Ein großer Beratungsbedarf hat sich bei unserem Lesertelefon zur Strom- und Wärmeversorung in den eigenen vier Wänden gezeigt. Die Expertinnen und Experten des Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) waren ununterbrochen am Telefon und konnten trotzdem nicht alle Anrufe entgegennehmen. Besonders häufig gestellte Fragen und Antworten dokumentieren wir hier. Weitere Informationen und Adressen für mehr Beratung finden Sie am Ende des Artikels:
Lohnt sich die Installation einer Wärmepumpe oder soll ich lieber eine Öl- oder Gasheizung einbauen?
Eine Wärmepumpe ist die klar bessere Wahl: Wärmepumpen sind effizient, funktionieren zuverlässig auch im Altbau und werden durch Förderungen unterstützt. Öl- und Gasheizungen sind langfristig unwirtschaftlich, da steigende CO₂-Preise und die Pflicht zum schrittweisen Einsatz von grünen Brennstoffen sie immer teurer machen. Und ab 2045 darf nicht mehr mit fossilem Öl oder Gas geheizt werden.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Wärmepumpe sinnvoll?
Eine Wärmepumpe eignet sich, wenn die Vorlauftemperatur der Heizung 55 Grad nicht überschreitet. Fußbodenheizungen sind ideal, aber es geht auch ohne. Wenn die Vorlauftemperatur zu hoch ist, können auch einzelne Heizkörper getauscht werden. Für eine Übergangszeit, bis beispielsweise die Wärmedämmung verbessert wird, kann auch eine neue Wärmepumpe in Kombination mit der alten Öl- oder Gasheizung betrieben werden. Die Öl- oder Gasheizung übernimmt die kältesten Tage und den Rest des Jahres heizt die Wärmepumpe.
Wie finde ich den geeigneten Aufstellort für meine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
Die Außeneinheit sollte an einem gut belüfteten, schallgedämmten Ort stehen, mindestens 30 cm bis 1 Meter Abstand zu Wänden haben und nahe der Stromversorgung sein. Der Boden sollte stabil und eben sein, idealerweise betoniert. Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass die Wärmepumpe effizient und langlebig arbeitet.
Ist ein Holzofen eine gute Ergänzung zu einer Wärmepumpe?
Die Kombination aus Wärmepumpe und Kamin- oder Kachelofen ist eine effiziente und umweltfreundliche Heizlösung. Während die Wärmepumpe bei milden Temperaturen effizient arbeitet, kann der Holzofen an kalten Tagen unterstützen, wenn der Wirkungsgrad der Wärmepumpe sinkt.
Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?
Auf Grundlage von §14a des Energiewirtschaftsgesetzes müssen alle neuen Wärmepumpen, welche an das Stromnetz angeschlossen werden, vom Netzbetreiber angesteuert und in ihrer Leistung gedimmt werden können. Dabei darf Ihr Stromversorger Ihre Wärmepumpe maximal dreimal pro Tag für jeweils 2 Stunden auf eine Leistung von mindestens 4,2 kW drosseln. Im Ausgleich dafür profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten beim Strompreis.
Können Luft-Wasser-Wärmepumpen im Keller aufgestellt werden?
Ja, wenn eine Außenaufstellung nicht möglich oder aus ästhetischen Gründen nicht gewünscht ist, kann die Innenaufstellung eine Lösung darstellen, auch wenn sie im Gegensatz zur Aufstellung einer deutlich kleineren Brauchwasserwärmepumpe nicht gebräuchlich ist. Bei der Innenaufstellung benötigt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zwei Luftkanäle, über die Außenluft angesaugt und nach der Wärmeabgabe wieder nach außen geführt wird. Die Querschnitte der Luftkanäle hängt dabei von der benötigten Leistung der Wärmepumpe ab, ein Kurzschluss muss dabei durch die Platzierung der Luftkanäle vermieden werden. Außerdem sollten zusätzliche Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden.
Wie beantrage ich die Förderung für eine neue Wärmepumpe?
Die Förderung wird bei der KfW, Programm Nr. 458, beantragt. Zuerst müssen Sie mit einem Energieeffizienz-Experten oder einem registrierten Fachunternehmer die technischen Mindestanforderungen für die Förderung abstimmen. Danach schließen Sie mit dem Fachunternehmen einen Liefer- und Leistungsvertrag, der eine aufschiebende Bedingung enthalten muss. Anschließend erstellt Ihnen der Experte oder Fachunternehmer eine Bestätigung zum Antrag, in der die geplante Heizung und die Sanierungskosten beschrieben sind. Nun können Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und den Förderantrag stellen. Wir empfehlen dies bald zu machen, da unklar ist, ob sich nach der Bundestagswahl, wenn eine neue Regierung gebildet wurde, die Förderung noch so attraktiv bleibt.
Ich habe als Privatperson ein Nießbrauchrecht bzw. Wohnrecht. Bin ich für die Heizungsförderung antragsberechtigt?
Nein, Privatpersonen, die nicht Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie sind, sind nicht antragsberechtigt.
Ich plane eine neue Wärmepumpe. Erhalte ich die Förderung, auch wenn ich die bestehende Heizung weiter betreibe?
Ja, Sie bekommen für die neue Wärmepumpe die Grundförderung von 30 Prozent und gegebenenfalls auch den Effizienzbonus und den Einkommensbonus, aber keinen Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser wird nur gewährt, wenn die alte Gasheizung ausgebaut und entsorgt wird. Die Förderung ist analog, wenn anstatt der Gasheizung ein alter Scheitholzkessel weiter betrieben wird.
