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  3. Masern: Impfpflicht kommt: Wer muss sich künftig impfen lassen?

Masern
17.07.2019

Impfpflicht kommt: Wer muss sich künftig impfen lassen?

In Deutschland soll es eine Impfpflicht geben, um die Masern zu bekämpfen.
Foto: Hildenbrand, dpa (Symbol)

Das Kabinett hat die Impfpflicht beschlossen. Wer sich gegen Masern impfen lassen muss und was Impfverweigerern droht.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Wenn der Bundestag zustimmt und es in Kraft tritt, müssen Kinder künftig einen Impfnachweis erbringen, wenn sie eine öffentliche Kindertagesstätte besuchen. Andernfalls dürfen sie nicht mehr aufgenommen werden. Der Gesetzesentwurf bringt noch weitere Brisanz mit. Alle Informationen um das "Masernschutzgesetz" finden Sie hier.

Wer muss sich künftig impfen lassen?

Das neue "Masernschutzgesetz" schreibt vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen auch Asylbewerberheime oder Ferienlager. Ausgenommen sind Menschen, die allergisch auf das Medikament reagieren oder bei denen die Impfung ein gesundheitliches Risiko bedeuten würde. Oder auch Menschen, die bereits Anti-Körper entwickelt haben. Ausgenommen sind auch Menschen, die vor 1970 geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben.

Was passiert, wenn man sich nicht impfen lässt?

Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte von bis zu 2500 Euro gesprochen. Zuständig für Überwachung und Bußgelder sind die örtlichen Gesundheitsämter. Kitas, Schulen und andere Einrichtungen müssen Impfsäumige an sie melden. Die Einrichtungen dürfen Impfversäumer nicht mehr aufnehmen.

Wer übernimmt die Kosten der Masern-Impfung?

Die Masern-Impfung kostet 55 Euro. In der Regel übernehmen die privaten und gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Laut dem Gesetzesentwurf rechnet das Gesundheitsministerium mit bis zu 600.000 Impfungen. Wer seinen Impfausweis verloren hat und eine gesonderte Bescheinigung beantragt, muss mit Kosten von bis zu fünf Euro rechnen. Diejenigen, die eine Befreiung der Impfpflicht beantragen wollen, kostet eine entsprechende Bescheinigung bis zu 17 Euro. Wer Masern-Anti-Körper nachweisen will, muss mit bis zu 40 Euro rechnen.

Wo kann man sich impfen lassen?

Bei jedem Arzt, außer beim Zahnarzt.

Wann sollte man sich impfen lassen?

Die Impfkomission STIKO empfiehlt Kinder im Alter zwischen 11 und 23 Monaten impfen zu lassen. Wer bereits in einer öffentlichen Einrichtung arbeitet, soll sich laut STIKO schnellstmöglich einmalig impfen lassen - insofern der Impfstatus gegen Masern unklar ist.

Wann tritt das Masernschutzgesetz in Kraft?

Zunächst muss noch der Bundestag zustimmen. Dann gilt die Masern-Impfpflicht ab März 2020.

Was sind Masern und wie kann man sich anstecken?

Masern-Viren werden über Speicheltröpfchen in der Luft übertragen. Einige Tage nach der Ansteckung breitet sich ein charakteristischer bräunlich-rosafarbener Ausschlag am Körper aus. Fieber, Kopfschmerzen, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung können dazukommen. Im schlimmsten Fall können die Masern auch mit schweren Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen einhergehen, und selten kommt es zu Gehirnentzündungen, die tödlich enden können. (mit dpa)

Lesen Sie dazu auch: Welche Impfungen sind wirklich nötig? So impfen die Deutschen

Hier finden Sie unseren Kommentar: Die Impfpflicht ist unnötig - es gibt bessere Wege

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