Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Explosionen auf Krim nach ukrainischen Angriff auf Hauptquartier der russischen Schwarzmeerflotte
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Energie: Rügener LNG-Terminal: Gericht lehnt Baustopp für Pipeline ab

Energie
14.09.2023

Rügener LNG-Terminal: Gericht lehnt Baustopp für Pipeline ab

Auf dem Pipeline-Verlegeschiff «Castoro 10» vor dem Strand von Lubmin bauen Fachleute an der Anbindungspipeline des umstrittenen Rügener Flüssigerdgas-Terminals in Mukran.
Foto: Stefan Sauer, dpa

Verbände wollen einen Baustopp für das Rügener LNG-Terminal. Der würde den engen Zeitplan empfindlich stören. Nun haben die LNG-Gegner einen Rückschlag kassiert. Auch um Nord Stream 2 geht es wieder.

Das Rügener Terminal für Flüssigerdgas (LNG) kann weitergebaut werden - oder vielmehr die Anbindungspipeline, die das Terminal an das Gasnetz anschließen soll. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ihr Ziel eines Baustopps vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verfehlt. Einen entsprechenden Antrag habe das Gericht abgelehnt, wie es mitteilte.

Somit kann das Spezialschiff "Castoro 10" den Anfang der Woche gestarteten Pipeline-Bau im Greifswalder Bodden fortsetzen. Etwa 50 Kilometer lang soll die Leitung werden, vom Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin, wo auch die deutsch-russischen Gasleitungen Nord Stream 1 und 2 anlanden, durch den Bodden, um den Südosten Rügens herum bis nach Mukran im Norden der Insel. Hier sollen zwei Spezialschiffe das per Schiff gelieferte LNG wieder in den gasförmigen Zustand bringen und einspeisen.

Der Bund strebt an, dass das umstrittene Terminal noch im kommenden Winter in Betrieb gehen kann - ein enger Zeitplan. Arbeiten und Genehmigungen erfolgen im Eiltempo und für Kritiker zu schnell. Sie sprechen von nicht benötigten Überkapazitäten und sehen die Umwelt und den für Rügen wichtigen Tourismus gefährdet.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hingegen verteidigte erst am Mittwoch das Projekt als beste der schwierigen Optionen. "Unter dem Strich geht es um ein Projekt, das Bestandteil der nationalen Energiesicherheitsstrategie ist." Auch wenn bei der Gasversorgung die Notlage gebannt sei, sei sie nicht überwunden.

Gericht lehnt DUH-Klage ab

Auch das Bundesverwaltungsgericht teilte nun nach summarischer Prüfung mit, die beklagte Genehmigung gehe mit Blick auf die kommenden Heizperioden zu Recht davon aus, dass die Gasversorgungskrise anhält. Es beruft sich auch auf die Einschätzung der Bundesnetzagentur, die einen zusätzlichen Bedarf an Einspeisemöglichkeiten für LNG sehe. Die DUH gelang es demnach nicht, diese Einschätzung zu erschüttern. Die Erfolgsaussicht der DUH-Klage erweise sich "derzeit als voraussichtlich unbegründet". Somit wurde auch der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Die Klage an sich, die sich gegen die im August ergangene Genehmigung des ersten Seeabschnitts der Anbindung richtet, ist damit noch nicht entschieden. Außerdem sind in Leipzig auch entsprechende Klagen samt Eilanträgen der Gemeinde Binz und des Naturschutzbundes (Nabu) anhängig.

"Wir werden vom Bundesverwaltungsgericht vollumfängliche Einsicht in alle vorliegenden Akten und Gutachten fordern und unsere weiterhin bestehenden Bedenken in Sachen Natur- und Klimaschutz im nun bevorstehenden Hauptverfahren vorbringen", teilte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner mit.

Dabei geht es der DUH auch um Unterlagen, die noch von der Genehmigung für Nord Stream 2 stammen. Nur so sei ein faires Verfahren gewährleistet, da sich die für das LNG-Projekt zuständige Behörde auf entsprechende Gutachten stütze. Müller-Kraenner sprach von veralteten Umweltgutachten.

Die Gutachten wären nicht die einzige Parallele zu Nord Stream 2. Die "Castoro 10" hatte bereits für Nord Stream 1 und 2 Rohre verlegt. Außerdem versenkt sie aktuell Röhren, die noch von Nord Stream 2 stammen und nicht verwendet wurden. Die Bundesregierung hatte sie für das LNG-Projekt gekauft.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.