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  3. E-Health: Blutgruppe auf digitaler Gesundheitskarte speichern?

E-Health
08.09.2015

Blutgruppe auf digitaler Gesundheitskarte speichern?

Seit 1. Januar gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Doch welche Daten sollen darauf überhaupt gespeichert werden?
Foto: Symbolbild: Harald Tittel (dpa)

Die elektronische Gesundheitskarte soll die Behandlung einfacher machen. Doch die Frage ist, welche Informationen gespeichert werden dürfen - oder sogar sollen.

Für gesetzlich Krankenversicherte ist seit dem 1. Januar 2015 die elektronische Gesundheitskarte Pflicht. Bislang enthält sie allerdings wenig Daten, die Aufschluss über den gesundheitlichen Zustand einer Person geben. Tatsächlich sind nur grundsätzliche Daten wie Name, Anschrift und Alter eines Patienten aufgeführt. Das war auch auf der Vorgänger-Gesundheitskarte angegeben. Selbst die Bevölkerung wünscht sich die Angaben zusätzlicher Daten auf der E-Card.

Notfalldaten, Blutgruppe oder Allergien auf der Gesundheitskarte?

Der Digitalverband Bitkom hatte eine Befragung zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: 92 Prozent der Befragten wollen die Blutgruppe auf der Karte speichern lassen. 88 Prozent wünschen sich, dass auch Medikamentenunverträglichkeiten und Allergien über die elektronische Gesundheitskarte abgerufen werden können. 84 Prozent würden auch regelmäßig eingenommene Medikamente darauf erwähnen, 67 Prozent wollen chronische Erkrankungen auf der elektronischen Gesundheitskarte angeben.

Fünf Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass gar keine Daten zum Gesundheitszustand eines Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden sollten. Das E-Health-Gesetz, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegt hat, sieht die Angabe von Notfalldaten vor. Dazu zählen Informationen zu Vorerkrankungen, Implantaten und Allergien. Ab 2018 sollen die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden - allerdings nur, wenn der Patient das wünscht. AFP/sh

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