Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Energiekrise: Härtefallhilfen für Heizöl und Pellets kommen - und von den Ländern scharfe Worte

Energiekrise
08.02.2023

Härtefallhilfen für Heizöl und Pellets kommen - und von den Ländern scharfe Worte

Die Preise für Holzpellets sind gestiegen. Unternehmen sollen Hilfe bekommen. Das gilt auch für Energie, die aus Heizöl gewonnen wird.
Foto: Florian Schuh

Unternehmen, die Energie aus Heizöl und Pellets gewinnen, sollen jetzt auch Härtefallhilfen beantragen dürfen. Die Änderung wird von einer Warnung ans Kanzleramt begleitet. 

Nach langem Hin und Her können Firmen nun doch Härtefallhilfen bei der Nutzung von Pellets und Heizöl beantragen. Bisher waren die sogenannten leitungsungebundenen Energieträger von der Förderung ausgenommen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages gab nun bislang gesperrte 25 Millionen Euro für den Fördertopf frei, der damit ein Volumen von 400 Millionen Euro erreicht. 

Die Unionsfraktion forderte am Mittwoch, schnell den zweiten Schritt zu gehen. Die Regierung müsse "jetzt endlich umfassend Klarheit schaffen, wie das Geld bei Bürgern und Betrieben ankommt", sagte ihr Sprecher für Klimaschutz und Energie, Andreas Jung, unserer Redaktion. "Noch immer gibt es keine Verwaltungsvereinbarung als notwendige Grundlage der Hilfen", kritisierte der CDU-Vizevorsitzende. Bemerkenswert an dem gesamten Vorgang ist die heftige Kritik der Ampel-Fraktionen an der eigenen Regierung.

Der Beschluss des Haushaltsausschusses, der unserer Redaktion vorliegt, handelt zunächst in nüchternen Worten die Formalitäten ab. "Die Mittel sind für Härtefälle aus den Jahren 2022 und 2023 zu verwenden", heißt es dort unter anderem. 

Der Ausschuss kam damit einer Forderung aus den Ländern nach, die ihren Unmut über die Ausnahme bei Pellets und Heizöl zuletzt in einem Brandbrief aller 16 Wirtschaftsministerinnen und -minister formuliert hatten. Die Opposition unterstützte das Vorgehen. "Unser Druck hat gewirkt", freute sich Andreas Jung, der von einer „Kehrtwende der Ampel“ sprach und gleichzeitig die Klarstellung anmahnte, dass die Regelung auch für Flüssiggas gelten müsse.

Warnung der Länder an die Ampel-Regierung

Nach den Formalitäten ergeht in dem Beschluss dann eine heftige Warnung an die Regierungsvertreter von SPD, Grünen und FDP, die in dieser drastischen Form zumindest Seltenheitswert hat. Die Regierung wird aufgefordert, "den Parlamentsvorbehalt bei zukünftigen Bund-Länder-Vereinbarungen frühzeitig und hinreichend einzubeziehen und gegenüber den Bundesländern aktiv zu kommunizieren, um eine Umsetzung entsprechend der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zu gewährleisten." 

Lesen Sie dazu auch

Mit anderen Worten: Die Regierung möge doch bitte, wie von der Verfassung vorgesehen, den Bundestag in ihre Entscheidungen einbeziehen und nicht an ihm vorbei regieren. Dieser Satz gibt zudem gut wieder, dass während der Beratungen über die Ausgestaltung des Härtefallfonds ordentlich "Druck im Kessel" herrschte, wie es aus Oppositionskreisen hieß. Ein Abgeordneter der Koalition formulierte es so: "Wir können uns nicht alles gefallen lassen."

Das Geschehen erinnert an die Regierungszeit von Angela Merkel (CDU), in der die CDU/CSU-Bundestagsfraktion oft Grund zur Klage hatte. Im Kanzleramt wurden Themen auf den Weg gebracht, die eigentlich ins Parlament gehörten. Der damalige Unions-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus gehörte zu den vehementesten Mahnern. FDP und Grüne sowie in Teilen auch der langjährige Koalitionspartner SPD nahmen es mit Häme zur Kenntnis – jetzt haben sie selber das Problem.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.