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Bauamt hat mitzureden: Dachausbau: Was Eigentümer vorher klären müssen

Bauamt hat mitzureden

Dachausbau: Was Eigentümer vorher klären müssen

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    Wenn aus dem Dachspeicher ein Wohnraum werden soll, braucht es dafür eine behördliche Genehmigung.
    Wenn aus dem Dachspeicher ein Wohnraum werden soll, braucht es dafür eine behördliche Genehmigung. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

    Den bislang ungenutzten Abstellraum im Dachgeschoss zum Wohnraum ausbauen? Um die Wohnfläche zu vergrößern oder eine komplett neue Wohnung zu erschließen, ist das sicher nicht die schlechteste Idee. Bevor man sich an so eine Planung wagt, sollte aber immer zuerst der Gang zum Bauamt stehen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

    Der Grund ist simpel: Nicht jeder Dachboden kann und darf einfach umgebaut werden. Neben konstruktionsbedingten Fragen müssen Eigentümerinnen und Eigentümer immer auch klären, ob der bisherige Speicher überhaupt zum Wohnraum umfunktioniert werden darf.

    Bauamt muss Nutzungsänderung genehmigen

    Denn eine solche Nutzungsänderung muss regelmäßig behördlich genehmigt werden. Nicht nur, weil sich daraus weitere Folgen ergeben können, etwa eine notwendige Erweiterung der Stellplatzflächen.

    Wer die neu gewonnene Wohnfläche nicht selbst nutzen, sondern sie vermieten oder verkaufen möchte, sollte außerdem wissen, dass dafür zusätzlich eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich ist, so der VPB. Damit bescheinigt die zuständige Behörde, dass die neue Wohnung baulich ausreichend von anderen Räumlichkeiten getrennt ist.

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