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Menschenrechte
19.07.2020

Wirtschaft und Regierung streiten über Lieferkettengesetz

Arbeitsminsiter Heil (rechts) und Entwicklungsmminister Müller während einer Pressekonferenz zum Lieferkettengesetz in Berlin.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Können deutsche Unternehmen die etlichen Schritte bei der Produktion ihrer Waren im Ausland kontrollieren? Über ein neues Gesetz gibt es Streit.

Die deutsche Wirtschaft stemmt sich gegen eine Verpflichtung zur Einhaltung guter Arbeitsbedingen bei der weltweiten Produktion. Eine lückenlose Überwachung der Produktionsschritte ist aus Sicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) nicht machbar. Der Bundesarbeitsminister bleibt aber hart. "Ich weiß, dass deutsche Unternehmen zur Überwachung von Lieferketten in der Lage sind", sagte der SPD-Politiker Hubertus Heil.

Tatsächlich können Firmen aus Expertensicht die Produktion in Entwicklungsländern oft nur schwer kontrollieren - zumindest gilt das heute noch.

Für DIHK-Präsident Eric Schweitzer kommt der Gesetzesplan zur Unzeit. "Wir überfordern die meisten Unternehmen, und das in einer Zeit, wo es ihnen so schlecht geht wie noch nie seit 70 Jahren", sagte Schweitzer. Aufgrund von Rückmeldungen aus weltweit tätigen Unternehmen gebe es große Skepsis, "ob Unternehmen zusätzliche gesetzliche Pflichten über ihren eigenen Betrieb und selbst geschlossene Verträge hinaus tatsächlich seriös erfüllen können".

BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang sagte: "Die globalen Lieferketten von Industrieunternehmen sind sehr komplex." Eine lückenlose Überprüfung von Standards bei ausländischen Zulieferern im Ausland sei schwierig. Große Konzerne etwa in der Automobilindustrie hätten Abertausende Zulieferer, die zudem oft wechselten.

Heil verteidigt geplantes Lieferkettengesetz

Heil hielt der Kritik entgegen: "Man muss sich nur anschauen, dass wir dies in Bereichen wie bei den Normen der Produktsicherheit bereits lückenlos haben." Gleiches müsse dann auch für die Einhaltung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gelten.

"Wir werden von Unternehmen nichts verlangen, was unmöglich ist", versicherte der Minister. "Es geht um Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Das sind ungefähr 7300 Unternehmen in Deutschland." Weder Staaten noch Unternehmen könnten sich um die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten herumdrücken. "Wir reden hier über den Kampf gegen Kinderarmut und Ausbeutung", unterstrich Heil. Ziel ist es, dass bei der Herstellung etwa von Kleidern, Schokolade oder Elektrogeräten die Menschenrechte eingehalten werden.

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte der: "Niemand will als mündiger Verbraucher Kinderarbeit oder anderes unterstützen. In einem solchen Lieferkettengesetz legen wir dafür eine Grundlage." Das Gesetz müsse aber so gestaltet sein, dass es praktikabel sei und dass es die deutsche Wirtschaft - etwa mit Blick auf die europäische Konkurrenz - weiter wettbewerbsfähig halte.

Wirtschaftsexperte hält Lieferkettengesetz für umsetzbar

Nach Ansicht des Wirtschaftsexperten Holger Görg ist ein solches Gesetz für Unternehmen umsetzbar. "Ein Einsatz von neuer Technologie, insbesondere Blockchain, in der Lieferkette könnte für viel mehr Transparenz sorgen und es für die Produzenten in Deutschland möglich machen, alle Schritte der Kette nachzuvollziehen", sagte Görg der dpa. Görg erforscht am Kieler Institut für Weltwirtschaft internationale Arbeitsteilung.

Per Blockchain können Informationen von verschiedenen Orten aus fälschungssicher übermittelt werden - mit einer dezentralen, von vielen gemeinsam genutzten Datenbank.

"So wie Lieferketten zurzeit generell strukturiert sind, ist es in der Tat schwer, Zulieferer, die weiter als zwei oder drei Schritte vom deutschen Unternehmen entfernt sind, zu kontrollieren", sagte Görg. Bei Textilien könne ein deutscher Produzent zwar nachvollziehen, wo in Bangladesch eingekaufte T-Shirts herkommen. "Es wird jedoch schon schwerer nachzuvollziehen, wo die T-Shirts gefärbt werden, oder wo die Baumwolle herkommt. Und noch mal schwerer zu sehen, wo die Düngemittel et cetera für die Baumwollplantage herstammen."

Görg sagte: "Natürlich könnten Unternehmen auf ihre Zulieferer Einfluss ausüben, indem sie diese Aspekte vertraglich regeln."

Aktuelle belastbare Daten über den Umfang von Menschenrechtsverletzungen bei der Produktion gibt es laut Görg nicht. Aber: "Arbeitsbedingungen in Entwicklungs- und Schwellenländern hinken ganz klar denen von Industrieländern hinterher." Extremfälle aus den Nachrichten seien wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs. "Ich denke hier an Entlohnung, Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit, Urlaubsanspruch, Krankheitsvorsorge, Rentenvorsorge."

DIHK-Präsident Schweitzer betonte: "Die Ziele, die hinter einem Lieferkettengesetz stehen, teilen wir in der deutschen Wirtschaft." Ein Lieferkettengesetz könne aber dazu führen, dass in Entwicklungs- und Schwellenländern, die auf Investitionen auch aus Deutschland hofften, weniger investiert werde und weniger deutsche Standards implementiert würden. Lang warnte: "Ein rein nationales Lieferkettengesetz wäre für Beschäftigte bei Zulieferern vor Ort in Asien oder Afrika möglicherweise sogar kontraproduktiv. Gerade deutsche Unternehmen sind als Arbeitgeber begehrt und als Investoren willkommen, weil sie hohe Standards mitbringen." (dpa)

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