Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wissenschaft
  3. Recht im Orbit: Im All gibt es keine Vorfahrt: Diese Regeln gelten im Weltraum

Recht im Orbit
20.03.2019

Im All gibt es keine Vorfahrt: Diese Regeln gelten im Weltraum

Weltraummüll früherer Weltraummissionen neben intakten Satelliten in Umlaufbahnen der Erde. Wer trägt die Verantwortung für den Müll im All?
Foto:  ESA/Illustration, dpa (Archiv)

Das All ist kein rechtsfreier Raum. Hier gilt das Weltraumrecht. Doch nicht immer reichen die bestehenden Regelungen aus - wie zum Beispiel beim Müll.

Im erdnahen Weltraum ist mächtig was los. Hunderte Satelliten schwirren durchs All - und noch viel mehr Trümmerteile. Wertvolle Rohstoffe auf bestimmten Himmelskörpern wecken Begehrlichkeiten. Und manch ein Staatenlenker würde das All gern militärisch nutzen. Doch wer darf eigentlich was in den unendlichen Weiten? Gilt dort auch rechts vor links? Und wer bringt den Müll raus? Ein Überblick über die Rechtslage im All. 

Internationale Abkommen: Da der Weltraum zu keinem Hoheitsgebiet eines Staates gehört, sind die Grundlagen des gesamten Weltraumrechts fünf Abkommen der Vereinten Nationen, wie der Leiter des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht der Universität Köln, Stephan Hobe, erläutert. Das wichtigste dieser Abkommen ist der Weltraumvertrag von 1967. Er regelt zum Beispiel, dass jede Nation freien Zugang zum All hat und kein Land Gebietsansprüche auf andere Himmelskörper erheben darf. Der UN-Weltraumvertrag wurde von mehr als 100 Staaten ratifiziert, in Deutschland gilt er seit 1971. Der Mondvertrag von 1979 hat das Ziel, den Mond und andere Himmelskörper zum gemeinsamen Erbe der Menschheit zu erklären. Er wurde bislang allerdings von nicht einmal 20 Staaten ratifiziert, auch wegen möglicher wirtschaftlicher Interessen am Rohstoffabbau im All. 

Rohstoffe: Viele Himmelskörper bieten verlockende Rohstoffvorkommen, beispielsweise seltene Metalle. Um sich wirtschaftliche Interessen zu sichern, haben die USA und Luxemburg Gesetze erlassen, die Unternehmen, die so einen Weltraumbergbau wagen wollen, das Eigentum an derart gewonnenen Rohstoffen zusprechen. Das ist nach Auffassung von Hobe "schlicht und ergreifend rechtswidrig". "Sie können nur Gesetze über etwas erlassen, über das Sie verfügen", erläutert der Jurist. Und andere Himmelskörper können gemäß des Weltraumvertrags nicht unter die Hoheit eines Nationalstaats fallen.

Bisher ist niemand zur Abfallentsorgung im All verpflichtet

Müll: Bislang verpflichtet kein Abkommen die Raumfahrtnationen zur Müllvermeidung oder gar -entsorgung. Das Bewusstsein für das Müllproblem ist zwar in den vergangenen Jahren gewachsen. So hat etwa die Esa technische Richtlinien entwickelt, deren Einhaltung von den jeweiligen Staaten zur Bedingung für eine Startlizenz gemacht werden kann. Auf einem Esa-Workshop beschäftigten sich in Darmstadt gerade (bis 21.3.) Juristen, Ingenieure und Wirtschaftsvertreter mit Regelungen zum Weltraumschrott. Aber: "Momentan ist niemand für den Müll im Orbit verantwortlich", sagt Hobe. Eine rechtliche Regelung sei eine große Herausforderung, weil sie versuchen müsse, nachträglich Verantwortung für bislang erlaubtes Handeln zu definieren. Immerhin haben sich nach Esa-Angaben die Raumfahrtinstitutionen - rechtlich unverbindlich - darauf geeinigt, besonders wichtige Umlaufbahnen von Müll frei zu halten.

