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Einbrüche
28.04.2015

Aufklärungsquote bei Einbrüchen geringer als angenommen

Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt stetig, auch in Bayern. Laut einer Studie kommen nur in ganz wenigen Fällen die Täter vor Gericht.
Foto: Bodo Marks/dpa (Symbolbild)

Laut einer Studie kommt es nur nach 2,6 Prozent der Wohnungseinbrüche zu einem Gerichtsverfahren gegen einen Verdächtigen. Warum die Polizei viel höhere Aufklärungsquoten angibt.

Es ist ein Albtraum: Man kehrt nach Hause und die Wohnung ist durchwühlt. Jemand ist ins eigene vertraute Heim eingebrochen. Die Zahl der versuchten Wohnungseinbrüche ist in Deutschland in den vergangenen acht Jahren um die Hälfte gewachsen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bürger in einem Jahr Opfer eines Wohnungseinbruchs wird, liegt bei etwa 1 zu 500.

Und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fall aufgeklärt wird, ist gering. Das Bundeskriminalamt gibt für das Jahr 2013 eine Aufklärungsquote von 15,5 Prozent bundesweit an. Auch in Bayern meldet die Polizei für die vergangenen Jahre ähnliche Zahlen. Eine neue Studie geht allerdings von noch geringeren Zahlen aus.

Aufklärungsquote der Polizei zeigt nicht, wie viele Täter bestraft werden

Professor Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen befragte mit seinem Team insgesamt 2500 Opfer von Wohnungseinbrüchen in den Städten München, Stuttgart, Bremerhaven, Hannover und Berlin. Das Ergebnis: Nur in 2,6 Prozent der Fälle kam es schließlich zu einem Gerichtsverfahren gegen einen oder mehrere Verdächtige.

Der Grund, warum die Aufklärungsquoten des Kriminalamtes so viel größer sind als die von Professor Pfeiffer, liegt in der unterschiedlichen Methodik. In der polizeilichen Kriminalstatistik gilt ein Fall als aufgeklärt, sobald die Polizei mindestens einen Tatverdächtigen namentlich nennen kann – auch wenn die Polizisten schließlich keine oder nur unzureichende Beweise gegen diesen finden.

Ein weiterer Grund für den Unterschied kann auch sein, dass der Forscher Pfeiffer Großstädte untersucht hat. Dort sind im Allgemeinen auch die Aufklärungsquoten der polizeilichen Kriminalstatistik geringer.   

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