Quarantäne-Falle für Ungeimpfte: Wann der Lohnausfall droht
Wer sich nicht hat impfen lassen oder keinen Booster erhalten hat, kann in Quarantäne den Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfällen verlieren. Was zu beachten ist.
Hier lauert eine Falle: Arbeitnehmer und Selbstständige können den Anspruch auf einen Ersatz von Verdienstausfällen verlieren, wenn sie keinen vollen Corona-Impfschutz haben und in Quarantäne müssen. Diese Nachricht hat in den vergangenen Tagen für Verunsicherung gesorgt. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.
Was passiert, wenn ich durch eine Quarantäne oder Isolation nicht arbeiten kann?
Wer in Quarantäne muss oder aufgrund einer Corona-Infektion durch die Behörden in Isolation geschickt wird, hat das Recht auf eine Entschädigung für Verdienstausfall. Grundlage dafür ist Paragraf 56, Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, berichtet das Bundesgesundheitsministerium. Profitieren können Menschen, die infiziert sind oder unter Infektionsverdacht stehen und denen deshalb die Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit verboten ist. Die Höhe der Entschädigung sei abhängig vom Verdienstausfall: Für die ersten sechs Wochen werde sie in voller Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Mit Beginn der siebten Woche werden 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls erstattet, höchstens aber 2016 Euro im Monat.
Wer zahlt das Geld aus?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen zunächst nicht aktiv werden. Ihnen zahlt ihr Arbeitgeber die Entschädigung. Den Unternehmen werden die Kosten nach einem Antrag bei den zuständigen Behörden erstattet. "Nur wenn ein Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäne länger als sechs Wochen andauert, müssen Arbeitnehmer einen Antrag direkt bei der zuständigen Behörde stellen", schreibt das Bundesgesundheitsministerium. Selbstständige müssen ihre Anträge selbst bei den Behörden einreichen.
Was passiert, wenn ich nicht geimpft bin und in Quarantäne muss?
Ein Anspruch auf Entschädigung könne aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen sein, berichtet das Bundesgesundheitsministerium. Beispielsweise wenn eine Quarantäne auf eine "vermeidbare Reise in ein Risikogebiet" zurückzuführen sei. Eine Entschädigung werde aber auch nicht gewährt, wenn Ungeimpfte in Quarantäne müssen, schreibt das Ministerium.
Was passiert, wenn ich in Quarantäne muss und geimpft, aber noch nicht geboostert bin?
Hier sorgt eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 18. Januar für Aufsehen. Demnach kann auch das Fehlen der Covid-19-Auffrischimpfung zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs führen. Und zwar dann, wenn durch die Booster-Impfung "das Verbot der Ausübung der bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermieden werden können". Mit einem Booster kann man es tatsächlich leicht vermeiden, als Kontaktperson in Quarantäne zu müssen und seinen Beruf nicht ausüben zu können: Personen mit einer Corona-Auffrischungsimpfung müssen nämlich als enge Kontaktpersonen nicht in Quarantäne, hatte die Gesundheitsministerkonferenz unlängst beschlossen.
Gilt der Ausschluss einer Entschädigung für nicht geboosterte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf jeden Fall?
Hier kommt es auf die Länder an, sagt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Voraussetzung sei, dass die obersten Landesgesundheitsbehörden auf Grundlage der Empfehlung der Ständigen Impfkommission eine öffentliche Empfehlung für eine Covid-19-Auffrischimpfung aussprechen.
Empfiehlt der Freistaat Bayern eine Auffrischungsimpfung gegen Corona?
"Der Freistaat orientiert sich an den fachlichen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, die allen Personen ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung empfiehlt", sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums unserer Redaktion. Den umfassendsten Schutz gegen eine Covid-19-Erkrankung biete eine Auffrischungsimpfung. "Bayern bietet deshalb allen Personen dieser Gruppe eine Auffrischungsimpfung an", fügte sie an.
Was passiert, wenn ich noch gar keine Gelegenheit hatte, mich boostern zu lassen?
Ob man sein Recht auf Entschädigung verliert oder nicht, hängt auch davon ab, ob man überhaupt schon die Chance auf einen Termin zum Boostern hatte: "Klar ist: Im Rahmen des Vollzugs muss Berücksichtigung finden, dass die Menschen Zeit brauchen, um sich boostern zu lassen", sagt die Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums dazu. "In welchen Fällen ein Ausschluss der Entschädigung wegen einer unterlassenen Auffrischungsimpfung greifen soll, ist daher im Einzelfall zu entscheiden."
Gibt es weitere Ausnahmen?
Ja. "Selbstverständlich sollte es Ausnahmen geben", sagt die Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums. "Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, kann dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Klar ist auch: Wer sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert hat, sich also in Isolation befindet, ist von einem möglichen Ausschluss nicht betroffen", sagt sie.
Wie bewertet der Freistaat Bayern die Regel, dass Ungeimpfte und Ungeboosterte in Quarantäne ihr Recht auf Entschädigung verlieren können?
Der Freistaat begrüßt dies: "Diese Regelung ist ein wichtiger Anreiz, sich boostern zu lassen", sagt die Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums. Wer dreifach geimpft, also geboostert (derzeit zeitlich unbegrenzt), oder wer frisch zweifach geimpft (bis zu 90 Tage nach der letzten Impfung) oder frisch genesen (bis zu 90 Tage nach dem positiven PCR-Test) sei, müsse als Kontaktperson nicht in Quarantäne – und hätte somit auch keinen Verdienstausfall. "Deswegen der Appell: Lassen Sie sich impfen – und lassen Sie sich boostern!", so das Ministerium.
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