Grundsteuerreform führt zu Problemen bei Steuerplattform "Elster"
Seit Juli müssen Immobilienbesitzer eine Art zweite Steuererklärung abgeben, damit die Grundsteuer neu berechnet werden kann. Das führt jetzt zu Problemen bei der Steuerplattform "Elster".
Die Grundsteuerreform hat zu einem großen Andrang und Schwierigkeiten bei der Steuerplattform "Elster" geführt. Auf der Webseite von Elster heißt es: "Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit." Das Unternehmen arbeite an dem Problem. Auch die Nutzung von "Mein ELSTER" in der ElsterSmart-App sei derzeit nicht möglich, wenn die ElsterSmart-App und "Mein ELSTER" auf unterschiedlichen Geräten verwendet werden. Über "Elster" können Bürger elektronisch ihre Steuererklärungen abgeben.
Grundsteuerreform führt zu Schwierigkeiten bei "Elster"
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Seit Juli müssen Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer deshalb bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben. Diese erfolgt in der Regel elektronisch über "Elster" – mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Die Länder wenden unterschiedliche Berechnungsmodelle an. Je nach Bundesland können demnach mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein.
In der Regel geht es bei Wohnungseigentümern um einige hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge. Erst 2025 erfahren die Eigentümer dann wahrscheinlich, wie viel am Ende fällig wird. Das dauert so lange, weil der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer ist. Zudem können die Gemeinden ihre Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist. Experten erwarten, dass es in Großstädten künftig teurer werden dürfte, in strukturschwachen Regionen günstiger. Fällig wird die neue Grundsteuer ab 2025.
Probleme bei "Elster": Worum geht es bei der Grundsteuerreform?
2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Diese wird in den alten Bundesländern noch nach Einheitswerten auf dem Stand von 1964 berechnet, in den neuen Ländern gelten Werte von 1935. Die Immobilienbesitzer müssen in einer riesigen Datensammelaktion bei der Steuerberechnung mithelfen. Das muss in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober geschehen. Eine Fristverlängerung wird es wohl nicht geben. Wer zu spät dran ist, dem drohen Strafgelder.
Extra-Steuererklärungen über "Elster" an Finanzamt schicken
Es gibt drei Wege, die Extra-Steuererklärungen ans Finanzamt zu schicken. Der einfachste Weg führt über "Elster". Wer keinen Computer besitzt, für den gibt es eine Ausnahmeregelung. Immobilienbesitzer können die Erklärung auch als graues PDF-Formular am PC ausfüllen und anschließend ausdrucken. Seit dem 1. Juli gibt es zudem bei den Finanzämtern und allen Städten und Gemeinden in Bayern ein vorgedrucktes grünes Formular zum handschriftlichen Ausfüllen.