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Gericht
17.03.2015

Kein beleuchteter Aschebecher: Luxus-Limousine darf zurückgegeben werden

Der Besitzer eines Luxusautos hat geklagt, weil ein beleuchteter Aschenbecher fehlte. Das Oberlandgericht Oldenburg gab dem Käufer recht.
Foto: Arne Dedert (dpa)

Der Besitzer eines Luxusautos hat geklagt, weil ein beleuchteter Aschenbecher fehlte. Das Oberlandgericht Oldenburg gab dem Käufer recht.

Ein beleuchteter Aschenbecher ist einem Autohändler zum Verhängnis geworden. Weil im Kaufvertrag vereinbart worden war, dass die Luxus-Limousine mit einem fest installierten, beleuchteten Aschenbecher geliefert werden sollte, musste der Händler den Luxuswagen nun zurücknehmen. Der Aschenbecher war nämlich nur im Vorgängermodell enthalten, ist bei dem verkauften Luxusauto aber nicht nachrüstbar.

Luxusauto-Prozess ging in die Berufung

Der enttäuschte Käufer der Luxus-Limousine klagte zuerst von dem Landgericht Osnabrück, dort hatte er kein Glück. Erst durch die Berufung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg wurde ihm Recht gegeben. Weil eine Nachrüstung mit dem beleuchteten Aschenbecher nicht möglich ist, durfte der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg verpflichtete den Autohändler, der das Luxusauto verkauft hatte, zur Rücknahme des Wagens. Zudem musste er fast den vollständigen Kaufpreis zurückzahlen. Seit dem Kauf der Luxus-Limousine 2013 hatte der Fahrer schon gut 44.000 Kilometer zurückgelegt. Deshalb wurden von dem ursprünglichen Kaufpreis von 135.000 Euro bei der Rückzahlung 18.000 Euro abgezogen. dpa/sh

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