Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wissenschaft
  3. Symptome: Schlaganfall: Anzeichen mit dem FAST-Test erkennen

Symptome
04.05.2018

Schlaganfall: Anzeichen mit dem FAST-Test erkennen

Bei Anzeichen für einen Schlaganfall muss der Rettungsdienst schnell gerufen werden.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

Bei einem Schlaganfall ist schnelle Hilfe wichtig. Daher müssen die Anzeichen erkannt werden - wobei der sogenannte FAST-Test hilft.

270.000 Menschen in Deutschland erleiden jedes Jahr einen Schlaganfall. Er ist die dritthäufigste Todesursache. Mit dem Tag gegen den Schlaganfall 2018 am 10. Mai soll wieder besonders stark über diese Gefahr informiert werden.

Schlaganfall: Bei Anzeichen ist schnelles Handeln wichtig

Ein Schlaganfall entsteht, wenn sich Gefäße im Gehirn plötzlich verschließen. Dadurch kommt es zum Sauerstoffmangel mit gefährlichen Folgen: Zellen sterben ab. Daher weisen Experten auch darauf hin, dass schnelles Erkennen und Handeln wichtig ist. Der Rettungsdienst muss sofort über die 112 gerufen werden. Je länger die Gefäße verschlossen sind, desto dramatischer können die Folgen sein.

Ein Schlaganfall kann zu einer dauerhaften Behinderung führen. Etwa die Hälfte der Patienten ist auf Pflege, Therapien oder Hilfsmittel angewiesen. Etwa 40 Prozent der Betroffenen sterben sogar innerhalb des ersten Jahres.

Doch wie lassen sich Anzeichen für einen Schlaganfall überhaupt erkennen? Der sogenannte FAST-Test hilft dabei, die Symptome richtig einzuschätzen.

Schlaganfall-Symptome: Das ist der FAST-Test

Die vier Buchstaben in FAST stehen für Anzeichen und für die Wichtigkeit zum schnellen Handeln. So testen Sie bei einem Schlaganfall-Verdacht, ob jemand wirklich betroffen ist:

F für Face (Gesicht): Der möglicherweise Betroffene sollte versuchen zu lächeln. Kann er das nicht mehr symmetrisch, deutet das auf eine halbseite Gesichtslähmung und damit auf einen Schlaganfall hin.

A für Arms (Arme): Können die Arme waagerecht gehalten werden? Wenn nicht, ist das auch ein Anzeichen für eine halbseite Lähmung.

S für Speech (Sprechen): Bitten Sie bei einem Schlaganfall-Verdacht den möglichen Betroffenen, einen einfachen Satz nachzusprechen. Sollte er das nicht ohne Lallen schaffen, ist auch das als Symptom einzustufen.

T für Time (Zeit): Wenn mindestens eines dieser Schlaganfall-Anzeichen zutrifft, muss der Rettungsdienst schnellstmöglich über die 112 gerufen werden. (AZ, dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.