Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Neubau und Bestandsimmobilie: Frage der Konstruktion: Balkon fürs Einfamilienhaus planen

Neubau und Bestandsimmobilie

Frage der Konstruktion: Balkon fürs Einfamilienhaus planen

    • |
    • |
    • |
    Balkon an Giebelwand: Für den Platz an der Sonne gibt es unterschiedliche Konstruktionsarten.
    Balkon an Giebelwand: Für den Platz an der Sonne gibt es unterschiedliche Konstruktionsarten. Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn

    Wer einen Garten hat, braucht vermutlich keinen Balkon. Doch spätestens, wenn Eigentümer die oberen Stockwerke vermieten wollen, kann ein Balkon die Attraktivität der Wohnfläche erhöhen.

    Wichtig ist dann, ausreichend Platz einzuplanen - damit der Balkon wirklich nutzbar ist, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Zudem sollte der Balkon so gestaltet sein, dass künftige Mieter nicht von oben in alle Privatbereiche hineinschauen können.

    Verschiedene Konstruktionen

    Wer sich einen Balkon wünscht, sollte überlegen, welche Konstruktion die passende ist. Neben gestalterischen Aspekten spielen dabei noch weitere Punkte eine Rolle, etwa die Grundstücksgröße oder die Kosten.

    Es gibt zwei hauptsächlich genutzte Konstruktionsarten für einen Balkon. Der VPB erklärt die Unterschiede:

    Vor- und Nachteile der Konstruktionen abwägen

    Balkonkonstruktionen, die unabhängig vor dem Gebäude stehen, sind dem VPB zufolge technisch und bauphysikalisch unproblematischer als Balkone, die ins Bauwerk integriert werden.

    Zumal es bei verbundenen Konstruktionen sein kann, dass diese aufwendig und teuer entkoppelt werden müssen - einerseits um die Tragfähigkeit zu gewährleisten und andererseits um Kältebrücken zu vermeiden.

    Außen angebrachte Konstruktionen sind dadurch im Vergleich meist billiger. Allerdings braucht man solchen Balkonen laut VPB zwingend viel Grundstücksfläche, damit dort die Konstruktion mit Stützen im Erdboden verankert werden kann. Integrierte Balkone können dagegen auch über nicht bebaubare Fläche auskragen.

    Wichtig auch: Den örtlichen Bebauungsplan und geltendes Landesrecht prüfen.

    Weitere Aspekte für die Balkon-Planung

    Hier noch vier Tipps vom VPB, was Sie bei der Planung des Balkons unter anderem noch bedenken sollten:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden