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  3. Auch Ärzte sind nur Menschen: Behandlungsfehler häufen sich - schon bei der Diagnose

Auch Ärzte sind nur Menschen
21.05.2015

Behandlungsfehler häufen sich - schon bei der Diagnose

Mehr Patienten sehen sich als Opfer von Behandlungsfehlern.
Foto: Oliver Berg (dpa)

Im vergangenen Jahr haben mehr Patienten und Angehörige ihren Verdacht auf Behandlungsfehler bei ihren Krankenkassen gemeldet. 155 der betroffenen Fälle sind Todesfälle.

Gutachter im Auftrag der Krankenkassen haben festgestellt, dass 2014 in 155 Fällen Patienten aufgrund eines Behandlungsfehlers gestorben sind, 1.294 Menschen erlitten einen Dauerschaden. Diese Zahlen wurden bei der Fehlerstatistik des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK) veröffentlicht. Auch die Verdachtsfehler sind innerhalb eines Jahres um 80 Fälle angestiegen. Die vier größten medizinischen Felder mit gemeldetem Verdacht auf Behandlungsfehler sind die Unfall-, innere und allgemeine Chirurgie und die Zahnmedizin.

Behandlungsfehler entstehen vor allem während komplexen Vorgängen

Insgesamt haben die MDK-Gutachter in 3.796 von 14.663 Fällen den Verdacht bestätigt: Es handelte sich um Behandlungsfehler, durch die Patienten geschädigt wurden. Während beim operativen Eingriff ein Drittel der Fehler passiert waren, stellte sich ein Viertel der Fehler schon bei der Diagnose ein. Von einer Entwarnung könne also nicht die Rede sein, erklärte Vize-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer. Die MDK rechnet aber mit einer hohen Dunkelziffer, was die Behandlungsfehler angeht.

Eines ist bei der besorgniserregenden Meldung allerdings zu beachten. Auch Ärzte sind Menschen, und normalerweise kommt es nicht etwa wegen ihrer Unfähigkeit zu Behandlungsfehlern. Vielmehr sind häufig komplexe Vorgänge Ursache eines solchen Fehlers. In 34 Fällen sind beispielsweise Reste von Operationsmaterialien im Patienten verblieben. Während die CDU die Krankenkassen zu einer besseren Beratung aufgerufen haben, äußert die Linke Kritik am Vorgehen der Koalition: "So kommen die meisten Behandlungsfehler weiterhin nicht ans Licht und geschädigte Patienten erhalten kein Recht", erklärte Kathrin Vogler. dpa/sh

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