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Verhandlungsbeginn
09.11.2022

Prozess gegen Ex-Wirecard-Chef beginnt am 8. Dezember

Der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun sitzt im Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestags (Archivbild).
Foto: Fabrizio Bensch/Reuters/Pool, dpa

Seit Juli 2020 sitzt der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun in Untersuchungshaft. Nun steht der Termin für den Prozessauftakt fest. 100 Verhandlungstage sind angesetzt.

Der Strafprozess gegen den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun beginnt am 8. Dezember. Die Große Strafkammer am Landgericht München habe zunächst 100 Verhandlungstage bis ins Jahr 2024 hinein anberaumt, teilte die Justizpressestelle am Mittwoch mit. Verhandlungsort ist der Sitzungssaal in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.

Größter Betrugsfall der Nachkriegsgeschichte

Im größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte hat die Staatsanwaltschaft Braun und zwei weitere frühere Wirecard-Manager wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Braun sitzt schon seit Juli 2020 in Untersuchungshaft.

Laut Anklage sollen Braun und Komplizen seit 2015 die Wirecard-Bilanzen gefälscht und kreditgebende Banken um 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben. Im Juni 2020 brach der einstige Dax-Konzern zusammen, nachdem bei der Prüfung des Jahresabschlusses Scheinbuchungen in Höhe von fast zwei Milliarden Euro ans Licht gekommen waren.

Der aus Österreich stammende Ex-Vorstandschef hat die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Braun sieht sich selbst als Opfer krimineller Machenschaften. Der frühere Vertriebsvorstand Jan Marsalek hatte sich im Sommer 2020 abgesetzt und ist bis heute untergetaucht.

Zeitweilig über 20 Milliarden Euro wert

Wirecard war nach dem Aufstieg in den Dax an der Börse 2018 zeitweilig über 20 Milliarden Euro wert. Mit der Insolvenz verloren Zehntausende Aktionäre ihre Investition. Auch der einstige Milliardär Braun ist durch den Kollaps seines Unternehmens ruiniert worden, da er nahezu sein gesamtes Vermögen in Wirecard-Aktien angelegt hatte.

Die Höchststrafe für besonders schwere Fälle von Betrug sind zehn Jahre Haft. Eine Verurteilung setzt voraus, dass der Angeklagte mit voller Absicht handelte - einen Straftatbestand des fahrlässigen Betrugs gibt nicht.

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