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  3. Spezi-Rechtsstreit: Paulaner und Riegele streiten

Prozess
01.07.2022

Getränke-Zoff: Paulaner streitet mit Riegele um Spezi vor Gericht

Schon 1956 hat das Brauhaus Riegele sich die Rechte am Namen Spezi schützen lassen.
Foto: Silvio Wyszengrad

Weil die Münchner Großbrauerei ihr eigenes Spezi sehr erfolgreich vertreibt, fordern die Augsburger Spezi-Erfinder einen Ausgleich. Doch die Aussichten stehen nicht gut.

Freunde klären ihren Streit in der Regel nicht vor Gericht. Insofern kann man davon ausgehen, dass der Umgangston zwischen der Münchner Großbrauerei Paulaner und dem Augsburger Familienbetrieb Riegele schon länger nicht mehr sehr freundschaftlich ist. Jedenfalls verhandelte das Landgericht München I am Dienstag eine Klage von Paulaner gegen Riegele. In der Sache geht es um zwei Spezis und die Frage, wer wem was schuldet. Doch der Reihe nach.

Der Augsburger Brauerei Riegele gehören die Markenrechte an der beliebten Limonade Spezi. Zusammen mit sechs anderen mittelständischen Brauern, die das Getränk in Lizenz abfüllen dürfen, hegen und pflegen die Schwaben seit rund 50 Jahren die Marke. Mit innovativen Neuentwicklungen wie einer zuckerfreien Variante oder einem Spezi mit extra viel Koffein sorgen sie dafür, dass das Produkt erfolgreich bleibt. Was sie zudem tut, schildert Sebastian Priller, der Seniorchef der Brauerei, so: "Wir verteidigen die Marke auch mit viel Aufwand immer wieder vor Gericht."

Vor zwei Jahren gab es schon einmal Streit um Spezi

Zuletzt hatte Riegele etwa vor zwei Jahren im Streit um die Spezi-Markenrechte einer Brauerei aus Wunsiedel mit der juristischen Keule gedroht. Diese hatte eine neue Limonade gemischt und wollte diese mit einer großen Kampagne unter dem Namen Spatzi auf den Markt bringen. Der Slogan ihrer Kampagne konnte man auch als Kampfansage an die Spezi-Erfinder aus Augsburg verstehen: "Spatzi – Don’t call it Spezi" sollte der Werbespruch heißen. Doch daraus wurde nichts.

Die Münchner Großbrauerei Paulaner will über ihr Spezi weiterhin alleine verfügen können.
Foto: Lennart Preiss, dpa

"Spatzi" stand gerade einmal einen Tag in den Supermarkt-Regalen, bis Richard Hopf, der Brauerei-Chef aus Oberfranken, nach eigener Aussage Post aus Augsburg bekam. Danach hat ihn offenbar der Mut verlassen. Jedenfalls unterschrieb die Lang-Brauerei die Unterlassungserklärung aus Augsburg und stampfte ihre Werbematerialien wieder ein. Immerhin ihren Restbestand der neuen Limo durfte sie abverkaufen, das gestand der Ausgburger Spezi-Pate Sebastian Priller den Oberfranken zu.

Längst ist Paulaner auch der Riese im Spezi-Markt

Nun waren die Vorzeichen andere, denn es war die Paulaner Brauerei, die Riegele mit einer Feststellungsklage vor Gericht gebracht hat. Paulaner hat 1974 einen Vertrag mit Riegele geschlossen, um unter dem Namen Spezi eine eigene Limo auf den Markt zu bringen. Die Spezi-Erfinder konnten damit gut leben. Denn die Münchner haben ihr Spezi lange nur in der Gastronomie vertrieben, die im Spezi-Markengetränkeverband zusammengeschlossenen Brauereien setzen ein Vielfaches dieser Menge um. Doch längst haben sich die Verhältnisse umgekehrt.

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Das Paulaner-Spezi gibt es seit einigen Jahren auch im Einzelhandel und inzwischen verkauft Paulaner ein Vielfaches der Menge, die alle anderen Spezi-Abfüller zusammen absetzen. Wie Brauerei-Chef Priller berichtet, suchte man daher seit langem das Gespräch mit Paulaner, um "einen fairen Ausgleich der Interessen zu finden". Schließlich habe man Millionen für Werbung sowie die Pflege und Verteidigung der Marke ausgegeben, woran Paulaner sich nie beteiligen habe wollen.

