Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wissenschaft
  3. Rauchen: Tabakforscher fordern Rauchentwöhnung "auf Rezept"

Rauchen
06.09.2018

Tabakforscher fordern Rauchentwöhnung "auf Rezept"

In Deutschland sterben jährlich 125.000 Menschen an den Folgen des Rauchens, sagt Tabakforscher Tobias Rüther.
Foto: Dean Lewins, dpa (Symbolbild)

Sollen Krankenkassen die Rauchentwöhnung zahlen? Das ist aus Sicht von Tabakforschern notwendig. Jeder zweite Raucher sterbe an seiner Nikotinsucht.

Rauchentwöhnung sollte aus Sicht von Tabakforschern von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Die Wissenschaftler fordern bei dem am Donnerstag in München startenden Europäischen Tabakkongress die Abschaffung des sogenannten "Lifestyle-Paragraphen", der das bislang verhindert. "Obwohl das Tabakrauchen den mit Abstand wichtigsten gesundheitlichen Risikofaktor und in vielen Fällen eine Suchtkrankheit darstellt, verweigert die Bundesregierung die notwendigen Konsequenzen", sagte der Psychiater, Sucht-Experte und Leiter der Tabak-Ambulanz des LMU-Klinikums, Tobias Rüther.

Der Paragraph 34 des fünften Sozialgesetzbuches, der Medikamente zur Rauchentwöhnung von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausschließt, müsse abgeschafft werden, sagte er. "Tabakabhängigkeit ist eine Suchterkrankung, ihre Behandlung ist die wirksamste und kosteneffektivste Möglichkeit, die Sucht zu behandeln und Folgeerkrankungen abzuwenden." 

Tabakforscher: Jeder zweite Raucher stirbt an seiner Sucht

Nach Angaben Rüthers sterben pro Jahr 125.000 Menschen in Deutschland an den Folgen des Rauchens. "Das ist ungefähr ein Jumbojet am Tag. Wenn jeden Tag ein Flugzeug abstürzen und die Menschen darin sterben würden, dann wäre das Fliegen spätestens ab dem dritten Tag verboten." Jeder zweite Raucher werde an seiner Sucht sterben, sagte Rüther. "Rauchen ist gesellschaftspolitisch ein Riesenthema."

Andere Länder seien in der Bekämpfung der Nikotinsucht schon viel weiter, betonte er. In Deutschland rauchen laut der sogenannten Debra-Studie, einer Befragung zum Rauchverhalten der Deutschen, 28 Prozent der Bevölkerung. In Australien, wo Raucher für eine Schachtel Zigaretten inzwischen umgerechnet 16,80 Euro bezahlen müssen, seien es nur noch zwischen fünf und sechs Prozent. "Deutschland ist ein sehr raucherfreundliches Land."

Der Europäische Tabakkongress in München will einen Überblick schaffen über die Konsumsituation in Deutschland und der Welt und sich mit Themen wie der E-Zigarette oder Apps als Hilfen beim Abschied von der herkömmlichen Zigarette befassen. Es soll außerdem um die Wirksamkeit von Schockbildern auf Zigarettenschachteln gehen. (dpa/lby)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.