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Tiere
30.12.2019

Feuerwerk: Wildtiere mögen keine Silvester-Böller

Wenn es zum Jahreswechsel knallt und stinkt, bedeutet dies für Tiere oft Stress.
Foto: Gregor Fischer, dpa (Symbolbild)

Kein Silvester ohne Böller und Raketen - das denken hierzulande viele Menschen. Für die meisten Wildtiere ist die Knallerei alles andere als ein Vergnügen.

Feuerwerk und Knallerei sind für viele Menschen an Silvester unverzichtbar. Spatz, Biber, Wildschwein und Co. haben im Gegensatz dazu keinen Spaß an Böllern und Raketen.

Im Gegenteil: Wenn es zum Jahreswechsel knallt und stinkt, bedeute dies für Vögel und Vierbeiner oft Stress, heißt es von der Deutschen Wildtier Stiftung. "Der Krach ist für viele Tiere belastend, weil sie ein viel besseres Gehör haben als wir Menschen." Bei vielen Vierbeinern löse die Knallerei sogar Panik aus.

Besonders betroffen sind demnach Wildtiere, die in der Stadt leben, zum Beispiel Enten auf Gewässern oder Tauben im Park. "Aber auch Gänse, die auf einem Dorfteich schwimmen." "Wird in ihrer unmittelbaren Nähe geknallt, schrecken sie auf und fliegen teilweise panisch weg, um sich einen neuen Unterschlupf zu suchen in Bereichen, in denen weniger geknallt wird."

Nach dem Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abzubrennen. Außerdem verbietet ein bundesweites Gesetz seit 2009 das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerk- und reetgedeckten Häusern.

Böller und Raketen: Wildtiere leiden unter Feuerwerk

Und was ist mit Hirschen, Rehen und Bibern? "Wenn Wildtiere in Regionen leben, in denen sie üblicherweise vorkommen, haben sie keine großen Probleme", teilt die Deutsche Wildtier Stiftung mit. "Die Silvesterknallerei kommt in den Wäldern nicht wirklich an. Man hört das Donnergrollen in der Ferne, das ist für sie aber wie ein Gewitter, nichts, wovor sie panische Angst haben müssten."

Feuerwerkskörper dürfen drei Tage vor der Silvesternacht gekauft und nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Städte und Gemeinden können das genaue Zeitfenster für die Böllerei weiter einschränken. (dpa)

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