ist ein wichtiges Instrument, um den Betroffenen gerade im Diesel-Skandal zu ihrem Recht zu verhelfen.“ Indem berechtigte Verbände klagen könnten, würden rechtliche Fragen einmal abschließend behandelt. „Anschließend können die Verbraucher dann gegenüber dem Hersteller ihre Ansprüche geltend machen – mit Verweis auf das Ergebnis der Musterfeststellungsklage.“ Wenn etwa einmal vor Gericht geklärt werde, dass der Einbau einer Betrugssoftware in ein Dieselauto eine Wertminderung darstelle, „dann muss der Autobauer eben entsprechend eine Entschädigung zahlen – oder gar das Fahrzeug zurücknehmen“.

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßt den Gesetzentwurf und mahnt, der Bundestag müsse bei der Umsetzung nun Tempo machen – damit die Ansprüche der VW-Kunden nicht verjähren.

Aus der Wirtschaft kommt Kritik. So hält der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) das Gesetz für überflüssig, neue Klageinstrumente seien „nicht notwendig“, da Deutschland bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten „gut aufgestellt“ sei, so der Verband.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.