Kann ich gleichzeitig einen Wärmepumpenstromtarif nutzen und meine Wärmepumpe mit PV-Strom versorgen?
Die Kombination von Wärmepumpenstromtarifen, bei denen Sie für die Wärmepumpe einen extra Stromzähler brauchen und Photovoltaikanlagen ist nicht ganz einfach, aber möglich. AÜW und LEW beispielsweise schlagen für diesen Fall eine Kaskadenschaltung der Stromzähler vor.
Sind Photovoltaikanlagen mit Ost/Westausrichtung sinnvoll?
Ja, nicht nur Süddächer sind geeignet. Obwohl Anlagen auf Ost- und Westdächern geringere Stromerträge als rein nach Süden ausgerichtete Flächen bringen, sind diese sinnvoll. Dabei wird über das ganze Jahr betrachtet eine etwas geringere Strommenge erzeugt, jedoch verteilt sich die Stromerzeugung stärker über die Tageszeiten. Hohe Stromüberschüsse zur Mittagszeit werden reduziert und gleichzeitig wird in den Morgen- und Abendstunden der bei vielen Haushalten übliche höhere Strombedarf mit mehr PV-Strom abgedeckt. Der dadurch höhere Eigenverbrauch verbessert die Wirtschaftlichkeit der Anlage zusätzlich.
Ich habe das Angebot für die Miete einer PV-Anlage – macht das Sinn?
Das hängt vom Einzelfall ab. Betrachten Sie Ihre Stromrechnung und schauen Sie sich genau an, wieviel Sie jetzt pro Monat zahlen und welche Kosten Sie für die Miete der Anlage haben, und ob Sie auch die Einspeisevergütung für den Überschuss erhalten, oder ob es sich bei dem Angebot um ein Cloud-Modell handelt, bei dem der Anbieter die Vergütung erhält und Ihnen dafür Strom für die Zeiten ohne Sonne verspricht. Nehmen Sie im Zweifelsfall das Angebot mit in die Energieberatung von Verbraucherzentrale und eza! lassen Sie sich beraten.
Wir haben ein Mietshaus mit fünf Wohneinheiten. Nun möchten wir das Dach sanieren. Gibt es dafür Förderungen?
Ja, es gibt 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Diese sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt, bei Ihnen wären maximal 150.000 Euro als Kosten anrechenbar. Somit würden Sie einen Zuschuss von maximal 22.500 Euro Zuschuss bekommen. Dieser muss vor Beginn der Maßnahme beim BAFA beantragt werden. Für andere Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie etwa eine Fassadendämmung oder einen Fensteraustausch, ist die Förderung analog.
Hier gibt es Energieberatung
Beratung Für alle, die unser Lesertelefon nicht erreicht haben, verstärkt das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) am kommenden Montag und Dienstag das Energieberater-Team. Sie erreichen die Expertinnen und Experten unter der Nummer 0831 960286-10.
Weitere Informationen und eine Förderdatenbank gibt es unter www.eza-foerderung.de
Energieberatung Verbraucherzentrale und eza!:
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet allen Verbraucherinnen und Verbrauchern kompetenten und unabhängigen Rat in Energiefragen. Gemeinsam mit eza! bietet die Verbraucherzentrale im Allgäu in mehr als 30 Beratungsstellen ihren Service an, im nördlichen Schwaben gibt es in Aichach, Augsburg, Bobingen, Dillingen, Gersthofen, Günzburg, Königsbrunn und Neu-Ulm Beratungsstellen. Die Beratung in den Beratungsstellen ist kostenlos:
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Zusätzlich bieten Verbraucherzentrale und eza! auch Beratungstermine vor Ort an. Diese kosten lediglich einen Eigenanteil von 40 Euro, haben aber meist längere Wartezeiten.
Teilweise ähnliche Beratungsangebote wie das Energie- und Umweltzentrum Allgäu bietet die regionale Energieagentur Ulm unter www.regionale-energieagentur-ulm.de
KfW-Bank Fördergeld und günstige Kredite bietet die bundeseigene KfW-Förderbank. Sie fördert den Heizungsaustausch und energetische Sanierungen. Für den Antrag und den Nachweis bei energetischen Sanierungen ist ein Energieberater aus der Expertenliste erforderlich. www.kfw.de
Bafa Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bietet Zuschüsse bis zu 20 Prozent für Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Fenstertausch oder Lüftungsanlage. Auch individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) bezuschusst das Bafa. www.bafa.de
Expertenliste Für Bundesförderprogramme und Energieberatung gibt es eine Liste an Energieexpertinnen und -experten, auf der alle Fachleute stehen, die bei den Förderprogrammen (von KfW und BAFA) die Anträge stellen dürfen. Die Liste ist abrufbar unter www.energie-effizienz-experten.de
Fachleute aus dem Allgäu und den angrenzenden Regionen findet man auch unter www.eza-partner.de
Allgäuer Altbautage: Am 15. und 16. März finden in der bigBox in Kempten die Allgäuer Altbautage mit rund 60 Vorträgen, vielen Ausstellern und Beratung zu Photovoltaik, Wärmepumpen und vielen weiteren Sanierungsthemen statt. www.altbautage.de
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