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  3. Europäische Kommission berät: Gefahr für Bienen: Verbot für bestimmte Insektizide?

Europäische Kommission berät
11.12.2017

Gefahr für Bienen: Verbot für bestimmte Insektizide?

Voll bepackt mit Pollen und Blütenstaub nimmt eine Biene Kurs auf eine Sonnenblume.
Foto: Patrick Pleul (dpa)

Für Landwirte wichtig, für Bienen giftig: Nach Glyphosat stehen mit den Neonicotinoiden wieder Pestizide auf dem Prüfstand. Die EU-Kommission will strengere Regeln für den Einsatz der Insektizide.

Als Karel Gott in den Siebzigerjahren die kleine Biene Maja besang, dachte noch niemand an eine Bedrohung für die summenden Insekten. In Majas Welt gab es genügend Futter, keine Parasiten und Insektengifte erst recht nicht.

Heute weiß man: Bienen sind vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Umwelteinflüsse verändern ihr Verhalten, es kommt zu unerwarteten Winterverlusten, manche sprechen sogar von einem Bienensterben.

Experten zufolge sind daran unter anderem drei Insektizide schuld, deren Namen sperrig klingen: Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid. Sie gehören zur Gruppe der sogenannten Neonicotinoide. In der Landwirtschaft werden sie als Saatgutbeizmittel eingesetzt, um Schädlinge zu bekämpfen und die angebauten Pflanzen dadurch zu schützen. Doch ihre aggressive Wirkung entfalten sie auch gegen solche Tiere, deren Rückgang gar nicht beabsichtigt ist - darunter Bienen.

"Neonicotinoide lähmen oder töten Bienen bereits bei einer niedrigen Dosierung. Die letale Dosis für viele der Wirkstoffe beträgt etwa vier Milliardstel Gramm pro Biene", sagt der britische Bienen-Experte Dave Goulson von der Universität Sussex. "Bei schwächerer Dosierung beeinträchtigen sie unter anderem die Navigation und das Lernen, reduzieren die Fortpflanzungsfähigkeit und unterdrücken das Immunsystem."

Im Dezember 2013 entschied die EU-Kommission deshalb, den Einsatz der drei Neonicotinoide zu beschränken. So ist es derzeit EU-weit nicht erlaubt, die drei Insektizide etwa auf Rapssaat und beim Anbau von Kirschen, Äpfeln oder Gurken anzuwenden. Doch die Beschränkung hat einige Lücken und für zahlreiche Pflanzen gibt es Sondergenehmigungen. So dürfen die Neonicotinoide zum Beispiel bei Hafer oder Weizen angewendet werden, wenn die Getreide zwischen Januar und Juni ausgesät werden.

Der Beschluss der Kommission im Jahr 2013 ging auf eine Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) zurück. Die Efsa erhielt auch den Auftrag, weitere Erkenntnisse zur Wirkung der entsprechenden Insektizide zusammenzutragen. Seit dem Jahr 2015 sammelt sie deshalb sämtliche wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Thema.

Eine abschließende Bewertung soll nach derzeitigem Stand im kommenden Februar vorliegen. Doch schon im November 2016 veröffentlichte die Efsa eine überarbeitete Version ihrer Empfehlung von 2013. Unter anderem wurde bestätigt, dass die beiden Neonicotinoide Imidacloprid und Clothianidin "einige Risiken für Bienen bergen".

Die Europäische Kommission will auf dieser Grundlage am Dienstag und Mittwoch mit den EU-Mitgliedsstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel über eine weitere Beschränkung der drei Neonicotinoide diskutieren. Darüber, wie genau eine neue Regelung formuliert werden soll, macht die Kommission derzeit keine Angaben. Laut Bundesumweltministerium hatte die Kommission aber im März Vorschläge unterbreitet, nach denen die drei Wirkstoffe nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden dürfen. Ob es diese Woche schon eine Entscheidung geben soll, war zunächst unklar.

Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die sich unter anderem in der "Save the Bee Coalition" zusammengeschlossen haben, machen ihre Position dagegen schon jetzt sehr deutlich. "Neonicotinoide müssen umfassend verboten werden, zum Schutz der Bienen und Artenvielfalt und zur Sicherung unserer Nahrungskette", sagt Johanna Hausmann von der Organisation WECF. Und Leif Miller von der Naturschutzorganisation Nabu erklärt: "Die Teilverbote und Sondergenehmigungen der EU greifen ins Leere. Jahr für Jahr werden weiter große Mengen eingesetzt."

Deutlich skeptischer äußert sich der Industrieverband Agrar. Sein Sprecher Martin May befürchtet einen Wettbewerbsnachteil für die Landwirtschaft in der EU, wenn die Nutzung von Neonicotinoiden weiter eingeschränkt werden sollte. "Wir behaupten nicht, dass diese Mittel harmlos sind. Aber sie können von fachkundigen Landwirten verantwortungsvoll eingesetzt werden", sagt May.

Der Industrieverband kritisiert darüber hinaus, dass eine Entscheidung noch vor der Bekanntgabe der Efsa-Empfehlung im Februar getroffen werden soll. "Wir sind verwundert, warum die Kommission diesen Schritt jetzt geht. Wir finden es wichtig, das wissenschaftliche Votum der Efsa abzuwarten", sagt May.

Das Vorgehen der Kommission könnte es auch für die Bundesregierung wieder nötig machen, Farbe zu bekennen. Vor zwei Wochen hatte es bei einem anderen EU-Votum Krach gegeben. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte gegen das Nein von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) einer verlängerten Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat zugestimmt und sich dafür eine Rüge von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eingefangen.

Im Fall der Neonicotinoide unterstützt das Umweltministerium laut einer Sprecherin die Vorschläge der Kommission und möchte sich in der Regierung für eine entsprechende deutsche Position einsetzen. Das federführende Landwirtschaftsministerium betont, die Ergebnisse der Efsa-Empfehlung im Februar abwarten zu wollen. Schmidt sagte kürzlich in der ARD-Talkshow "Hart aber fair": Wenn sich in der Efsa-Studie herausstelle, dass die Stoffe schädlich seien, "dann müssen sie komplett verboten werden".

Während die Politik noch diskutiert, befürchtet Bienen-Experte Goulson bereits, dass sich die Hersteller der Insektizide herauszuwinden versuchen: "Während diese Debatte hochgekocht ist, hat die Industrie geräuschlos Ersatzprodukte registriert. Angeblich sollen es keine Neonicotinoide sein, tatsächlich aber haben sie eine verdächtige Ähnlichkeit." So sei etwa der Wirkstoff Flupyradifuron seit 2015 in einigen EU-Ländern zugelassen. Deutschland gehört bislang nicht dazu.

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