Das höchste deutsche Gericht hat geurteilt. Der Soli wird weiter erhoben. Die Klage der FDP gegen die Sonderabgabe zum Aufbau Ost wiesen die Richter zurück. Damit kann die Regierungskoalition in spe aus Union und SPD weiter mit den Einnahmen planen, die sich im vergangenen Jahr auf knapp 13 Milliarden Euro summierten. Der Überblick zur Entscheidung:
Wie begründen die Richter ihr Urteil?
Auch 35 Jahre nach der Wende ist der Aufbau Ost in den Augen des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abgeschlossen. „Der Bund verzeichnet weiterhin einen wiedervereinigungsbedingten zusätzlichen Finanzierungsbedarf“, heißt es in der Urteilsbegründung. Es gebe nach wie vor „strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West“. Die FDP hatte in ihrer Klage argumentiert, dass die innere Einheit Deutschlands mittlerweile erreicht sei, schließlich sei der Solidarpakt zum Aufbau Ost ausgelaufen. Dem Bund legten die Richter eine Beobachtungspflicht auf. Das heißt, sollten sich die Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland angeglichen haben, müsste der Soli abgeschafft werden. Allerdings legten sie dafür keine Kriterien fest. Sie sehen vielmehr einen „Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers“. Das Gericht wandte sich auch gegen das FDP-Argument, wonach es mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar sei, dass nur noch zehn Prozent der Steuerzahler die Sonderabgabe berappen müssen, während der Rest davon befreit ist.
Was sagt die FDP?
Der ehemalige Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Stephan Thomae, bedauerte den Ausgang des Verfahrens. „Das Gericht hat mit diesem Urteil zwar kein Stoppschild für den Soli aufgestellt, aber doch ein Warnschild. Denn gleichzeitig wird der Gesetzgeber explizit verpflichtet, diesen Mehrbedarf fortlaufend zu beobachten“, sagte Thomae unserer Redaktion. Er war einer der sechs Beschwerdeführer aus den Reihen der Freien Demokraten. Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Es bestehe damit Klarheit über die Aufstellung des Bundeshaushalts, erklärte Noch-Finanzminister Jörg Kukies (SPD) über einen Sprecher.
Wer zahlt den Soli noch?
Seit der Reform 2021 zahlen nur noch die oberen zehn Prozent der Steuerzahler den Zuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zur Einkommensteuer. Erhoben wird die Ergänzungsabgabe ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 73.500 Euro. Laut FDP-Kläger Thomae betrifft das sechs Millionen Steuerzahler. Herangezogen werden außerdem alle Unternehmen über die Körperschaftsteuer, Thomae zufolge 600.000. Zu guter Letzt bleibt es auch dabei, dass der Soli auf Kapitalerträge fällig wird. In Summe fließen jährlich rund 13 Milliarden Euro in die Staatskasse.
Wie reagiert die Wirtschaft?
Die Wirtschaft ist doppelt betroffen vom Fortbestand des Soli. Der Staat holt sich das Geld entweder bei den Kapitalgesellschaften über die Körperschaftsteuer oder bei den Einzelunternehmern über die Einkommensteuer. „Verfassungsrechtlich hat der Soli Bestand, doch es wäre politisch höchste Zeit, diese Abgabe abzuschaffen“, sagte der Chef der Stiftung Familienunternehmen, Rainer Kirchdörfer. Er stellte darauf ab, dass die Abgabe zwar rechtens ist, aber natürlich jederzeit vom Bundestag abgeschafft werden könnte. Kirchdörfer forderte Union und SPD auf, nach der Bildung der Koalition rasch die Steuern zu senken. „Wir brauchen dringend mehr Anreize für private Investitionen.“ Der Bundesverband der Industrie schlug in dieselbe Kerbe. „Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Unternehmen“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner. Sie rief Schwarz-Rot dazu auf, die Streichung des Soli in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Wie reagieren die Parteien?
Die Linke nutzt das Urteil zu einem Vorschlag entgegen den Stimmen aus der Wirtschaft. „Ermutigt durch die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes muss die SPD in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen, wieder die Vermögenssteuer zu erheben“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Christian Görke. Nur so könne dauerhaft die finanzielle Schieflage der Länder und Kommunen behoben werden. Der CDU-Wirtschaftspolitiker Mathias Middelberg erinnerte das eigene Lager an die Wahlversprechen. „Wir akzeptieren das Urteil. Gleichwohl bräuchten wir jetzt dringend steuerliche Entlastungen für die Unternehmen und für die arbeitende Mitte, damit der Standort Deutschland im internationalen Vergleich wieder wettbewerbsfähig wird“, sagte der Haushaltspolitiker der Deutschen Presse-Agentur.
Wie lange soll die Integration des "Nahen Ostens" noch dauern? Vermutlich bis zum Jüngsten Tag. "Ein Loch ist im Eimer" hätte wohl das Medium Terzett die Situation treffend beschrieben. Ich hätte auf diese Belastung von Anfang an verzichten können.
Es ist durchaus verständlich Herr Böldt, wenn die schwachen Schultern die starken Schultern mittragen müssen. Dies scheint in Bayern bei den Parteien mit C wie christlich und S wie sozial wohl Usus zu sein.
Es geht doch schon lange nicht mehr darum, den Osten wirtschaftlich zu unterstützen bzw. aufzubauen; ging es überhaupt jemals darum? Einzig und allein eine legalisierte zusätzliche Abgabenquelle mit Pseudoanstrich wurde gebraucht. Glaubt denn ernsthaft jemand, dass, wenn nicht nach 35 Jahren, es überhaupt noch bzw. immer noch einer Unterstützung bedarf? Was wurde in den vergangenen 35 Jahren geschafft?
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