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Asyl
16.09.2019

Zahl der staatlich unterstützten Asylbewerber sinkt erneut

In Deutschland werden weniger Asylbewerber vom Staat unterstützt.
Foto: Arne Dedert, dpa (Archiv)

In Deutschland bekommen immer weniger Asylbewerber Leistungen. Aus welchen Ländern stammen die meisten Betroffenen?

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland als Asylbewerber Geld- und Sachleistungen erhalten, ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Rund 411.000 Personen bezogen zum Jahresende 2018 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Das ist eine Verringerung um zwölf Prozent im Jahresvergleich und der dritte Rückgang in Folge. Der Höchststand der Leistungsempfänger war im Jahr 2015 mit 975.000 Personen.

Rund die Hälfte der Betroffenen sei aus Asien (53 Prozent/220.000) nach Deutschland gekommen, erklärte die Behörde. Von dieser Gruppe stammten 63.000 Personen aus Afghanistan, 43.000 aus dem Irak und 23.000 aus Syrien. Die Leistungsempfänger aus Afrika machten 23 Prozent (96.000) aus. Aus Europa seien 20 Prozent (83.000) der vom Staat unterstützten Asylbewerber gekommen.

Fast zwei Drittel der Empfänger (64 Prozent) der Geld- und Sachleistungen waren nach Angaben der Statistiker Männer, 36 Prozent Frauen. Die Zahl der Minderjährigen habe bei 31 Prozent gelegen. 68 Prozent der Betroffenen sei zwischen 18 Jahre und 64 Jahre gewesen, etwa ein Prozent älter. Neben den Regelleistungen kann nach dem Gesetz auch Unterstützung bei besonderen Lebenslagen wie etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt gewährt werden.

Wer bekommt Asylbewerberleistungen?

Die staatlichen Ausgaben für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich laut Wiesbadener Bundesamt im Jahr 2018 auf knapp 4,9 Milliarden Euro brutto. Das entspricht einem Rückgang von 17 Prozent im Jahresvergleich. 80 Prozent der Ausgaben seien dabei auf die Regel- und 20 Prozent die Leistungen für besondere Bedarfssituationen entfallen.

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Berechtigt für Leistungen sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen. Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Flüchtlinge oder Asylberechtigte anerkannt wurden, sind dagegen nicht leistungsberechtigt und damit auch nicht in dieser Statistik erfasst. (dpa)

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