Verkehrsregeln: Wer muss ausweichen, wenn zwei Raumfahrzeuge auf Kollisionskurs sind? Vorfahrts- oder andere Verkehrsregeln gibt es im All bislang nicht, erläutert der Leiter des Esa-Büros für Raumfahrtrückstände, Holger Krag, Co-Organisator des Esa-Workshops. "Im Betrieb hat sich ein gesunder Pragmatismus entwickelt", sagt der Experte. Rund 95 Prozent der potenziell gefährlichen Begegnungen spielen sich demnach ohnehin mit inaktiven Objekten wie Trümmerteilen oder abgeschalteten oder antriebsfreien Satelliten ab, so dass sich die Vorfahrtsfrage nicht stellt. In den restlichen Fällen stimmen sich die Betreiber der jeweiligen Satelliten untereinander ab. Im Schnitt muss ein aktiver Satellit etwa einmal im Jahr ausweichen, berichtet Krag. 

Lesen Sie dazu auch

Haftung: Die UN-Abkommen verpflichten Staaten zur Haftung für Schäden, die durch ihre Raumfahrtaktivitäten entstehen. Dabei lassen sich zwei Fälle unterscheiden, wie Esa-Weltraumrechtsexperte Alexander Soucek, der den Workshop in Darmstadt mitorganisiert hat, erklärt: "Bei Schäden im All, etwa dem Zusammenstoß zweier Satelliten, gilt die sogenannte Verschuldenshaftung." Ein Staat muss also nur dann für den Schaden haften, wenn ihm eine Schuld an dem Crash nachgewiesen werden kann. "Für Schäden auf der Erde, etwa durch den Absturz eines nicht vollständig verglühten Satelliten, gilt dagegen die Gefährdungshaftung", sagt der Weltraumrechtsexperte. Das heißt, der Staat, aus dem der abgestürzte Satellit stammt, muss auf jeden Fall für den Schaden einstehen, weil er bereits mit dem Start eine allgemeine Gefährdung erzeugt hat.

Frieden im Weltraum: Staaten dürfen sich nicht abschotten oder Waffen im All installieren

Rüstung: Der Weltraum ist durch die UN-Abkommen weitgehend demilitarisiert. Das heißt, es dürfen im Orbit und auf anderen Himmelskörpern keine Waffen stationiert werden. Trotzdem wächst die Sorge vor einem Wettrüsten. So treibt die US-Regierung ihre Pläne zur Schaffung von eigenen Streitkräften im Weltall voran. Die bestehenden Regelungen gelten mittlerweile als nicht mehr zeitgemäß. Russland und China haben der UN-Abrüstungskonferenz in Genf 2014 einen Vertragsentwurf vorgelegt, der bestimmte Waffen verbieten soll. Aber weil die Entwicklung von Waffen so rasant vorangeht, glauben viele, dass das nicht reicht - auch weil harmlose Satelliten bei böser Absicht zu Waffen werden können.

Forschung: Zu friedlichen Zwecken darf jede Nation Stationen im Orbit und auf anderen Himmelskörpern errichten. Dabei gilt das Prinzip der gegenseitigen Öffnung: Kein Staat darf seine Station komplett von anderen Staaten abschotten.

Gericht: Wie können Staaten und Unternehmen ihre Rechte durchsetzen? Ein Weltraumgericht gibt es nicht. Staaten könnten bei Verstößen gegen die UN-Weltraumabkommen den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anrufen, erläutert Esa-Experte Soucek. Firmen oder Privatpersonen könnten unter Umständen vor nationalen Zivilgerichten Ansprüche gegen Dritte einklagen - vorausgesetzt, es existiert eine den Streitfall betreffende gesetzliche Regelung. (Till Mundzeck, dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.