In größeren Städten gehören sie inzwischen fest zum Straßenbild: E-Scooter, E-Roller oder „Elektrokleinstfahrzeuge“, so die offizielle Bezeichnung, wie sie sich auch in Gesetzestexten findet. Die kleinen Gefährte, die man für schmales Geld von großen Anbietern wie „Bolt“, „Lime“ oder „Voi.“ zu mieten gibt, säumen inzwischen Bürgersteige und stehen dabei vielen Fußgängern im Weg. Damit soll nun bald Schluss sein. Ein Verordnungsentwurf aus dem Verkehrsministerium in Berlin sieht vor, die Leih-E-Scooter der großen Anbieter von den Bürgersteigen und aus Fußgängerzonen zu verbannen. Verschwinden die bunten Gefährte damit aus den Städten? Die Verleiher kündigen Widerstand an.
Die Versprechen waren groß, als der bekennende E-Scooter-Fan und damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Regelung namens „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ im Jahr 2019 auf den Weg und die Roller damit auf Deutschlands Straßen brachte. Sie böten eine echte Alternative zum Auto, seien ein wichtiger Bestandteil der Verkehrswende und des Weges hin zur emissionsfreien Fortbewegung, warb der Minister damals.
Seit 2023 erste Studien zur Nutzung der Fahrzeuge erschienen sind, ist jedoch klar: Einen merklichen Beitrag zum Klimaschutz haben die Roller nicht geleistet. Zumeist würden die Fahrzeuge auf Strecken genutzt, die man sonst mit dem Fahrrad oder zu Fuß bewältigt. Autos werden zugunsten der E-Roller fast nie stehen gelassen.
Studien: E-Roller leisten keinen Beitrag zum Klimaschutz
Eine Auswertung von Wissenschaftlern der TU Dresden, die das Bundesministerium für Verkehr (BMV) in Auftrag gab, ergab zudem, dass sich insbesondere durch die mietbaren E-Roller der großen Anbieter Konflikte im Straßenverkehr ergeben, wenn sie auf dem Gehweg parken. Für Senioren oder Menschen, die im Rollstuhl sitzen, stellten E-Roller auf dem Gehsteig ein echtes Hindernis dar, so der Bericht der Forscher. Der neue Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) möchte die Flut parkender E-Scooter eindämmen. Der aktuelle Entwurf für eine neue Fassung der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“, die sein Ministerium vorlegte, sieht eine Verschärfung der Regeln für kommerziell vermietete E-Roller und Fahrräder vor.
Private genutzte Roller oder Fahrräder dürften weiterhin auf dem Bürgersteig parken, „wenn dadurch Andere nicht gefährdet oder behindert werden können“, heißt es in dem Entwurf. Und weiter: „Das gewerbliche Anbieten von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen auf öffentlichen Straßen zum Zweck der stationsunabhängigen Vermietung ist kein zulässiges Parken im Sinne dieser Verordnung.“ Konkret bedeutet das, dass erst einmal alle vermietbaren E-Roller und Fahrräder nicht auf dem Bürgersteig parken dürfen, es sei denn, sie haben eine Sondergenehmigung der jeweiligen Kommune.
Parkverbot auf Gehwegen und in Fußgängerzonen: Verschwinden E-Scooter aus der Stadt?
Die Scooter-Verleiher wollen die Einschränkungen verhindern. Ein Sprecher der „Plattform Shared Mobility“, in der sich die Anbieter „Bolt“, „Voi.“ „Uber“ und „Lime“ zusammengeschlossen haben, sagte unserer Redaktion, dass die Unternehmen von der Neuregelung „in der Fläche gefährdet“ seien. „Gerade in kleinen und mittleren Städten würde die neue Regelung unnötigen bürokratischen Aufwand schaffen – auch dort, wo bislang keine Probleme bestehen“, kritisierte der Sprecher. Man bemühe sich deswegen, dass der entsprechende Passus noch gestrichen werde. In Kraft treten kann die Verordnung frühestens drei Monate, nachdem sie eine Genehmigung der EU-Kommission und Zustimmung des Bundesrates bekommen hat.
Ist doch nicht verwunderlich, bei dem Verhalten der Fahrer von solchen Gefährten. Insbesondere für Kleinkinder, Behinderte aber auch für ältere Menschen stellt das verkehrswidrige Verhalten eine Gefahr dar. Überall und unkoordiniert abgestellt, den Weg versperrend, im Fluss oder irgendwo in einer Wiese/Grünfläche wiederzufinden, stellen diese Geräte teilweise eine potentielle Gefahr für zu schützende Bevölkerungsgruppen sowie eine Behinderung der Allgemeinheit dar. Mittig auf dem Gehweg abgestellt, Mutter mit Kinderwagen, und schon geht das Problem los. Wenn die Benutzer nicht handeln sind solche Teile eben zu verbannen!
Wie wäre es wenn jeder an den Verteiler ein Foto mit der Nummer nebst "Abstellung" senden kann dem es gewahr wird? Der Verteiler könnte dann bei einer nächsten Nutzung, da ihm ja der Nutzer bekannt sein müsste, dafür bezahlen lassen. Dann wären solche Unsitten recht schnell abgestellt.
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