Spezi-Streit: Riegele wird sich mit Paulaner arrangieren müssen

Doch anders als Riegele, will Paulaner in der alten Vereinbarung keinen Lizenzvertrag erkennen, sondern nur eine Art Abgrenzungsvereinbarung. Demnach hätte jeder Partner danach sein eigenes Spezi entwickeln und vertreiben können. Wie es nun vor Gericht hieß, bot Riegele einen neuen Lizenzvertrag an, bei dem für einen Absatz von 900.000 Hektolitern Paulaner-Spezi jährlich bis zu fünf Millionen Euro fällig geworden wären. Doch Paulaner ging in die Offensive und wollte sich mit der Feststellungklage freie Hand verschaffen.

So wie es aussieht, dürfte das gelingen. Das Gericht neigt der Rechtsauffassung von Paulaner zu. Beide Parteien können sich nun außergerichtlich einigen. Finden sie keinen Kompromiss, dürfte im August ein Urteil fallen. Sebastian Priller zeigte sich im Anschluss an die Verhandlung "sehr enttäuscht". Paulaner-Chef Jörg Lehmann wird in einer Mitteilung mit den Worten zitiert: "Jetzt sind wir zuversichtlich, dass wir mit der Brauerei Riegele eine einvernehmliche Lösung finden". (mit dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

01.07.2022

Ich frage mich bisweilen welcher Druide in regelmäßigen Abständen seinen Selbstbewußtseinszaubertrank in die Trinkwasserversorgung der Landeshauptstadt schüttet.
Siehe hierzu auch die Glosse aus der „Zeit“:

https://www.zeit.de/zeit-magazin/2022-06/spezi-rechtsstreit-paulaner-gericht?sort=desc#comments

Ich wünsche der Familie Priller jedenfalls viel Glück bei der Auseinandersetzung - auch wenn das Pendant aus München zugegebenermaßen dem echten Spezi nicht nachsteht. Allerdings ist das auch das einzige Produkt mit dem Paulaner in Konkurrenz treten kann. In Sachen Braukunst ist es eher so als ließe man einen Tauben den Klang eines Hifi-Systems beurteilen - aber das ist persönliche Geschmacksache.

30.06.2022

Hervorragendes Beispiel wie man sich in Windeseile einenlange aufgebauten Ruf zerstören kann...

Ein Firma die einer Gruppe gehört die einem Joint-Venture gehört das einer Gruppe gehört... Was willste da sagen ausser dass das sicher alles ist ausser eine alteingesessene Familienfirma die zumindest noch ein bisschen was von Anstand und Moral hält.

29.06.2022

Im Namen des bayrischen Volkes muss folgendes Urteil ergehen:
Spazl ist bayrisch und Spezi ist schwäbisch.
ERGO: Die Vertriebsrechte der braunen Limonade verbleiben diesseits des Lechs.
Darauf ein VIVAT & PROSIT auf den Zucker.

29.06.2022

Robert P.

Es geht hierbei nicht um den Geschmack oder Ähnliches.

Es geht hier um das Nutzungsrecht des Namens. Und dieser ist nun einmal ein für die Brauerei Riegele geschützer Name.
Und wenn andere Anbieter (Brauereien) ein ähnliches oder gar gleiches Getränk unter Verwendung des Namens "Spezi" vertreiben wollen, dann fallen halt entsprechende, nennen wir es einmal "Lizenz-" oder "Nutzungsgebühren" an.

Da führt nun einmal kein Weg daran vorbei.

29.06.2022

Wenn man aber vor Jahrzehnten diese geschützten Namensrechte für gutes Geld verkauft hat, kann man nicht nach fast einem halben Jahrhundert plötzlich daherkommen und sich an der guten Arbeit, die andere inzwischen geleistet haben, mit Hilfe von juristischen Winkelzügen bereichern wollen. Das ist schäbig, Herr Riegele (und ich dachte immer, der heißt Priller :-)).

