Wie der Corona-Impfstoff fast am Steuerrecht scheiterte
Plus Die jungen deutschen Firmen Biontech und Curevac liefern das Mittel, das Corona besiegen soll. Doch deutsche Bürokratie hätte den Erfolg zunichtemachen können.
Es ist ein Triumph für die Wissenschaft in Deutschland, der noch nicht richtig in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen ist. Mit Biontech aus Mainz und Curevac aus Tübingen stehen zwei junge Unternehmen parat, mit ihren Impfstoffen das Coronavirus zu bezwingen. Biontech wird aller Voraussicht nach am Montag die Zulassung für sein Serum von der Europäischen Arzneimittelagentur bekommen, Curevac befindet sich mit seinem Mittel in der entscheidenden Testphase 3. Dass Deutschland in Zukunftsbranchen vorne liegt, passiert nicht so oft. Das Internetgeschäft beherrschen die USA und China, die Elektromobilität wurde beinahe verschlafen.
Körperschaftssteuergesetz ist Problem für Start-Ups
Auch das deutsche Impfwunder hätte genauso gut ausbleiben können. Verhindert von drögen Paragrafen. Denn das Steuerrecht macht es jungen Firmen hierzulande schwer, vor allem der Paragraf 8c des Körperschaftsteuergesetzes. In den ersten Jahren häufen Gründungen wie die beiden Pharmafirmen, aber auch andere Unternehmen aus der Internetwirtschaft hohe Verluste an. In der Medizin sind die Forschungsausgaben hoch. Digital-Start-ups wiederum müssen häufig auf Teufel komm raus wachsen, weil im Internet nur Größe zählt.
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