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Mietrecht
23.09.2014

Vermieter muss Kosten für Wespennest-Entfernung übernehmen

Von Wespennestern kann eine Gefahr ausgehen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

Wer ein großes und/oder gefährliches Wespennest auf seinem Balkon hat, der will es schnell beseitigen. Die Kosten dafür muss nicht der Mieter, sondern der Vermieter tragen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund hat darauf hingewiesen, dass Mieter von ihren Vermietern die Beseitigung von Wespennestern auf dem Balkon verlangen können. Die Beeinträchtigung des Balkons durch die Wespen und ihr Nest muss in diesem Fall allerdings gegeben sein.

Kosten für Wespennest-Entfernung zahlt Vermieter

Außerdem ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen, wenn er das Wespennest beseitigen muss. Dennoch muss er die Kosten für eine Beseitigung übernehmen und kann sie nicht als Betriebskosten auf die Mieter abwälzen.

Feuerwehr und Kammerjäger entfernen Wespennester

In Fällen mit erheblicher Gefahr können Mieter selbst Kammerjäger oder Feuerwehr beauftragen - und müssen den Vermieter nicht einmal darüber informieren. Falls die anfallenden Kosten im Verhältnis zur tatsächlichen Gefahr angemessen sind, muss die Vermieter die Rechnung bezahlen. Sind die Kosten unverhältnismäßig, muss der Mieter zahlen. dpa/tmn/sh

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