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  3. Kommentar zur Arbeitszeiterfassung: Nicht das Ende der Vertrauensarbeit

Die Stechuhr darf kein Modell für Deutschland sein

Kommentar Von Stefan Stahl
14.09.2022

Plus Arbeitszeiterfassung wird künftig Pflicht, das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Das Ende der Vertrauensarbeitszeit sollte man jedoch noch nicht ausrufen.

Die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs und jetzt auch des Bundesarbeitsgerichts halten es mit dem Lenin zugeschriebenen Spruch: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Deswegen steigt der Druck auf die Bundesregierung, die Arbeitsschutzregelungen nachzuschärfen und konkreter vorzuschreiben, dass Unternehmen Systeme einführen müssen, mit denen die Arbeitszeit erfasst wird. Obwohl das Luxemburger Gericht schon im Mai 2019 den Anspruch klipp und klar formuliert hat, duckten sich die Regierungen unter Angela Merkel und Olaf Scholz weg und beließen es bei Absichtserklärungen, die europäische Vorgabe in nationales Recht umzusetzen. So sind gut drei Jahre ins Land gegangen, in denen sich viele Firmen schon auf die künftige Pflicht vorbereiten, es aber noch keine Regelung gibt.

Dass dieses heikle Thema von Berlin auf die lange Bank geschoben wurde, ist ärgerlich, wenn auch aus Sicht der politisch Verantwortlichen verständlich. Wie auch immer einmal die Bestimmung aussieht, wird es sicherlich Prügel hageln. Schließlich gibt es in Deutschland eine Sache im Übermaß – und das sind Firmen gängelnde, Arbeitskraft bindende und übermäßig Kosten verursachende Dokumentationspflichten. Wenn noch Instrumente zur Arbeitszeiterfassung eingeführt werden, wird das bürokratische Monster-Land Deutschland ein Stück monströser, wo doch Freiheit der ideale Schmierstoff für verlässlichen wirtschaftlichen Erfolg ist.

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