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Entlastung
08.12.2022

Energiepauschale für Rentner: Wann ist die Auszahlung?

Die Energiepauschale für Rentner soll die Belastung durch steigende Kosten für Strom und Heizung abfedern.
Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild)

Rentner bekommen demnächst eine Entlastung in Form einer Einmalzahlung - angeblich noch 2022. Doch manche müssen auch länger warten.

Nachdem sie bei den ersten Energiepreis-Entlastungspaketen der Bundesregierung leer ausgegangen waren, erwarten viele Rentner nun ihre Energiepreispauschale: eine finanzielle Unterstützung, um die Belastung durch steigende Kosten für Strom und Heizung abzufedern. Und diese Pauschale soll noch pünktlich vor Weihnachten auf den Konten landen - allerdings nicht für alle Rentner. Wann Rentner mit der Energiepauschale rechnen können, wer sie sogar doppelt bekommt, und wer dabei leer ausgeht: Alle Informationen im Überblick.

Wie hoch ist die Energiepauschale für Rentner?

Die Energiepreispauschale beträgt einmalig 300 Euro. Allerdings handelt es sich dabei um einen Brutto-Betrag, der noch versteuert werden muss. Je höher die Rente, desto stärker wird die Pauschale besteuert. Dadurch wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker und sorgt so für einen sozialen Ausgleich, versichert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Wer bekommt die Energiepauschale für Rentner - und wer nicht?

Die Bundesregierung erklärt, dass die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf folgende Renten der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat: 

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente (z.B. Witwenrente)

Voraussetzung ist auch, dass Rentnerinnen und Rentner ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ob die Rente befristet oder unbefristet bezogen wird, spielt laut der Regierung dagegen keine Rolle. Auch pensionierte Beamte sollen den Bonus laut Bundesregierung erhalten.

Doppelte Energiepauschale: Wie geht das?

Manche Rentner können sich sogar auf eine doppelte Energiepauschale freuen. Wie ist das möglich? Zumindest nicht mit dem Bezug von zwei Renten, wie das BMAS auf einer Info-Seite zu der Unterstützung für Rentner schreibt: "Wer mehrere Renten bezieht, beispielsweise eine Alters- und eine Witwenrente, bekommt nur einmal die Energiepreispauschale ausbezahlt."

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Auf eine doppelte Unterstützung können sich allerdings die Rentner freuen, die nebenher noch erwerbstätig sind, etwa in einem Mini-Job. Denn bereits im September dieses Jahres haben alle Arbeitstätigen eine Pauschale von 300 Euro mit ihrem Arbeitslohn erhalten. Nun bekommen sie dieses Geld über die Rentenkasse. Das BMAS erklärt: "Die Zahlungen schließen einander nicht aus. Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein." Laut der Deutschen Rentenversicherung profitieren rund 2 Millionen Ruheständler so von einer Doppel-Zahlung mit insgesamt 600 Euro Energiepauschale. 

Außerdem können sich auch berentete Ehepaare freuen, denn das Geld wird nicht pro Haushalt ausbezahlt, sondern pro Person. Wenn beide Partner also berentet sind und eine Berechtigung für die Energiepauschale haben, gibt es zusammen 600 Euro.

Wann ist die Auszahlung der Energiepauschale für Rentner?

Die meisten Rentner dürfen sich noch vor Weihnachten auf den Energiekosten-Zuschuss freuen: "Die Zahlung der Energiepreispauschale soll bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen. Es handelt sich um eine gesonderte Einmalzahlung, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen wird", erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website. Das sieht auch der Bundestagsbeschluss vor. Auf dem Kontoauszug wird die Zahlung extra ausgewiesen und als Energiepreispauschale gekennzeichnet sein, so das BMAS. 

Doch manche Rentner müssen sich noch länger gedulden. Sie erhalten ihre Energiepauschale erst im neuen Jahr, denn auch hier gibt es eine Ausnahme, wie das BMAS auf seiner Seite erläutert: "Personen, die Ende Dezember erstmals eine Rente beziehen, erhalten die Energiepreispauschale in der Regel erst zu Beginn des Jahres 2023". Der Grund soll in diesen Fällen ein technischer sein. Dennoch werde die Auszahlung der Energiepreispauschale Anfang Januar ebenfalls automatisch erfolgen, schreibt das Ministerium. Ein Antrag müsse nicht gestellt werden.

Energiepauschale für Rentner auch später nicht ausgezahlt - was tun?

Wer weder im Dezember noch im Januar das Bonus-Geld trotz eines Anspruchs auf die Energiepauschale auf dem Konto hat, muss doch selbst tätig werden: Dann ist ein Antrag auf nachträgliche Auszahlung notwendig, schreibt die Rentenversicherung. Der Antrag ist ab dem 9. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 bei der Deutschen RentenversicherungKnappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen. Bis zum 30. Juni 2023 haben übergangene Rentner die Möglichkeit, sich darüber nachträglich die Einmalzahlung für die Energiekosten zu sichern.

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Die Diskussion ist geschlossen.

09.12.2022

Die aktuell wohlhabenste Rentnergeneration wird nicht gleich am Stock gehen, wenn der Zuschuß ein wenig später kommt.

09.12.2022

Während der frühere Finanzmister Dr.Theo Waigel ( 83, CSU ) neulich bei Markus Land deutlich gesagt hat, müsse angesichts der hohen Preise jetzt den Ärmsten geholfen werden, beharrt Finanzminister Lindner ( 42,FDP ) darauf, dass die Leistungsträger, also die Großverdiener, entlastet werden müssen, indem man die Steuerprogression abbaut. Die Großverdiener leiden aber nicht unter den hohen Preisen im Gegenteil zu den Kleinverdienern, Kleinrentnern und alleinerziehenden Frauen. Für letztere Gruppen hat Lindner und seine FDP aber kein Ohr. Vielleicht ist die FDP in der letzten Zeit immer mehr abgestürzt auf 5 %, weshalb die FDP immer nervöser
und zur Oppositien in der Ampel wird und vor allem ihren Koalitionspartner Die Grünen angreift. Deshalb hat Jens Spahn ( CDU )
recht, wenn er sagt, dass die Ampel völlig zerstritten ist.