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Foto: afp
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Wer bei der Suchmaschine Google nach einem Begriff sucht, bekommt oft schon Inhalte der jeweiligen Treffer-Webseite angezeigt. Ob das weiterhin erlaubt ist, entscheidet nun das EU-Parlament.

Leistungsschutzrecht
11.09.2018

Wie viel Inhalt darf Google zeigen ohne zu bezahlen?

Von Detlef Drewes

Das EU-Parlament versucht erneut, ein Urheberrecht für das Internet zu schaffen. Bislang ist das an einem Upload-Filter gescheitert. Nun gibt es einen zweiten Versucht.

Es geht um den Start in die digitale Zukunft für die EU: Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes stimmen am Mittwoch über ein neues Urheberrecht ab und damit über die Frage, welche Inhalte ins Internet gestellt werden können. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Um was geht es beim digitalen Urheberrecht eigentlich?

Verlage, Autoren, Künstler, Journalisten und viele andere Berufsgruppen wehren sich dagegen, dass große Portale wie etwa Google das Netz mit ihren Suchmaschinen durchkämmen und Fundstücke auf die eigenen Seiten stellen – ohne dafür Lizenzen zu bezahlen. Für die Konzerne ist diese Praxis überaus lukrativ, weil sie billig ein attraktives Umfeld für Werbekunden schaffen können, die ihnen hohe Umsätze bringen. Es geht also um eine faire Vergütung der Leistungen.

Über welchen Punkt wird denn eigentlich gestritten?

Die EU-Kommission und ein Teil der Europa-Abgeordneten will nicht nur eine faire Bezahlung erreichen, sondern auch dafür sorgen, das urheberrechtlich geschützte Werke künftig gar nicht mehr ins Netz hochgeladen werden können. Deshalb sollen Youtube und andere dazu verpflichtet werden, einen sogenannten Upload-Filter zu installieren, der einen Copyright-Verstoß erkennt und das Veröffentlichen verhindert.

Was spricht dagegen?

Die Kritiker weisen vor allem daraufhin, dass diese Filter nicht genau genug arbeiten. Sie blockieren auch andere Werke oder Produktionen. Der sehr viel weitergehende Vorwurf aber geht in Richtung Zensur. Denn wer Upload-Filter programmieren und einsetzen kann, ist auch in der Lage, die Verbreitung von missliebigen Beiträgen unmöglich zu machen. Derartige Upload-Sperren gelten damit als Bedrohung der Meinungsfreiheit. Vor allem deshalb hatte eine Mehrheit der EU-Parlamentarier die Neuregelung im Juli gestoppt.

Welche gravierenden Korrekturen wurden denn vorgenommen, um nun eine Mehrheit zu erreichen?

Die Befürworter der Upload-Filter (Berichterstatter ist der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss) haben ein paar Details nachgebessert, wollen aber an den Filtern im Prinzip festhalten. So wurde der Kreis der kleinen und mittelständischen Unternehmen, die von der Filter-Pflicht ausgenommen wären, vergrößert. Denn das wichtigste Kriterium soll die Frage sein, ob ein Anbieter die Werke anderer kommerziell für seine Zwecke nutzt. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, dass EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Unternehmen ihre Erfahrungen austauschen, um festzustellen, ob es gute Beispiele dafür gibt, wie das Verbreiten geschützter Werke ohne Upload-Filter zu verhindert ist.

Wie groß ist denn die Gefahr, dass das freie Internet am Ende unter die Räder kommt?

Das Problem besteht vor allem darin, dass jeder unter freiem Internet etwas anderes versteht. Nutzer und engagierte Bürger wollen Upload-Filter auf jeden Fall verhindern. Aber die Freiheit darf nicht so weit gehen, dass Autoren und Künstler ihre Arbeit preisgeben müssen, ohne davon leben zu können – deshalb ist das Parlament nun auf der Suche nach einem Kompromiss.

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