Über diese Ärzte gibt es die meisten Beschwerden
Das Beschwerdeforum "igel-ärger.de" zieht nach seinem einjährigen Bestehen Bilanz: 1500 Klagen über Ärzte gingen dabei ein. Welche betraf das besonders?
Oft fühlen sich Patienten schlecht vom Arzt aufgeklärt oder zum Kauf von Zusatzleistungen gedrängt - das ist die Bilanz des Beschwerdeforums igel-ärger.de. Nach einjährigem Bestehen der Plattform ziehen Staatssekretär Gerd Billen und Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW ein erstes Fazit.
Rund 1500 Beschwerden gingen bisher bei dem Portal ein. "Die individuellen Erfahrungen liefern uns einen bislang schwer zugänglichen Einblick und einen wesentlichen Beitrag zur Diskussion über die Qualität der Angebote des 'Zweiten Gesundheitsmarktes'", erklärt Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium.
An erster Stelle der Beschwerdeliste stehen Glaukom-Untersuchungen gegen Bezahlung, Hautkrebs-Früherkennung mit teurem Dermatoskop-Einsatz und zusätzliche Krebsvorsorge beim Frauenarzt mit kostenpflichtigem Ultraschall. Diese Angebote unterliegen in der Regel keiner Qualitätskontrolle, bevor sie an den Patienten gelangen, deshalb ist der Nutzen solcher Leistungen häufig umstritten. Daher ist es wichtig, die Betroffenen unabhängig informieren zu können.
"Igel-ärger.de": Drängen Ärzte Patienten zu Zusatzleistungen?
"Die Einträge im Beschwerdeforum zeigen deutlich, dass die Regeln des Patientenrechtegesetzes in der Praxis vielfach nicht eingehalten werden", meint NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski. Neun von zehn Menschen gaben sogar an, sich zu einer individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) gedrängt zu fühlen.
Fast 40 Prozent beklagten, dass sie trotz fehlender schriftlicher Einwilligung nach der Behandlung zur Kasse gebeten wurden. Jeder fünfte Patient wurde dazu aufgefordert, schon im Vorzimmer seine Zustimmung oder Ablehnung zu einer IGeL auf einem Formular anzukreuzen und zu unterzeichnen. "Die Verwendung solcher Verzichtserklärungen sind lediglich ein psychologisches Druckinstrument, das jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt. Solche Formulare sind unsinnig und gehören aus der Arztpraxis verbannt", beklagt sich Schuldzinski. Besonders schlecht schneiden in der Beurteilung Augen- und Frauenärzte ab.
"Wesentlich für Einhaltung des Verbraucherschutzes ist, dass sich Patienten und Ärzte auch bei einer medizinischen Geschäftsbeziehung auf Augenhöhe begegnen", erklärt Staatssekretär Billen. AZ
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