29.06.2022

Herr Wolfgang L, was Sie der Brauerei als schäbig vorwerfen ist schon dahingehend interessant, dass es darum genau im Prozess geht. Nämlich an der Bereicherung der guten Arbeit die andere inzwischen geleistet haben. Das ist aber nicht Paulaner Brauerei sondern der Zusammenschluss der kleineren Brauer, die das Original-Spezi herstellen. Wenn Paulaner den Namen Spezi nutzt und damit ordentlich Umsatz macht, sollte es selbstverständlich sein dass man sich beispielsweise an den Kosten der Markenrechte beteiligt. Das lässt man aber die anderen zahlen. Diesen nun Schäbigkeit vorzuwerfen zeigt eigentlich nur, dass Sie nicht verstanden haben um was es geht.

29.06.2022

für mich ist paulaner mit sämtlichen produkten gestorben, vielleicht kann ich auch auf dem o-fest meinem produkt ausdruck verleihen. die münchner rambo-mentalität habe ich zum k....... dick

29.06.2022

Deutsche Rechtssprechung:
Hier ist ein Musikstück für einen Film, das verkauft der Künstler an die Produktion für x €. Oh, der Film ist viel erfolgreicher geworden als gedacht, dann steht dem Künstler natürlich auch deutlich mehr als die ursprünglich vereinbarten x € zu. Auch wenn vertraglich nichts vereinbart wurde.

Hier haben wir eine Vereinbarung zur Nutzung der Marke. Oh, die Marke wird nun viel erfolgreicher geworden als gedacht, dann ist das aber kein Problem, weil man hat sich ja vor Jahren bereits geeinigt.

29.06.2022

Lieber Paulaner - Vorstand Andreas Steinfatt,

so geht man als Nockherberg-Veranstalter nicht mit einem langjährigen Geschäftspartner, der Brauerei RIEGELE aus Augsburg um. Auch im globalen Brauwesen muß noch Anstand herrschen oder hat Ihnen die Zusammenarbeit mit der Heiniken-Brau-Gruppe schon so geschadet ? Auf den Nockherberg - Spektakel mit den Freibier-Promis kann ich gut und gerne in Zukunft verzichten, ebenso werde ich und meine ganze Familie und viele Freunde auf Paulaner-Bier verzichten - denn so geht's nicht !

Das sollte sich auch die Familie Schörghuber ,als Großeigner von Paulaner, und ganz besonders Du liebe Evi, von Dir hätte ich dies
n i c h t erwartet und, daß Du dies mit Deiner Familie zuläßt, aber noch besteht die Möglichkeit, Deinen Vorstand Steinfatt und seine Kollegen zurückzupfeifen.
Ich appeliere an Dein Gewissen und an das Andenken an Deinen Papa, er hätte das nicht zugelassen und anständig die Lizenzgebühr bezahlt, auch wenn er um die Höhe vielleicht noch gefeilscht hätte, aber so ein Gerichtsverfahren hätte es nicht gebraucht.

Ihnen lieber Dr. Bier ( Dr. Priller sen. ) - wir kennen uns seit der Bier-Uni St. Gallen - wünsche ich als jahrzehntelanger RIEGELE - Genießer viel Glück bei diesem Rechtsstreit und denken Sie daran, es gibt viele Leute, die hinter Ihnen stehen.

29.06.2022

Für mich eine gewissenslose Aktion eines Global Players, dem Werte und Tradition nichts bedeuten.

Für mich bedeutet das ein Boykott von Paulaner! Ich hoffe die Augsburger machen alle mit, denn Riegle ist Augsburger Tradition und Spezi ein Aushängeschild für Augsburg!

29.06.2022

gegen die macht der "spezzl " aus münchen mit der richtigen lobbymacht kann man in bayern nichts ehrenhaftes machen..

28.06.2022

Hätte unser Riegele ü auch nen Verlust( schlechte Vermarktung) mitgetragen?

28.06.2022

Wie immer in Deutschland. Wer mehr Geld hat.......

28.06.2022

Man muss aber auch fairerweise sagen, dass der Paulaner Spezi einfach anders schmeckt. Und er wird ja auch nicht als „Spezi“ und dann irgendwo im Eck das Paulaner Logo verkauft, sondern explizit als „Paulaner Spezi“.
Insofern verstehe ich da schon die Argumentation, dass es einfach ein anderes Getränk ist…

29.06.2022

Dann sollte man es aber auch anders nennen und nicht auf ein Deonym als Teil des Produktnamens bestehen und auf der Bekanntheitswelle mitreiten.