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Impfgegner
18.04.2016

Skurriler Streit um Masern-Viren geht vor BGH

Streit vor Gericht: Existiert der Masern-Virus oder nicht?
Foto: Achim Scheidemann, dpa

Ein skurriler Streit um die Existen von Masern-Viren zieht jetzt vor dem Bundesgerichtshof. Ein Arzt und ein Impfgegener streiten um eine Summe von 100.000 Euro.

Der kuriose Masern-Streit dreht sich um folgende Frage: Existieren Masernviren - oder eben nicht? In Baden-Württemberg beschäftigte diese Frage schon die Justiz. Nun könnte der Streit am Bundesgerichtshof (BGH) fortgesetzt werden. Denn der Mediziner David Bardens reichte eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH ein, sagte eine Gerichtssprecherin. Sie bestätigte damit einen Bericht der Schwäbischen Zeitung.

Wird der Beschwerde stattgegeben, könnte Bardens gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart in der Frage um Masernviren vorgehen: Er hatte dort im Februar einen Prozess gegen den Impfgegner Stefan Lanka aus Langenargen am Bodensee verloren. Das OLG ließ eine Revision damals nicht zu.

Masern-Streit vor Gericht: Existieren Masern-Viren?

Der Zwist zwischen Impfgegner und Mediziner schwelt schon länger: Lanka hatte 2011 im Internet für denjenigen eine Prämie von 100.000 Euro ausgelobt, der die Existenz von Masernviren mit einer wissenschaftlichen Publikation belegen könne. Der Saarländer Bardens hatte daraufhin mehrere wissenschaftliche Arbeiten eingereicht und sieht den Nachweis seitdem als erbracht an. Da der Impfgegner nicht zahlte, zog er vor das Landgericht Ravensburg, das ihm im März 2015 recht gab - und Lanka zur Begleichung der Wettschulden verpflichtete.

Doch das Oberlandesgericht urteilte im Februar völlig anders, was den Masern-Streit angeht: Es habe sich nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben gehandelt, sondern um eine Auslobung, begründeten die Richter. Da bestimme allein der Auslober die Regeln - und eben auch, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenfalls die Prämie zahle. Der Impfgegner sei daher nicht verpflichtet, dem Mediziner die 100.000 Euro für den Nachweis des Masernvirus' zu geben.

Masern-Streit: Gegner ist Impfgegner Stefan Lanka

Die Entscheidung sage nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte der Richter in seiner Begründung. Das könne die Kammer nicht beurteilen. "Es ist eine rein juristische Entscheidung." Knackpunkt sei einzig die Formulierung der Auslobung. dpa/AZ

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